Drucksache 18 / 13 324 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 29. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2018) zum Thema: Sexuelle Übergriffe in öffentlichen Verkehrsmitteln und Antwort vom 09. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 324 vom 29. Januar 2018 über Sexuelle Übergriffe in öffentlichen Verkehrsmitteln ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele sexuelle Übergriffe gab es in Verkehrsmitteln der BVG und der DB in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017? Wie viele Übergriffe fanden in U Bahnen, wie viele in Trams, wie viele in BVG Bussen, wie viele in S Bahnen, wie viele in Regionalbahnen und wie viele im DB Fernverkehr im Berliner Stadtgebiet statt? Bitte detaillierte Aufstellung. Zu 1.: Daten zur Kriminalität im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) lassen sich mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht abbilden, sodass dazu auf verlaufsstatistische Daten zurückgegriffen werden muss. Da im Fragekontext davon auszugehen ist, dass die Gesamtheit der Sexualdelikte gemeint ist, stellen die Daten in der nachfolgenden Tabelle nicht nur das Delikt „sexueller Übergriff“ dar, sondern die erfassten Sexualdelikte insgesamt, zumal anderenfalls aufgrund der Neueinführung dieses Delikts mit dem am 10. November 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung Daten erst ab 2017 zur Verfügung stehen würden. Die dargestellten Fallzahlen weisen zunächst einen Anstieg im Jahr 2017 auf, was auch in der mit der Gesetzesnovellierung einhergehenden statistischen Erfassung der Tatbestände zu begründen ist. So kam mit dem §184i Strafgesetzbuch (StGB) auch der neu eingeführte Erfassungsgrund „sexuelle Belästigung“ hinzu, der zuvor zum Teil als „Beleidigung auf sexueller Grundlage“ erfasst worden war und damit nicht zum Sexualstrafrecht zählte. Die Gesetzesänderung umfasst aber auch bereits vorhandene PKS-Erfassungsschlüssel im Bereich der Sexualdelikte. Dadurch möglicherweise bedingte Fallzahlenänderungen können statistisch nicht einzeln herausgerechnet werden. Die Daten für 2017 sind somit mit den Vorjahren nicht vergleichbar und eine Aussage darüber, ob sich die Kriminalität in diesem Bereich Seite 2 von 6 tatsächlich erhöht hat oder ob sich in den Daten nur die Strafrechtsänderung widerspiegelt, ist letztlich nicht möglich. Verkehrsmittel generieren sich statistisch aus der bei der Vorgangserfassung im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) eingetragenen Tatörtlichkeit. Eine Differenzierung der Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG nach S-Bahnen, Regionalbahnen und DB Fernverkehr kann nicht vorgenommen werden, da es bei der Vorgangserfassung nur möglich ist, den Katalogbegriff „S-Bahn/Regionalbahn“ auszuwählen. Die jeweilige Addition der Einzelwerte für die Jahre 2015 und 2017 in der nachfolgenden Tabelle ergibt etwas höhere Werte als die jeweils ausgewiesene Gesamtsumme, da Tatörtlichkeiten in POLIKS als Wiederholgruppen definiert sind und somit je Vorgang mehrere Verkehrsmittel erfasst werden können. Die hier aufgeführten Zahlen bilden keine abschließende Datengrundlage für alle Sexualdelikte im ÖPNV, da Strafanzeigen z.B. der Bundespolizei teilweise auch ohne Einbindung der Polizei Berlin an die Staatsanwaltschaft Berlin übermittelt werden. Anzahl erfasster Sexualdelikte in öffentlichen Verkehrsmitteln in den Jahren 2014 bis 2017 Verkehrsmittel 2014 2015 2016 2017 Bus 26 17 18 44 