Drucksache 18 / 13 309 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 25. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2018) zum Thema: Gewaltvorfälle in den Berliner Schulen im Schuljahr 2016/2017 V und Antwort vom 16. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13309 vom 25. Januar 2018 über Gewaltvorfälle in den Berliner Schulen im Schuljahr 2016/2017 V ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie begründet der Senat die Nichtbeantwortung der Fragen 1-7 der Drs. 18/13041 im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvE 2/11) vom 7. November 2017 zur weiteren Stärkung des verfassungsrechtlichen Auskunftsrechts von Abgeordneten, in dem das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass die Nichtbeantwortung von Parlamentarischen Anfragen gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verstößt, die Regierung dem Parlament gegenüber alle Informationen mitzuteilen hat, über die die Regierung verfügt oder sie diese mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann und eine Antwort nur in sehr engen Grenzen verweigert werden darf, wenn der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt , Grundrechte Dritter betroffen oder das Staatswohl gefährdet ist? 2. Welche Aspekte der in der jeweiligen Antwort auf die Schriftlichen Anfragen 18/12567, 18/12767 und 18/13041 verweigerten Informationen berühren den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung und weshalb , welche berühren die Grundrechte Dritter und weshalb und welche gefährden das Staatswohl und weshalb ? 3. Weshalb hält die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die in den u.s. Fragen 4-9 nun zum fünften Mal erbetenen Informationen in ihrer Beantwortung der Schriftlichen Anfragen 18/12567, 18/12767 und 18/13041 mit Verweis auf eine laufende Evaluation zurück, obwohl die Informationen laut Antwort der o.g. Senatsverwaltung auf die Schriftliche Anfrage 18/12275 vom 25. September 2017 ab Ende Oktober zur Verfügung stehen und ihr auch augenscheinlich vorliegen? 4. Wie häufig wurden die einzelnen Tatbestände der jeweiligen Gefährdungsgrade I, II und III in Berliner Schulen im Schuljahr 2016/2017 gemeldet (bitte jeweils Fortschreibung der Tabellen 1, 2 und 3 der Schriftlichen Anfrage 18/10011)? 5. Wie häufig wurden jeweils Vorfälle der Gefährdungsgrade I, II und III in den jeweiligen Schulformen 1) Grundschulen, 2) Sekundarschulen, 3) Gymnasien, 4) Oberstufenzentren und 5) Förderzentren in den einzelnen Bezirken im Schuljahr 2016/2017 gemeldet (bitte Fortschreibung der Tabelle 4 der Schriftlichen Anfrage 18/10011)? - - 2 6. In wie vielen dieser gemeldeten Fällen waren die Täter männlich und in wie vielen Fällen waren sie weiblich (bitte Fortschreibung der Tabelle 5 der Schriftlichen Anfrage 18/10011)? 7. In wie vielen dieser gemeldeten Fällen waren die Opfer männlich und in wie vielen Fällen waren sie weiblich (bitte Fortschreibung der Tabelle 6 der Schriftlichen Anfrage 18/10011)? 8. Wie viele Übergriffe auf Schulpersonal wurden im Schuljahr 2016/2017 insgesamt in Berlin und jeweils in den einzelnen Bezirken verübt (bitte jeweils Fortschreibung der Tabellen 7 und 8 der Schriftlichen Anfrage 18/10011)? 9. Wie viele Berliner Schulen meldeten im Schuljahr 2016/2017 explizit jeweils Vorfälle der Gefährdungsgrade I, II und III (bitte Fortschreibung der Tabelle 9 der Schriftlichen Anfrage 18/10011 und Ergänzung um Darstellung nach Gefährdungsgrad)? Zu 1. bis 9.: Wie bereits in der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13041 mitgeteilt, wurde seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wiederholt auf die eingeschränkte Aussagekraft der im sogenannten „Meldeverfahren“ erhobenen Daten hingewiesen. Die Nutzung des „Meldeverfahrens“, welches gleichzeitig ein Unterstützungs- und Hilfeverfahren für die Berliner Schulen ist, erfolgt aufgrund unterschiedlicher Motive, die über eine Meldung zur statistischen Erfassung von Vorfällen hinausgehen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beauftragte im letzten Jahr die Evaluation des Hilfe- und Unterstützungsverfahrens für Gewalt, Krisen und Notfälle an Berliner Schulen. In einem ersten Schritt stand das Verfahren als Instrument, über welches Schulen Unterstützung bei Gewaltvorfällen , Krisen und Notfällen erhalten können, im Fokus. Dabei wurde u.a. das Nutzungsverhalten der Schulen sowie Anpassungs- und Änderungsbedarfe seitens der Beteiligten erfasst. Im zweiten Schritt der Evaluation erfolgt in 2018 eine vertiefende Analyse der Meldesituation. Hier geht es u.a. um die Bewertung der Frage, inwieweit die erfassten Fälle einerseits eine Meldung bedingen und andererseits trennscharf und inhaltlich zutreffend kategorisiert werden. Berlin, den 16. Februar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13309 S18-13309