Drucksache 18 / 13 313 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 25. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2018) zum Thema: Polizeidirektion 4: Sanierungsmaßnahmen 2017 und Sanierungsbedarf und Antwort vom 09. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 313 vom 25. Januar 2018 über Polizeidirektion 4: Sanierungsmaßnahmen 2017 und Sanierungsbedarf ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit welchem erneuerten Investitionsbedarf für welche Sanierungs- und Neubaumaßnahmen rechnet der Senat hinsichtlich der einzelnen Gebäude der einzelnen Polizeiabschnitte der Direktion 4? Zu 1.: Nach Auskunft der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) beläuft sich der im Rahmen des aktuellen Gebäudescans für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen Objekte ermittelte Sanierungsbedarf für das von der Direktion 4 genutzte Teilportfolio auf rund 213,2 Millionen € (2016: 225,2 Millionen €). Von dieser Summe wiederum entfallen auf die Gebäude der Polizeiabschnitte der Direktion 4 rund 61,3 Millionen €. Zu weiteren Details wird auf die Antwort zu Frage Nr. 1 der Schriftlichen Anfrage S18/13176 vom 11. Januar 2018 verwiesen. 2. Welche einzelnen Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen wurden in/an den Gebäuden der jeweiligen Polizeiabschnitte der Direktion 4 mit Mitteln in welcher jeweiligen Höhe im Jahr 2017 durchgeführt? Zu 2.: Im Jahr 2017 wurden für 14.700 € beim Polizeiabschnitt 43, Alemannenstr. 10, 14129 Berlin, Instandsetzungsmaßnahmen an der Blitzschutzanlage im Haus C durchgeführt. Neubaumaßnahmen gab es keine. 3. Welche weiteren konkreten baulichen Maßnahmen sind für die einzelnen Standorte der Polizeiabschnitte der Direktion 4 in welchem Zeitrahmen geplant? Zu 3.: Nachfolgende bauliche Maßnahmen sind seitens der BIM geplant: Seite 2 von 3 Maßnahme/ Liegenschaft Erläuterungen Abschnitt 42, Hauptstraße 45, 10827 Berlin Instandsetzung der Blitzschutzanlage, Ausführungszeitraum: 2018 Abschnitt 46, Gallwitzallee 87, 12249 Berlin Dachsanierung Haus 26, Ausführungszeitraum: 2018 Generalsanierung Haus 01, Ausführungszeitraum: 2024-2026 Modulneubau als Drehscheibe, Ausführungszeitraum: 2021- 2024 Abschnitt 47, Lichtenrader Damm 211, 12305 Berlin Instandsetzung der Blitzschutzanlage, Ausführungszeitraum: 2018 Notwendige Reparaturen werden im Rahmen des kleinen Bauunterhalts nach Erfordernis durchgeführt. 4. Welche einzelnen Investitionen in den Fuhrpark der einzelnen Polizeiabschnitte der Direktion 4 wurden im Jahr 2017 jeweils durchgeführt? Zu 4.: Sämtliche der Polizei Berlin für den Fuhrpark zur Verfügung stehenden Investitionsmittel werden für den Ersatz von Einsatzfahrzeugen genutzt, die die höchste Laufleistung und das höchste Alter aufweisen. Solche Fahrzeuge sind regelmäßig in allen Gliederungseinheiten vorhanden. Jährlich wird behördenweit in den gesamten Fuhrpark investiert, wobei die Verteilung der neu beschafften Fahrzeuge auf die einzelnen Direktionen, nicht aber auf die einzelnen Abschnitte statistisch erfasst wird. Im Jahr 2017 waren dies 266 Fahrzeuge, die dafür verausgabten Investitionsmittel lagen insgesamt bei rund 14 Millionen Euro. Repräsentativ sind nachfolgend die Zuweisungszahlen der am häufigsten im Fuhrpark vertretenen Fahrzeugsegmente für 2017 zusammengestellt: EWA NEWA Bus NBus Grukw Direktion 1 15 5 - 1 - Direktion 2 15 6 1 1 3 Direktion 3 15 2 - 1 2 Direktion 4 15 5 - 1 3 Direktion 5 15 7 - 1 - Direktion 6 15 4 2 1 2 EWA = Einsatzwagen Abschnitt NEWA = neutraler Einsatzwagen Abschnitt NBus = neutraler Bus GruKw = Gruppenkraftwagen 5. Welche weiteren Investitionen in den Fuhrpark der einzelnen Polizeiabschnitte der Direktion 4 sind in welchem Zeitrahmen geplant? Zu 5.: Im Jahr 2018 sind investive Mittel für Fahrzeugbeschaffungen in Höhe von insgesamt 17,9 Millionen € vorgesehen. Bezüglich der Verteilung auf einzelne Gliederungseinheiten wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Welche Investitionen nichtbaulicher Art wurden im Jahr 2017 an den einzelnen Standorten der jeweiligen Polizeiabschnitte der Direktion 4 durchgeführt? Seite 3 von 3 Zu 6.: Zu den nichtbaulichen Investitionen gehören insbesondere solche für den Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) der Polizei Berlin, Ausgaben für behördenweite IKT-Verfahren sowie Erneuerungs- und Erweiterungsbeschaffungen von IKT-Geräten und Zubehör, Netzwerkkomponenten etc. Im Jahr 2017 wurden hierfür rd. 8,9 Millionen € verausgabt. Darüber hinaus sind der Polizei Berlin im Jahr 2017 aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) im Rahmen des Präventions- und Sicherheitspakets für Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände (ohne Fahrzeuge) rund 31,3 Millionen € zur Verfügung gestellt worden. Nichtbauliche Investitionen werden grundsätzlich nur übergreifend für alle Direktionen veranschlagt, wobei die Verteilung auf die einzelnen Direktionen bzw. Abschnitte statistisch nicht erfasst wird. Eine Veranschlagung von Investitionen in den einzelnen Direktionskapiteln erfolgt nur in Ausnahmefällen. Aus dem Haushaltskapitel der Direktion 4 wurden 2017 keine Investitionen getätigt. 7. Welche weiteren Investitionen nichtbaulicher Art sind in welchem Zeitrahmen an den einzelnen Standorten der jeweiligen Polizeiabschnitte der Direktion 4 geplant? Zu 7.: Im Doppelhaushalt 2018/2019 sind für die Polizei Berlin Mittel für Investitionen nichtbaulicher Art (ohne Fahrzeuginvestitionen) für das Jahr 2018 in Höhe von rund 7,6 Millionen € und für das Jahr 2019 in Höhe von rund 5,3 Millionen € vorgesehen. Darüber hinaus sind für Investitionen der verfahrensunabhängigen IKT für 2018 rund 8,1 Millionen € und für 2019 rund 6,9 Millionen € für alle Gliederungseinheiten der Polizei Berlin geplant. Ferner sollen der Polizei Berlin im Jahr 2018 SIWANA-Mittel für Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Fahrzeuge in Höhe von insgesamt 17 Millionen € zur Verfügung gestellt werden. Konkret für die Direktion 4 sind folgende Beschaffungen geplant: Jahr Maßnahme 2018 2 Spiegelreflexkameras für die Operative Gruppe Fahndung-Aufklärung-Observation (FAO) Berlin, den 09. Februar 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13313 S18-13313