Straßenbahn 9 5 7 13 U-Bahn 32 49 61 128 S-Bahn/ Regionalbahn 53 43 72 110 nicht zuzuordnen 1 2 1 4 Gesamt 121 115 159 295 Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche vom 01.02.2018 2. Wie viele der Taten wurden jeweils aufgeklärt. Bitte detaillierte Aufstellung nach Jahren. Zu 2.: Die jeweilige Addition der Einzelwerte für das Jahr 2017 in der nachfolgenden Tabelle ergibt einen höheren Wert als die ausgewiesene Gesamtsumme, da Tatörtlichkeiten in POLIKS als Wiederholgruppen definiert sind und somit je Vorgang mehrere Verkehrsmittel erfasst werden können. Die hier aufgeführten Zahlen bilden keine abschließende Datengrundlage für alle Sexualdelikte im ÖPNV, da Strafanzeigen z.B. der Bundespolizei teilweise auch ohne Einbindung der Polizei Berlin an die Staatsanwaltschaft Berlin übermittelt werden. Anzahl aufgeklärter Sexualdelikte in öffentlichen Verkehrsmitteln in den Jahren 2014 bis 2017 Verkehrsmittel 2014 2015 2016 2017 Seite 3 von 6 Bus 12 10 5 15 Straßenbahn 2 3 1 5 U-Bahn 12 21 30 44 S-Bahn 12 11 22 31 nicht zuzuordnen 1 1 4 Gesamt 38 46 59 98 Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche vom 01.02.2018 3. Bei wie vielen der aufgeklärten Taten wurde ein Gerichtsverfahren eröffnet und bei wie vielen Taten fand eine Verurteilung statt? Zu 3.: Weder im Aktenverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden noch in dem Aktenverwaltungssystem der Strafgerichte wird bei Verfahren wegen sexueller Übergriffe neben der Anschrift erfasst, wenn sich der Tatort in einem öffentlichen Verkehrsmittel befindet. Dem Senat liegen hierzu daher keine statistischen Erkenntnisse vor. 4. Wenn nicht alle Taten aufgeklärt wurden, warum nicht? Welche Mittel wurden zur Aufklärung herangezogen? Zu 4.: Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen werden alle Umstände, die zur Sachverhaltsaufklärung dienlich sind, erhoben. Hierzu zählen die Aussagen aller Beteiligten (insbesondere Opfer, Zeuginnen/Zeugen) sowie die Sicherung und Auswertung von vorhandenen Sachbeweisen (zum Beispiel Videoaufzeichnungen, Spurenträger). Das Ermittlungsergebnis steht jedoch immer in Abhängigkeit zu der Existenz und der Qualität von Personal- und Sachbeweisen. Erhält die Polizei z.B. verspätet Kenntnis über eine Straftat besteht die Gefahr, dass beweiserhebliches Material nicht mehr verfügbar oder unbrauchbar ist. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass vorhandenes Spurenmaterial auch bei zeitnahem oder direktem Tätigwerden zum Teil nicht auswertbar ist und/oder keine Hinweise auf den unbekannten Tatverdächtigen liefert. 5. Wie viele der Täter hatten einen deutschen Pass und wieviel Täter hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit? Bitte Auflisten nach Staatsangehörigkeit. Wieviel Täter mit einem deutschen Pass hatten einen Migrationshintergrund? Wieviel Täter waren Asylbewerber bzw. sind als Asylbewerber eingereist? Zu 5.: Die Addition der Einzelwerte in nachfolgender Tabelle für das Jahr 2015 ergibt einen höheren Wert als die ausgewiesene Gesamtsumme, da in einem Vorgang Tatverdächtige mit mehreren Staatsangehörigkeiten auftreten können. Anzahl aufgeklärter Sexualdelikte in öffentlichen Verkehrsmitteln nach Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen in den Jahren 2014 bis 2017 Staatsangehörigkeit 2014 2015 2016 2017 Deutschland 26 23 24 26 nicht Deutschland gesamt 12 23 35 72 davon: Seite 4 von 6 Rumänien 1 1 5 11 Polen 3 8 3 8 Afghanistan 1 6 Bulgarien 2 2 2 6 Türkei 1 5 1 6 