Drucksache 18 / 13 307 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) vom 26. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2018) zum Thema: Studentenvertretungen an Berliner Hochschulen und Antwort vom 14. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13307 vom 26. Januar 2018 über Studentenvertretungen an Berliner Hochschulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die mein Haus nicht ohne Beiziehung der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin und der Technischen Universität Berlin beantworten kann. Diese wurden um Stellungnahmen gebeten. ReferentInnenrat der Humboldt-Universität zu Berlin 1.) In welche Referate gliedert sich der ReferentInnenrat der Humboldt-Universität zu Berlin gegenwärtig und wie war die historische Entwicklung? D.h., welche Referate bestehen seit Gründung der Verfassten Studierendenschaft an der HU, welche sind später neu hinzugekommen, welche sind wieder aufgehoben worden? Zu 1.): Laut eigenen Angaben gliedert sich der „ReferentInnenrat“ der Humboldt-Universität zu Berlin in die folgenden Referate: Antifaschismus; AusländerInnen/Antirassismus; Fachschaftskoordination ; Finanzen; queer_Feminismus; Hochschulpolitik; Internationales; Kultur ; Lehre und Studium; Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter; Öffentlichkeitsarbeit ; Ökologie und Umweltschutz; Politisches Mandat und Datenschutz; Publikation; Soziales ; Studieren mit Kind(ern). Zur historischen Entwicklung der Referate kann die Humboldt-Universität zu Berlin bislang keine Angaben machen. Sie hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die entsprechenden Informationen erfragt. - - 2 2.a) Welche Personen fungierten in den letzten zehn Jahren als Referent und welche Personen fungierten als stellvertretender Referent des ReferentInnenrates der Humboldt-Universität zu Berlin? (Bitte um Nennung von Vor- und Zuname, Zuständigkeitsbereich, Beginn und Ende der Amtszeit) Zu 2.a): Über die Namen und den jeweiligen Beginn und das Ende der Amtszeit der gegenwärtig amtierenden Referentinnen und Referenten sowie stellvertretenden Referentinnen und Referenten kann die Humboldt-Universität zu Berlin bislang keine Angaben machen. Sie hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die entsprechenden Informationen erfragt. Der Veröffentlichung der Namen ehemaliger Referentinnen und Referenten sowie stellvertretenden Referentinnen und Referenten stehen schutzwürdige Interessen der Betroffenen entgegen, die gegenüber dem Interesse des Abgeordneten, Informationen über die Studierendenschaften der Berliner Hochschulen zu erlangen, überwiegen. Die Betroffenen müssen nach dem Ausscheiden aus ihrer offiziellen Funktion nicht mehr mit einer Nennung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage rechnen. Nach Maßgabe von § 20 Abs. 1 Satz 2 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird daher von deren Nennung abgesehen. 2.b) Welche dieser Personen erhielten eine Aufwandsentschädigung? Zu 2.b) Unter Anerkennung des berechtigten Interesses des Abgeordneten, Informationen über die Studierendenschaften der Berliner Universitäten zu erhalten, sind dennoch keine Gründe ersichtlich, dass es dafür erforderlich wäre, die Namen von Personen zu veröffentlichen , die eine Aufwandsentschädigung erhielten. Nach Maßgabe von § 20 Abs. 1 Satz 2 BlnDSG i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG wird daher von deren Nennung abgesehen. Da die erfragten Daten nicht allgemein zugänglich sind, kommt auch nach § 20 Abs. 1 Satz 2 BlnDSG i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG eine Nennung nicht in Betracht. 2.c) In welcher Höhe erhalten die Referenten und stellvertretenden Referenten des ReferentInnenrates der Humboldt-Universität zu Berlin gegenwärtig eine Aufwandsentschädigung? Zu 2.c): Gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung der „StudentInnenschaft“ der Humboldt-Universität zu Berlin wird für Referentinnen und Referenten der Kernreferate des „ReferentInnenrates“ eine Aufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes gewährt. Für Referentinnen und Referenten sowie stellvertretende Referentinnen und Referenten des Finanzreferates wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe des 0,75-fachen BAföG-Höchstsatzes gewährt. Alle weiteren Referentinnen und Referenten erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe des halben BAföG-Höchstsatzes. Die Maximalförderung nach BAföG beläuft sich gemäß §§ 13 und 13a BAföG auf 735 € monatlich. 