Drucksache 18 / 13 326 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jessica Bießmann (AfD) vom 24. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2018) zum Thema: Kindertagesstätte Wedellstrasse in Berlin-Lankwitz und Antwort vom 11. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Jessica Bießmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 326 vom 24. Januar 2018 über Kindertagesstätte Wedellstrasse in Berlin-Lankwitz ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher den Eigenbetrieb des Landes Berlin „Kindertagesstätten Berlin Süd-West“ um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat mit nachfolgenden Aussagen übermittelt wurde. 1. Zu welchem exakten Datum sollte der Bau der Kita Wedellstrasse abgeschlossen sein? (ursprünglich bei Planung) 2. Welches ist der neue geplante Fertigstellungstermin? Zu 1. und 2.: Bei Beginn der Planungsentwicklungen wurde zunächst mit einer Bauzeit von etwa einem Jahr gerechnet. Die in Zusammenhang mit dem Einsatz von SIWA-Sondermitteln (SIWA=Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt) notwendige Anwendung der Maßgaben des Regelverfahrens nach den Ergänzenden Ausführungsvorschriften (AV) zu den AV § 24 Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Beachtung der vorgegebenen Prüffristen sowie Verzögerungen im Bauablauf führten zu einer späteren Fertigstellung. Die Fertigstellung des Neubaus ist dem Bauamt mit Datum vom 24.01.2018 angezeigt worden. Am 01.02.2018 wurde die Kita vom Lebensmittel- und Veterinäramt abgenommen . Die Inbetriebnahme des Kita-Neubaus ist im Anschluss an die weiteren Abnahmen durch das Gesundheitsamt und die Einrichtungsaufsicht bis Ende Februar 2018 geplant. 3. Auf welche Höhe belaufen sich die gesamten Baukosten? (Stand: 31.12.2017) Zu 3.: Die Baukosten betragen mit Stichtag 31.12.2017 insgesamt 4.291.580 Euro. - - 2 4. Welche weiteren Baukosten plant der Senat bis zur endgültigen Fertigstellung ein? Zu 4.: In die Finanzierung des Kita-Neubaus fließen neben Eigenmitteln des Eigenbetriebes Zuschüsse aus SIWA-Sondermitteln und aus dem U3-Bundesprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 - 18 ein. Diese Mittel sind in ihrer Höhe begrenzt. Über die Finanzierungsplanung hinausgehende Baukosten sind vom Eigenbetrieb aus zusätzlichen Eigenmitteln zu finanzieren. Im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Neubaus im Januar werden aktuell Schlussrechnungen geprüft und abgestimmt. Darauf aufbauend wird der Verwendungsnachweis vom Eigenbetrieb Süd-West erstellt. 5. Wie wurde/wird mit den Kindern verfahren, die durch die Bauverzögerung ihren Kitaplatz nicht in Anspruch nehmen konnten/können? Zu 5.: Die interessierten Eltern wurden unverzüglich über die Verzögerung informiert. In Einzelfällen erfolgt eine vorübergehende Betreuung an anderen Kita-Standorten des Trägers. Betreuungsverträge für die Kita Wedellstraße wurden bisher nicht geschlossen. 6. Wie werden die, laut RBB Abendschau, ihren Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommenden Baufirmen zur Verantwortung gezogen? Zu 6.: Mangelhafte ausgeführte Bauleistungen sind nachzubessern, direkt verursachte Schäden werden den jeweiligen Baufirmen in Rechnung gestellt. Die zeitlichen Verzögerungen im Bauablauf stehen überwiegend mit den massiven Regenfällen und daraus resultierenden Wasserschäden im Juni 2017 im Zusammenhang. Verschobene Liefertermine und Personalengpässe bei beauftragten Firmen während der Sommerpause haben zu weiteren zeitlichen Verzögerungen geführt, die den beteiligten Baufirmen nur in eingeschränktem Umfang zuzuordnen sind. Sich hieraus ergebene Ansprüche gegenüber Baufirmen sind vom Eigenbetrieb zu prüfen. Berlin, den 11. Februar 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13326 S18-13326a