Ägypten 1 3 Irak 1 2 2 3 Libyen 2 3 Marokko 3 Nigeria 3 Syrien, Arabische Republik 3 3 Pakistan 1 2 Tunesien 1 2 Angola 1 Großbritannien und Nordirland 1 1 Indien 1 Kamerun 1 Kongo, Dem. Republik 1 Russische Föderation 1 Slowakische Republik 1 Somalia 1 1 Tschad 1 Aserbaidschan 1 Bangladesch 1 Bosnien und Herzegowina 2 Dänemark 1 Frankreich 1 Guinea-Bissau 1 Iran, Islamische Volksrepublik 1 Italien 1 Kongo 1 Kosovo, Republik 1 Lettland 1 1 Moldau, Republik 1 1 Österreich 1 Schweiz 1 Ungarn 1 Staatenlos 1 nicht bekannt 1 2 3 Gesamt 38 46 59 98 Seite 5 von 6 Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche vom 01.02.2018 Angaben zum Migrationshintergrund werden durch die Polizei Berlin nicht erhoben. In der folgenden tabellarischen Übersicht zu Sexualdelikten in öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Anzahl der ermittelten tatverdächtigen Zuwanderer abgebildet. Die Anzahl der Tatverdächtigen erlaubt keine Rückschlüsse auf die Anzahl der Straftaten. So kann ein Tatverdächtiger mehrfach straffällig geworden sein bzw. mehrere Täter wurden zu einer Tat erfasst. Tatverdächtige Zuwanderer in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Sexualdelikten 2014 2015 2016 2017 Zuwanderer insgesamt 0 4 11 13 davon: Asylbewerber 0 3 7 7 Quelle: Data Warehouse Führungsinformation (DWH FI) vom 01.02.2018 6. Was unternimmt der Senat, um Frauen zukünftig in Bussen und Bahnen in Berlin vor sexuellen Übergriffen zu schützen? Zu 6.: Neben den repressiven Maßnahmen setzt die Polizei Berlin auf Präsenz, zum Beispiel mit den gemeinsamen Streifen von Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und Polizei Berlin. Wichtig ist aber auch die Beratung von Frauen. Deshalb greifen die Ansprechpersonen für verhaltensorientierte Gewaltprävention in der Zentralstelle für Prävention im Landeskriminalamt (LKA Präv) das „Verhalten bei Gewalt und Aggression im öffentlichen Raum“, als Teil dessen auch sexuelle Belästigungen und Übergriffe im ÖPNV zu sehen sind, als Thema im Rahmen von Seminaren und individuellen Beratungsgesprächen auf. Die kostenfreie Teilnahme an den Seminaren kann über die Internetseite des Fachbereiches „Verhaltensorientierte Gewaltprävention“ der Polizei Berlin reserviert werden. 7. Wie viele Sicherheitsmitarbeiter waren 2014, 2015, 2016 und 2017 bei der BVG, bei der S Bahn und bei der DB AG eingesetzt? Wieviel davon jeweils in Zügen und wieviel auf Bahnhöfen? Zu 7.: Die Deutsche Bahn AG und die S-Bahn Berlin GmbH betreiben im Großraum Berlin ein gemeinsames Sicherheitskonzept. In den letzten Jahren waren rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Sicherheitsaufgaben im Einsatz, mit dem neuen Verkehrsvertrag ab 2018 dann mehr als 650 Sicherheitskräfte. Eine Unterscheidung des Einsatzraums erfolgt dabei nicht, die Mitarbeiter werden gleichermaßen in Zügen und Bahnhöfen eingesetzt und entsprechend der Erfordernisse nach Schwerpunkten gesteuert. Seite 6 von 6 Die BVG berechnet nicht einzelne Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, sondern Sicherheitstagesleistungen (durchschnittlich erbrachte Sicherheitsleistungen pro Tag in Stunden), welche sich wie folgt auf die angefragten Jahre verteilen: 2014 U-Bahn: 440 Stunden U-Bahnhöfe: 603 Stunden 2015 U-Bahn: 467 Stunden U-Bahnhöfe: 642 Stunden 2016 U-Bahn: 451 Stunden U-Bahnhöfe: 602 Stunden 2017 Die Auswertung wurde noch nicht erstellt. Berlin, den 09. Februar 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13324 S18-13324