3.a) Liegen der HU zu dem Punkt 7 der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/12923 mittlerweile Angaben vor? Zu 3.a.): Nein. - - 3 3.b) Welche Personen gehörten in den letzten zehn Jahren mehr als einem Referat als Referent oder stellvertretender Referent an und erhielten dafür eine Aufwandsentschädigung? Zu 3.b): Aus Gründen des Datenschutzes wird von der Beantwortung abgesehen. Für die Gründe siehe zu 2.a) und 2.b). 3.c) Welche der gegenwärtig amtierenden Referenten und stellvertretenden Referenten des ReferentInnenrates der Humboldt-Universität zu Berlin hatten vor ihrem jetzigen Amt bereits ein Amt im ReferentInnenrat inne? (Bitte aufschlüsseln nach Namen, Zuständigkeitsbereich und Amtszeiten) Zu 3.c): Hierüber kann die Humboldt-Universität zu Berlin bislang keine Angaben machen. Sie hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die entsprechenden Informationen erfragt. 3.d) Welche Konsequenzen zieht die Leitung der Humboldt-Universität aus dem Fall M. O. und aus dem Fall S. W.? Zu 3.d): Die Hochschulleitung reagiert auf ihr bekannt gewordene Sachverhalte nach pflichtgemäßem Ermessen. Im Übrigen wird von der Beantwortung aus Gründen des Datenschutzes abgesehen. 4.) Welche weiteren Personen erhalten derzeit und welche Personen erhielten in den letzten zehn Jahren von der Verfassten Studierendenschaft der Humboldt-Universität eine Aufwandsentschädigung für Bürodienst , Sitzungsleitung, als studentische Aushilfe in Referaten, etc.? In welcher Höhe werden diese Tätigkeiten aktuell und in welcher Höhe wurden diese Tätigkeiten in den letzten 10 Jahren vergütet? (Bitte um Nennung von Vor- und Zuname, Zuständigkeitsbereich, Beginn der Tätigkeit) Zu 4.: Aus Gründen des Datenschutzes wird von der Beantwortung abgesehen. Für die Gründe siehe zu 2.b). 5.a) Auf welche Weise und mit welchen Fristen werden anstehende Wahlen für den ReferentInnenrat der Humboldt-Universität zu Berlin bekannt gemacht? Auf welche Weise werden die Wahlergebnisse bei den Wahlen zur Besetzung des ReferentInnenrates der Humboldt-Universität zu Berlin protokolliert und bekannt gemacht? Auf welche Weise werden die Namen und Amtszeiten der Mitglieder des ReferentInnenrates der Humboldt-Universität zu Berlin bekannt gemacht? 5.b) Wann erfolgten die Wahlen der gegenwärtig amtierenden Referenten und stellvertretenden Referenten des ReferentInnenrates der Humboldt-Universität zu Berlin und wann laufen deren Amtszeiten jeweils aus? 6.) Laut § 8a Abs. 1 sind die Referenten dem StudentInnenparlament rechenschaftspflichtig. In welcher Form kommen die Referenten ihrer Rechenschaftspflicht nach? Welche Referate verfassen schriftliche Berichte, in welcher Form werden die Rechenschaftsberichte öffentlich gemacht? Zu 5.a), 5.b) und 6.): Hierüber kann die Humboldt-Universität zu Berlin bislang keine Angaben machen Sie hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die entsprechenden Informationen erfragt. - - 4 7.a) Liegen der HU zu den Punkten 4 und 5 der Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/12923 mittlerweile Angaben vor? (Bitte um Beantwortung der Fragen) 7.b) Welche Projekte, Publikationen, Arbeitsgruppen, Fahrten, Tagungen und Veranstaltungen, etc. wurden in den Jahren 2015-2017 aus Mitteln der Studentischen Selbstverwaltung finanziert? Wie viele Mittel gingen an die einzelnen Fachschaften? Zu 7.a) und 7.b): Gemäß einer von der Humboldt-Universität zu Berlin bereitgestellten Auskunft des „Referent Innenrates“ stellte das Referat für Finanzen ausschließlich Mittel zur Verwendung im Rahmen der Aufgaben gemäß § 18 Abs. 2 BerlHG bereit. Dieser Auskunft zufolge wurden für das Jahr 2015 420, für 2016 476 und für 2017 420 Veranstaltungen verbucht, die für die Jahre 2015 und 2016 in einer Aufstellung des „Referent Innenrates“ (s. Anlage) anhand von Veranstaltungstypen mit den bereitgestellten Mitteln aufgeschlüsselt werden. Darüber hinaus kann die Humboldt-Universität zu Berlin bislang keine Angaben machen. Sie hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die entsprechenden Informationen erfragt. 