Drucksache 18 / 13 323 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 29. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Januar 2018) zum Thema: Audiodeskription und die staatlichen Bühnen und Antwort vom 07. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13 323 vom 29. Januar 2018 über Audiodeskription und die staatlichen Bühnen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche staatlichen Bühnen in Berlin bieten eine Audiodeskription ihrer Aufführungen an? Zu 1.: Aktuell bieten die staatlichen Bühnen in Berlin keine Audiodeskription ihrer Angebote. 2. Welche staatlichen Bühnen werden dies im Laufe des Jahres 2018 einführen? Zu 2.: Das Theater an der Parkaue bereitet die Einführung von Audiodeskription vor und befindet sich hierzu in der konkreten Planungsphase. 3. Gibt es bei den Privatbühnen der Stadt ein Angebot von Audiodeskription und wenn ja, an welchen Bühnen? Zu 3.: Die privatrechtlich organisierten Bühnen halten derzeit kein Angebot von Audiodeskription vor. Der Friedrichstadt-Palast prüft, ob eine Realisierung technisch, dramaturgisch und finanziell möglich ist. Seite 2 von 2 4. Hält der Senat dieses Angebot für blinde bzw. sehbehinderte Menschen für ausreichend und der UN Konvention (BRK) angemessen? 5. Welche Verbesserungen für das Kulturangebot für diese Gruppe von Berlinerinnen und Berliner und den Gästen der Stadt plant der Senat bis wann umzusetzen? Zu 4 und zu 5.: Der Senat befürwortet die Bereitstellung von Audiodeskription, verkennt aber nicht, dass ein solches qualitätsgesichertes Angebot hohe technische, dramaturgische und nicht zuletzt auch finanzielle Anforderungen stellt. Deshalb werden bezüglich der Realisierbarkeit Gespräche mit den Behindertenverbänden und einzelnen Bühnen geführt, mit dem Ziel, entsprechende Lösungsansätze zu erarbeiten. 6. Kennt der Senat die Ansicht der drei Opernhäuser Berlins, dass man keine Audiodeskription einführen werde, da dies den Betrieb störe? 7. Teilt der Senat diese Ansicht und wie vereinbart sich dies ggf. mit dem Ziel des Senats der Inklusion ? Zu 6 und zu 7.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass angeblich die drei Opernhäuser die Auffassung vertreten, Audiodeskription störe den Betrieb. Der Senat jedenfalls würde eine solche Ansicht nicht teilen, widerspräche sie doch dem Ziel der Inklusion. Berlin, den 07.02.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa S18-13323 S18-13323