Drucksache 18 / 13 320 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 25. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2018) zum Thema: Online-Wartelisten für Kindertagesstätten und Antwort vom 12. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13320 vom 25. Januar 2018 über Online-Wartelisten für Kindertagesstätten ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Arbeiten alle Bezirksämter mit dem „ISBJ-Portal“ für die Registrierung von Kita-Gutscheinen? Falls nein, welche Bezirke arbeiten nicht mit dem System und aus welchen Gründen? Zu 1.: Die in der Integrierten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) bereitgestellten und unter der Bezeichnung ISBJ-KiTA zusammengefassten IT-Fachverfahren (Backend) für die Leistungsbereiche Kindertagesbetreuung/Tagespflege, Ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen (EFöB), Sprachstand, Vormerkung sowie Bildung und Teilhabe (BuT) werden von allen bezirklichen Jugendämtern genutzt. Ergänzend zu den Fachverfahren im Backend werden in der bestehenden ISBJ- Architektur auch fachspezifische Portallösungen bereitgestellt, die eine Einbindung der Träger in die Geschäftsprozesse unterstützen, beispielsweise die Registrierung von Kita- Gutscheinen/Verträgen, die Abrechnung von BuT-Leistungen sowie Vormerkungen etc. (siehe hierzu Bericht an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses Rote Nummer 0814 vom 27.09.2017). Die Nutzung des ISBJ-Trägerportals ist für alle Träger verpflichtend . 2. Ist vorgesehen, dass Erziehungsberechtigte für ihr Kind sich über dieses Portal für einen KiTaplatz online auf Wartelisten der KiTas vormerken lassen können? 3. Wenn ja, ab wann soll dieses System funktionieren? - - 2 4. Wie soll das System funktionieren? a. Für wie viele Kindertagesstätten können Erziehungsberechtigte ihr Kind vormerken? b. Ab wann ist die Anmeldung möglich? Vor Geburt, ab Geburt, mit Beantragung des Kita-Gutscheins oder erst mit Erhalt der Kita-Gutscheinnummer? c. Wäre es möglich, die Vormerkung für die KiTas gleichzeitig mit der Registrierung für den Kita-Gutschein vorzunehmen? Teilt der Senat die Auffassung, dass dies den Vorteil hätte, dass Erziehungsberechtigte beide Schritte gemeinsam vornehmen können? Wäre der Senat bereit, in diesem Zusammenhang die Gültigkeitsdauer des KiTagutscheins zu verlängern, damit eine Vormerkung unmittelbar nach der Geburt möglich wäre, ohne dass der Gutschein bei einer z. B. 12-monatigen Elternzeit verfällt? d. Wie schnell werden die Wartelisten bereinigt, wenn ein Kind einen Platz erhalten hat? e. Werden alle Kindertagesstätten in Berlin erfasst sein, unabhängig vom Träger? f. Werden auch Tagesmütter erfasst sein? g. Ist in dem System eine Statusmeldung/eine Rückmeldung von den jeweiligen Kitas an Eltern vorgesehen, z. B. „in Bearbeitung“, „vorgemerkt“, die Angabe eines Wartelistenplatzes, „abgelehnt“ oder „angenommen “ vorgesehen? Zu 2. bis 4.: Die Nutzung des ISBJ-Trägerportals und der fachspezifischen Portalanwendungen ist bisher allein den Trägern vorbehalten. Diese entscheiden, ob ein Kind in einer Einrichtung vorgemerkt bzw. aufgenommen wird. Insofern erfolgt die Registrierung eines Gutscheins ebenso wie die Erfassung einer Vormerkung innerhalb von ISBJ durch den Träger und nicht durch die Erziehungsberechtigten. Gleichwohl prüft die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) aktuell im Rahmen der landesweiten Digitalisierungsmaßnahmen (bspw. Service-Konto Berlin) Möglichkeiten einer stärkeren Einbindung von Erziehungsberechtigten. Diesbezügliche konzeptionelle Überlegungen, beispielsweise zur unverbindlichen Registrierung auf einrichtungsbezogenen Wartelisten unter Wahrung der Trägerautonomie sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Unabhängig davon plant die SenBildJugFam im Verlauf des Jahres 2018 im Rahmen des laufenden Projektes ISBJ-ReDesign eine Aktualisierung des Kitaverzeichnisses, u. a. eine Verbesserung der Kita-Suche. Bereits heute ist eine Erfassung eines Kindes durch den Träger bzw. die Einrichtung im Fachverfahren ISBJ-Vormerkung zu jedem Zeitpunkt möglich, sowohl vor als auch ab Geburt . Dies gilt unabhängig davon, ob bereits ein Kita-Gutschein beantragt oder bewilligt wurde. Veränderungen des Status (bspw. Kita-Gutschein ausgestellt; Vertrag geschlossen; Betreuungsplatz angetreten) der in ISBJ-Vormerkung gemeldeten Kinder werden laufend aktualisiert , so dass alle übrigen Träger und Einrichtungen unmittelbare Informationen über den jeweiligen Stand haben. Innerhalb von ISBJ sind alle öffentlich finanzierten Träger und Einrichtungen erfasst. Tagesmütter sind im Fachverfahren ISBJ-Tagespflege erfasst. Das Fachverfahren ISBJ- Vormerkung steht allerdings nur für Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. 5. In welcher Höhe sind dem Land Berlin bisher Kosten für die Einrichtung dieses Systems entstanden? Werden weitere Kosten entstehen? Wenn ja in welcher Höhe? 6. Aus welchen Gründen verwendet der Senat nicht bereits bestehende Systeme aus der Privatwirtschaft, die auch in Kommunen in anderen Bundesländern verwendet werden, wie z. B. „Little Bird“? 7. Hat der Senat Unternehmen, die Systeme dieser Art anbieten, in der Vergangenheit bereits finanziell unterstützt ? Wenn ja, welche Unternehmen waren dies und in welcher Höhe sind Fördergelder für welches Unternehmen gezahlt worden? - - 3 Zu 5. bis 7.: Die SenBildJugFam setzt innerhalb der Fachverfahrenslandschaft ISBJ sowohl Individualsoftware als auch Standardsoftwareprodukte ein. Im Leistungsbereich Kindertagesbetreuung hat sich die für Jugend zuständige Senatsverwaltung bereits im Jahr 2004 mit Blick auf die spezifischen rechtlichen Anforderungen des Berliner Kitasystems für die Entwicklung der Individualsoftwarelösung ISBJ-KiTa entschieden, die in den Folgejahren im Hinblick auf die wachsenden und spezifischen Anforderungen des Landes weiterentwickelt wurde bzw. wird (zu den geplanten Maßnahmen sowie dem finanziellen Rahmen siehe ausführlich o. g. Rote Nummer 0814). Der Senat hat Kenntnis von einem Projekt der gemeinnützigen Technologiestiftung Berlin. Darüber hinaus liegen der SenBildJugFam keine Informationen über die finanzielle Unterstützung bzw. Förderung von Unternehmen vor, die „Systeme dieser Art“ anbieten. Berlin, den 12. Februar 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13320 S18-13320a