8.) Welche besonderen Referate gem. § 10 der Satzung der StudentInnenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin wurden in den letzten zehn Jahren eingerichtet und wer waren die Referenten und stellvertretenden Referenten? (Bitte um Nennung von Vor- und Zuname, Zuständigkeitsbereich, Beginn und Ende der Amtszeit ) Zu 8.): Zur historischen Entwicklung der Referate kann die Humboldt-Universität zu Berlin bislang keine Angaben machen. Sie hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die entsprechenden Informationen erfragt. Darüber hinaus wird aus Gründen des Datenschutzes von der Beantwortung abgesehen. Für die Gründe siehe zu 2.a). 9.a) In welchen Fällen wurde in den letzten zehn Jahren auf besonderen Beschluss des StudentInnenparlament eine Aufwandsentschädigung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 gewährt? (Bitte um Nennung von Vor- und Zuname ) Zu 9.a): Hinsichtlich diesbezüglicher Fallkategorien kann die Humboldt-Universität zu Berlin bislang keine Angaben machen. Darüber hinaus wird aus Gründen des Datenschutzes von der Beantwortung abgesehen. Für die Gründe siehe zu 2.b). 9.b) Welche gegenwärtig amtierenden Referenten eines besonderen Referats erhalten eine Aufwandsentschädigung ? Zu 9.b): Aus Gründen des Datenschutzes wird von der Beantwortung abgesehen. Für die Gründe siehe zu 2.b). - - 5 10.a) Welche studentischen Gruppen wurden gemäß § 10 Abs. 1 vom StuPa als besondere Referate anerkannt ? 10.b) Nach welchen Kriterien erfolgt die Einberufung der Vollversammlung der jeweiligen studentischen Gruppe? Mit welchen Fristen erfolgt die Einberufung? Wie erfolgt die Bekanntmachung? 10.c) Nach welchen Kriterien wird die Zugehörigkeit der Anwesenden zur jeweiligen studentischen Gruppe geprüft? 10.d) Gibt es eine Mindestzahl anwesender Angehöriger der jeweiligen Gruppe, um einen Vorschlag wirksam werden zu lassen? 10.e) Gibt es Protokolle der jeweiligen Vollversammlungen? 11.) Sofern die Aufwandsentschädigung für besondere Referate vor der jetzigen Amtszeit des StudentInnenparlamentes beschlossen wurde: Aus welcher Rechtsgrundlage ergibt sich die Fortwirkung der Beschlüsse für die jetzige Amtszeit? Zu 10.a), 10.b), 10.c), 10.d), 10.e) und 11.): Hierüber kann die Humboldt-Universität zu Berlin bislang keine Angaben machen. Sie hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die entsprechenden Informationen erfragt. Allgemeiner Studierendenausschuss an der Freien Universität 12.) In welche Referate gliedert sich der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Freien Universität gegenwärtig und wie war die historische Entwicklung? D.h., welche Referate bestehen seit Gründung der Verfassten Studierendenschaft an der Freien Universität, welche sind später neu hinzugekommen, welche sind wieder aufgehoben worden? Zu 12.): Es gibt die folgenden Referate: Referat für internationale Studierende; Fachschaftsreferat; Finanzreferat; Frauenreferat; Hochschulreferat; Internationalismus- und Antifaschismusreferat ; Kommunikations- und Antirepressionsreferat; Kulturreferat; [LesBiTransInterA]*- Referat; Öffentlichkeitsreferat; Schwulenreferat; Sozialreferat; Referat für Lehre und Studium . Zur historischen Entwicklung der Referate liegen der Freien Universität Berlin keine Informationen vor. 13.a) Welche Personen fungierten in den letzten zehn Jahren als Referent oder stellvertretender Referent des Allgemeinen Studierendenausschusses der Freien Universität? (Bitte um Nennung von Vor- und Zuname , Zuständigkeitsbereich, Beginn und Ende der Amtszeit) Zu 13.a): Über die Namen und den jeweiligen Beginn und das Ende der Amtszeit der gegenwärtigen Referentinnen und Referenten sowie stellvertretenden Referentinnen und Referenten kann die Freie Universität Berlin bislang keine Angaben machen. Sie hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die entsprechenden Informationen erfragt. Darüber hinaus wird aus Gründen des Datenschutzes von der Beantwortung abgesehen. Für die Gründe siehe zu 2.a). 13.b) Welche dieser Personen erhielten eine Aufwandsentschädigung? - - 6 Zu 13.b): Aus Gründen des Datenschutzes wird von der Beantwortung abgesehen. Für die Gründe siehe zu 2.b). 13.c) In welcher Höhe erhalten die Referenten und stellvertretenden Referenten des ReferentInnenrates der Humboldt-Universität zu Berlin gegenwärtig eine Aufwandsentschädigung? Zu 13.c): Siehe zu 2.c). 14.) Welche Personen gehörten in den letzten zehn Jahren mehr als einem Referat als Referent oder stellvertretender Referent an und erhielten dafür eine Aufwandsentschädigung? Zu 14.): In den letzten zehn Jahren hatte keine Person zeitgleich mehr als ein Referatsamt inne. Darüber hinaus wird aus Gründen des Datenschutzes von der Beantwortung abgesehen. Für die Gründe siehe zu 2.a) und 2.b). 15.) Welche der gegenwärtig amtierenden Referenten und stellvertretenden Referenten des Allgemeinen Studierendenausschusses der Freien Universität hatten vor ihrem jetzigen Amt bereits ein Amt im Allgemeinen Studierendenausschusses inne und erhielten dafür eine Aufwandsentschädigung? (Bitte aufschlüsseln nach Namen, Zuständigkeitsbereich und Amtszeiten) Zu 15.): Für die gegenwärtig amtierenden Referentinnen und Referenten kann die Freie Universität Berlin bislang keine Angaben machen. Sie hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die entsprechenden Informationen erfragt. In Bezug auf die Aufwandsentschädigung wird von der Beantwortung abgesehen. Für die Gründe siehe zu 2.b). 16.) Welche weiteren Personen erhalten derzeit und welche Personen erhielten in den letzten zehn Jahren von der Verfassten Studierendenschaft der Freien Universität eine Aufwandsentschädigung für Bürodienst, Sitzungsleitung, als studentische Aushilfe in Referaten, etc.? In welcher Höhe werden diese Tätigkeiten aktuell und in welcher Höhe wurden diese Tätigkeiten in den letzten 10 Jahren vergütet? (Bitte um Nennung von Vor- und Zuname, Zuständigkeitsbereich, Beginn der Tätigkeit) Zu 16.): Gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung der Studierendenschaft der Freien Universität Berlin wird der oder dem Vorsitzenden des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) sowie einmalig für jedes Referat als Ganzes eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe des BAfö G-Höchstsatzes gewährt; in letzterem Fall legt der AStA die Höhe der Aufwandsentschädigung und ihre Aufteilung auf die einzelnen Referentinnen oder Referenten fest. Darüber hinaus wird aus Gründen des Datenschutzes von der Beantwortung abgesehen. Für die Gründe siehe zu 2.b). - - 7 17.a) Auf welche Weise und mit welchen Fristen werden anstehende Wahlen für den Allgemeinen Studierendenausschuss der Freien Universität bekannt gemacht? Auf welche Weise werden die Wahlergebnisse bei den Wahlen zur Besetzung des Allgemeinen Studierendenausschusses protokolliert und bekannt gemacht ? Auf welche Weise werden die Namen und Amtszeiten der Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschuss der Freien Universität bekannt gemacht? Zu 17.a): Hierüber kann die Freie Universität Berlin bislang keine Angaben machen. Sie hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die entsprechenden Informationen erfragt. 17.b) Wann erfolgten die Wahlen der gegenwärtig amtierenden Referenten und stellvertretenden Referenten des Allgemeinen Studierendenausschusses und wann laufen deren Amtszeiten jeweils aus? Zu 17.b): Die Wahlen erfolgten am 4. Mai, am 13. Juli und am 27. November 2017. Die Amtszeit beträgt gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 der Satzung der Studierendenschaft ein Jahr. 18.) In welcher Form kommen die Referenten ihrer Rechenschaftspflicht nach? Welche Referate verfassen schriftliche Berichte, in welcher Form werden die Rechenschaftsberichte öffentlich gemacht? Zu 18.): Die Referate verfassen Rechenschaftsberichte, die dem Studierendenparlament zum Ende der Amtszeit vorgelegt werden. Darüber hinaus kann die Freie Universität Berlin bislang keine Angaben machen. Sie hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die entsprechenden Informationen erfragt. 19.) Welche Projekte, Publikationen, Arbeitsgruppen, Fahrten, Tagungen und Veranstaltungen, etc. wurden in den Jahren 2015-2017 aus Mitteln der Studentischen Selbstverwaltung finanziert? Wie viele Mittel gingen an die einzelnen Fachschaften? Zu 19.): Hierüber kann die Freie Universität Berlin bislang keine Angaben machen. Sie hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die entsprechenden Informationen erfragt. Allgemeiner Studierendenausschuss an der Technischen Universität 20.) In welche Referate gliedert sich der Allgemeine Studierendenausschuss der Technischen Universität gegenwärtig und wie war die historische Entwicklung? D.h., welche Referate bestehen seit Gründung der Verfassten Studierendenschaft an der TU, welche sind später neu hinzugekommen, welche sind wieder aufgehoben worden? Zu 20.): Es gibt die folgenden Referate: Finanzen; Sozialpolitik; Öffentlichkeitsarbeit; Hochschulpolitik ; Bildungspolitik; Kultur- und Gesellschaftskritik; Wissenschafts- und Technikkritik; Initiativenkoordination ; Umweltpolitik; Queer; Frauen; Internationale Studierende. Zur historischen Entwicklung der Referate kann die Technische Universität Berlin bislang keine Angaben machen. Sie hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die entsprechenden Informationen erfragt. - - 8 21.a) Welche Personen fungierten in den letzten zehn Jahren als Referent und welche Personen fungierten als stellvertretender Referent des Allgemeinen Studierendenausschusses der Technischen Universität und erhielten dafür eine Aufwandsentschädigung? (Bitte um Nennung von Vor- und Zuname, Zuständigkeitsbereich , Beginn und Ende der Amtszeit) 21.b) Welche dieser Personen erhielten eine Aufwandsentschädigung? Über die Namen und den jeweiligen Beginn und das Ende der Amtszeit der gegenwärtigen Referentinnen und Referenten sowie stellvertretenden Referentinnen und Referenten kann die Technische Universität Berlin bislang keine Angaben machen. Sie hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die entsprechenden Informationen erfragt. Gemäß § 29 Abs. 2 der Satzung der Studierendenschaft der Technischen Universität Berlin kann jedem Mitglied des AStA nach Beschluss des Studierendenparlaments auf Vorschlag des AStA eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe des BAföG-Höchstsatzes gewährt werden. Darüber hinaus wird aus Gründen des Datenschutzes von der Beantwortung abgesehen. Für die Gründe siehe zu 2.a) und 2.b). 21.c) In welcher Höhe erhalten die Referenten und stellvertretenden Referenten des ReferentInnenrates der Humboldt-Universität zu Berlin gegenwärtig eine Aufwandsentschädigung? Zu 21.c): Siehe zu 2.c). 22.) Welche Personen gehörten in den letzten zehn Jahren mehr als einem Referat als Referent oder stellvertretender Referent an und erhielten dafür eine Aufwandsentschädigung? Zu 22.): Nach Auskunft des AStA niemand. 23.) Welche der gegenwärtig amtierenden Referenten und stellvertretenden Referenten des Allgemeinen Studierendenausschusses der Technischen Universität hatten vor ihrem jetzigen Amt bereits ein Amt im Allgemeinen Studierendenausschusses inne und erhielten dafür eine Aufwandsentschädigung? (Bitte aufschlüsseln nach Namen, Zuständigkeitsbereich und Amtszeiten) Zu 23.): Nach Auskunft des AStA keine bzw. keiner. 24.) Welche weiteren Personen erhalten derzeit und welche Personen erhielten in den letzten zehn Jahren von der Verfassten Studierendenschaft der Technischen Universität eine Aufwandsentschädigung für Bürodienst , Sitzungsleitung, als studentische Aushilfe in Referaten, etc.? In welcher Höhe werden diese Tätigkeiten aktuell und in welcher Höhe wurden diese Tätigkeiten in den letzten 10 Jahren vergütet? (Bitte um Nennung von Vor- und Zuname, Zuständigkeitsbereich, Beginn der Tätigkeit) Zu 24.): Gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung der Studierendenschaft erhalten die Mitglieder der Sitzungsleitung des Studierendenparlaments eine stundenweise abzurechnende Aufwandsentschädigung in Höhe des Stundensatzes der Vergütung von studentischen Hilfskräften an der Technischen Universität Berlin. - - 9 Darüber hinaus wird aus Gründen des Datenschutzes von der Beantwortung abgesehen. Für die Gründe siehe zu 2.b). 25.a) Auf welche Weise und mit welchen Fristen werden anstehende Wahlen für den Allgemeinen Studierendenausschuss der Technischen Universität bekannt gemacht? Auf welche Weise werden die Wahlergebnisse bei den Wahlen zur Besetzung des Allgemeinen Studierendenausschusses protokolliert und bekannt gemacht? Auf welche Weise werden die Namen und Amtszeiten der Mitglieder des ReferentInnenrates der Humboldt-Universität zu Berlin bekannt gemacht? Zu 25.a): Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Studierendenschaft wählt das Studierendenparlament den AStA spätestens 30 Tage nach seiner Konstituierung. Laut der Wahlordnung für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft der Technischen Universität Berlin sind für Wahlen innerhalb von Gremien keine weiteren Fristen vorgesehen. Wahlergebnisse werden in den Sitzungsprotokollen des Studierendenparlaments veröffentlicht. 25.b) Wann erfolgten die Wahlen der gegenwärtig amtierenden Referenten und stellvertretenden Referenten des Allgemeinen Studierendenausschusses und wann laufen deren Amtszeiten jeweils aus? Zu 25.b): Die Wahlen erfolgten am 27. Oktober 2017. Die Amtszeit ergibt sich aus § 7 Abs. 1 und 3 der Satzung der Studierendenschaft. Danach wird das Studierendenparlament auf ein Jahr gewählt. Spätestens am 30. Tag nach seiner Konstituierung wählt es den AStA. 26.) In welcher Form kommen die Referenten ihrer Rechenschaftspflicht nach? Welche Referate verfassen schriftliche Berichte, in welcher Form werden die Rechenschaftsberichte öffentlich gemacht? Zu 26.): Gemäß § 29 Abs. 1 der Satzung der Studierendenschaft legt der AStA dem Studierendenparlament zum Ende seiner Amtszeit einen schriftlichen Rechenschaftsbericht vor. Die Berichte werden laut Auskunft des AStA auf der Homepage des AStA (asta.tu-berlin.de) veröffentlicht. 27.) Welche Projekte, Publikationen, Arbeitsgruppen, Fahrten, Tagungen und Veranstaltungen, etc. wurden in den Jahren 2015-2017 aus Mitteln der Studentischen Selbstverwaltung finanziert? Wie viele Mittel gingen an die einzelnen Fachschaften? Zu 27.): An der Technischen Universität Berlin gibt es keine Fachschaften. Im Übrigen kann die Technische Universität Berlin hierüber bislang keine Angaben machen . Sie hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die entsprechenden Informationen erfragt. - - 10 Zuteilung der Redeanteile in den Studentenparlamenten an Berliner Hochschulen 28.a) Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung von Redeanteilen in den Studentenparlamenten der Humboldt -Universität, der Technischen Universität und der Freien Berlin und auf welche Rechtsgrundlage stützt sich jeweils die Zuteilung der Redeanteile? 28.b) Welche Studentenparlamente an den Berliner Hochschulen praktizieren eine geschlechterquotierte Worterteilung? Gilt hierbei das biologische oder das soziale Geschlecht und wer legt das Geschlecht der sich zur Wort meldenden Person fest? 28.c) Sofern eine Zuteilung von Redezeiten nach der Geschlechtszugehörigkeit eines Redners erfolgt: Wie wird mit der Situation verfahren, dass sich ein Redner zu einem anderen Geschlecht zugehörig fühlt als es vom Präsidium des StudentInnenparlaments für diesen Redner bestimmt wurde? Wer bestimmt dann das Geschlecht final? Wie kann sich ein Redner gegen diese Entscheidung wehren? Ist der Senat der Auffassung , dass der Redner seine Geschlechtsangabe selbst frei wählen können sollte, und das Präsidium des StudentInnenparlament dann daran gebunden ist? Zu 28.a), 28.b) und 28.c): Die Humboldt-Universität zu Berlin und die Freie Universität Berlin können hierüber bislang keine Angaben machen. Sie haben im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die entsprechenden Informationen erfragt. § 7 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der Technischen Universität Berlin (GO-StuPa) sieht eine geschlechterquotierte Worterteilung vor. Gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 GO-StuPA werden für den Fall, dass eine geschlossene Redeliste für ein Geschlecht mehr Wortmeldungen als für das andere aufweist, weitere Personen des anderen Geschlechts auf ihre Meldung hin in die Redeliste aufgenommen, bis die Redeliste ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis aufweist. Darüber hinaus festgesetzte Redeanteile oder Quotierungen sind nicht vorgesehen. Im Übrigen teilte der AStA der Technischen Universität Berlin mit, dass das Geschlecht von Personen nicht durch die Organe der Studierendenschaft bestimmt werde. Der Senat sieht keine Veranlassung, diese Praxis zu beanstanden. - - 11 Wahlbeteiligung 29.) Wie hoch war in den letzten zehn Jahren die Wahlbeteiligung bei den StuPa-Wahlen an der Humboldt- Universität, an der Freien Universität und an der Technischen Universität? Zu 29.): Freie Universität Berlin Humboldt- Universität zu Berlin Technische Universität Berlin 2008 11,75 % 7,43 % 7,91 % 2009 11,28 % 7,83 % 10,15 % 2010 14,23 % 9,54 % * 2011 11,36 % 8,32 % * 2012 11,35 % 5,01 % 8,19 % 2013 10,30 % 6,70 % 6,14 % 2014 8,28 % 8,60 % 7,48 % 2015 6,72 % 7,02 % 9,59 % 2016 7,90 % 6,56 % 8,48 % 2017 8,81 % 7,04 % 7,28 % 2018 9,06 % 8,79 % Wahl steht noch aus. *Der Technischen Universität Berlin liegen die Werte für 2010 und 2011 nicht vor. Sie hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die entsprechenden Informationen erfragt. Kein Allgemeinpolitisches Mandat 30.) Nach gängiger Rechtsprechung ist es der Verfassten Studierendenschaft gestattet, sich zu hochschulpolitischen Themen zu äußern, nicht jedoch zu allgemeinpolitischen. Wann überschreiten ASten nach Auffassung des Senats ihr politisches Mandat? 31.) Ist es der Verfassten Studierendenschaft gestattet, sich ohne hochschul- oder wissenschaftspolitischen Bezug gegen einzelne Parteien der Bundesrepublik Deutschland zu positionieren und wenn ja: welche Aufgabe nach §18 des Berliner Hochschulgesetzes wird damit erfüllt? Zu 30.) und 31.): Nach Auffassung des Senates ist bei der Behandlung hochschulpolitischer Themen ein „Brückenschlag“ zu allgemeinpolitischen Fragestellungen nicht zu beanstanden, solange und soweit dabei ein Zusammenhang zu studien- und hochschulpolitischen Belangen erkennbar bleibt. 32.) In wie vielen Fällen wurden die Verfassten Studierendenschaften in Berlin in den letzten zehn Jahren wegen Überschreitung ihres politischen Mandats durch die Rechtsaufsicht der Hochschulen gerügt? (Bitte nach Universität aufschlüsseln) 33.) In welchen Fällen wurde einer Verfassten Studierendenschaft in Berlin wegen Überschreitung ihres politischen Mandats ein Ordnungsgeld auferlegt? (Bitte nach Universität aufschlüsseln) Zu 32.) und 33.): Es gab keine derartigen Fälle. - - 12 34.) In welchen Fällen wurde unter dem Vorwurf der Überschreitung des politischen Mandats gegen eine Verfasste Studierendenschaft in Berlin Klage erhoben und welches Resultat hatte der Rechtsstreit? Zu 34.): Dem Senat liegen hierüber keine Informationen vor. 35.a) Auf welche Weise werden die Finanzen der Verfassten Studierendenschaften in Berlin überprüft? Zu 35.a): Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 BerlHG ist die Rechnung der Studierendenschaft von einem öffentlich bestellten Rechnungsprüfer oder einer anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Die Entlastung erteilt die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung gemäß § 109 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung. Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 BerlHG unterliegt die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft der Prüfung durch den Rechnungshof von Berlin. 35.b) In welchen Fällen hat der Landesrechnungshof in einem seiner Jahresberichte, die interne Prüfung der Hochschule, ein öffentlich bestellter Rechnungsprüfer oder eine anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei Überprüfungen der Finanzen der Verfassten Studierendenschaften festgestellt, dass Gelder der Studentenschaften für Zwecke ohne Hochschulbezug ausgegeben wurden und wofür wurden die Gelder verwendet ? 36.) In welchen Fällen wurden angekündigte Veranstaltungen der Verfassten Studierendenschaften in Berlin per einstweiliger Verfügung verboten und wer war jeweils Antragsteller? Zu 35.b) und 36.): Es sind keine derartigen Fälle bekannt. 37.) Wie bewertet der Senat das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin im Fall des Studenten Klaus Garnatz von 1968? Zu 37.): Nach Auffassung des Senates ist der Sachverhalt vorrangig von historischem bzw. rechtshistorischem Interesse. 38.a) Wie hoch ist der Betrag, den Studenten an der HU, an der FU und an der TU pro Semester an die Studierendenschaft entrichten? Zu 38.a): Humboldt-Universität zu Berlin: 8,50 € Freie Universität Berlin: 8,70 € Technische Universität Berlin: 9,10 € - - 13 38.b) Wie hoch ist der Gesamtbetrag, den die Studierendenschaft an der HU, an der FU und an der TU pro Semester über den Beitrag für die Studierendenschaft erhalten? Zu 38.b): Humboldt-Universität zu Berlin: 651.182,00 € (Haushaltsjahr 2017) Freie Universität Berlin: 606.155,10 € (Akademisches Jahr 2016/17) Technische Universität Berlin: 615.396,60 € (Akademisches Jahr 2016/17) 38.c) Wie hat sich die Höhe des Beitrages für die Verfasste Studierendenschaft entwickelt? (Bitte nach Universität aufschlüsseln) Zu 38.c): An der Humboldt-Universität zu Berlin belief sich der Beitrag seit dem Wintersemester 2010/11 auf 7,00 €. Seit dem Sommersemester 2016 beläuft er sich auf 8,50 €. An der Freien Universität Berlin belief sich der Beitrag seit dem Wintersemester 2010/11 auf 8,50 €. Seit dem Wintersemester 2012/13 beläuft er sich auf 8,70 €. An der Technischen Universität Berlin belief sich der Beitrag seit dem Sommersemester 2010 auf 8,70 €. Seit dem Sommersemester 2015 beläuft er sich auf 9,10 €. 39.) Welche Konsequenzen drohen einem Studenten, der keine Beiträge für die studentische Selbstverwaltung leistet, d.h. seinen Semesterbeitrag abzüglich des Beitrages für die studentische Selbstverwaltung leistet ? Können die Berliner Universitäten in solch einem Fall die Immatrikulation verweigern oder den Studenten zwangsexmatrikulieren? Zu 39.): Gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 3 BerlHG ist die Immatrikulation zu versagen, wenn eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber die Zahlung von Gebühren und Beiträgen einschließlich des Beitrags für die Studierendenschaft nicht nachweist. Gemäß § 15 Satz 2 Nr. 3 BerlHG sind Studierende zu exmatrikulieren, wenn sie Gebühren und Beiträge einschließlich des Beitrags für die Studierendenschaft trotz schriftlicher Mahnung und Androhung der Exmatrikulation nicht gezahlt haben. Berlin, den 14. Februar 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Anlage zu 7.a) 2015 Veranstaltungsart BuchungenSumme Weihnachtsfeiern 8 513,71 € Frühstück, Grillen, Essen zum Vernetzen/Kennenlernen 26 1.500,71 € Fortbildungen 12 2.905,48 € Party/Feste 76 16.128,84 € Fahrten (Fachschaftsfahrt, Kennenlernfahrten, Erstifahrten; Exkursionen) 39 43.584,53 € Workshops/Seminare/Info-Veranstaltung 31 10.929,32 € Tagungen (Bundesfachschaftentagungen, Klausurtagungen usw.) 41 8.385,66 € Konferenzen/Kongresse 3 11.850,00 € Vernetzungstreffen 19 5.604,16 € Filmvorführungen 4 1.370,00 € Sportveranstaltungen 6 8.402,71 € Wahlausgaben 2 1.779,11 € Vortragsveranstaltungen/ Lesungen 32 13.344,02 € Druckkosten (in Verbindung mit Bewerbung/ Ankündigungen zur Veranstaltung) 15 7.472,99 € Fahrtkosten zu einzelnen Veranstaltung (Tickets, Benzin, Transportkosten) 45 18.047,43 € Aufwandsentschädigungen (für Technikbetreuung, Moderation, Übersetzung, Kinderbetreuung, Kochen etc. während einzelner Veranstaltung) 42 14.814,88 € Preisverleihungen/Jubiläum 4 557,06 € Übernachtungskosten 4 2.106,47 € Miete (Kühlschrank, Transport) 3 639,45 € als „Veranstaltung“ gebucht ohne konkrete Zuordnung 7 2.400,00 € Fehlbuchung (Bürobedarf) 1 9,84 € Summe 420 172.346,37 € Seite 1 Anlage zu 7.a) 2016 Veranstaltungsart BuchungenSumme Weihnachtsfeiern 7 761,01 € Frühstück, Grillen, Essen zum Vernetzen/Kennenlernen 33 2.052,83 € Fortbildungen 4 462,00 € Party/Feste 82 11.300,39 € Fahrten (Fachschaftsfahrt, Kennenlernfahrten, Erstifahrten; Exkursionen) 65 63.225,78 € Workshops/Seminare/ Info-Veranstaltungen 26 10.221,15 € Tagungen (Bundesfachschaftentagungen, Klausurtagungen usw.) 38 14.345,04 € Konferenzen/Kongresse 6 15.877,68 € Vernetzungstreffen 7 2.153,32 € Filmvorführungen/ Musikveranstaltungen/ Medienveranstaltung 7 3.919,58 € Sportveranstaltungen 7 7.261,22 € Wahlausgaben (zentrale und dezentrale Wahllokale StuPa-Wahl) 1 2.023,68 € Vortragsveranstaltungen/ Lesungen 49 17.714,50 € Druckkosten (in Verbindung mit Material- und Fahrtkosten sowie Aufwandsentschädigungen) 14 6.996,11 € Fahrtkosten zu einzelnen Veranstaltungen (Tickets, Benzin, Transportkosten) 43 13.883,16 € Aufwandsentschädigungen (für Technikbetreuung, Moderation, Übersetzung, Kinderbetreuung, Kochen etc. während einzelner Veranstaltungen) 67 27.289,24 € Übernachtungskosten 4 2.106,47 € Miete (Kühlschrank, Transport) 3 444,48 € als „Veranstaltung“ gebucht ohne konkrete Zuordnung 5 3.095,00 € Fehlbuchung (Geschenke; Ausstattungsgegenstände) 8 1.234,56 € Summe 476 206.367,20 € Seite 1 S18-13307 S18-13307 Anlage_S18-13307