Drucksache 18 / 13 329 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 30. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2018) zum Thema: Pädophile Pflegeeltern und das Kentler-Experiment II und Antwort vom 11. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13329 vom 30. Januar 2018 über Pädophile Pflegeeltern und das Kentler-Experiment II ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. 2016 wurden 792 Pflegekinder in Berlin neu vermittelt, wie viele sind es seit 2010. Bitte auch nach Jahren auflisten. 2. Wann liegen die Zahlen planungsmäßig für 2017 vor? 3. Die Pflegekinderhilfe differenziert sich über z.B. Vollzeitpflege auf Dauer, befristete Vollzeitpflege, Verwandtenpflege etc. Bitte die jeweilige Häufigkeit aufgliedern nach Bereichen. Zu 1. bis 3.: Die gewünschten Daten für die Jahre 2010 bis 2016 sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Daten für das Jahr 2017 werden erst im Laufe des Frühjahrs 2018 zur Verfügung stehen. Jahr Ausprägungsform der Vollzeitpflege 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 § 33 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Vollzeitpflege 340 304 342 392 342 328 311 § 33 SGB VIII befristete Vollzeitpflege 264 225 222 201 211 168 199 § 33 SGB VIII Vollzeitpflege mit erweitertem Förderbedarf 120 113 139 134 154 131 186 § 33 SGB VIII Krisenpflege durch Pflegepersonen 5 15 13 32 33 23 25 § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe in Vollzeitpflege 13 16 34 79 50 63 71 Summe 742 673 750 838 790 713 792 Quellen: 2010 - 2015 = Hilfeplanstatistik der Berliner Jugendämter aus dem Fachverfahren ProJugend 2016 = zusammengefasste Daten der Hilfeplanstatistik der Berliner Jugendämter aus den Fachverfahren ProJugend und SoPart - - 2 4. Im Zuge der anlassbezogenen oder jährlichen Überprüfung, ob die Hilfe für das Pflegekind noch bedarfsgerecht ist, wird dabei darauf geachtet, dass das Pflegekind in einem geschütztem Bereich dem zuständigen Jugendamtsmitarbeiter Rede und Antwort stehen kann? Sind Pflegekind und Jugendsamtmitarbeiter über einen längeren Zeitraum alleine, ohne Einfluss der Pflegeeltern? Zu 4.: Eine Partizipation, die auf den Entwicklungsstand des Kindes bzw. Jugendlichen im Rahmen der Hilfeplanung eingeht, stellt hohe Anforderungen an die beteiligten Fachkräfte, insbesondere bei der Gesprächsführung mit Kindern. Pflegekinder benötigen neben ihren Herkunfts- und Pflegeeltern eine Vertrauensperson, mit der sie wichtige Fragen besprechen können (vgl. dazu „Fachliche Standards zur Vollzeitpflege in Berlin“, http://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/pflegekinder/fachinfo/). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes oder des vom Jugendamt beauftragten freien Trägers bieten dies an. Sowohl im Rahmen der Hilfeplanung, als auch in der regelmäßigen Beratung einer Pflegefamilie wird bewusst darauf geachtet, dass das Pflegekind Gelegenheit hat, allein und ggf. auch über einen längeren Zeitraum vertraulich zu sprechen . 5. Laut Beantwortung der DS 18/13018 hat die zuständige Senatsverwaltung betroffene Geschädigte des Pädophilie-Skandals dazu aufgerufen sich zu melden. Wie genau wurde dazu aufgerufen? Wie oft und über welche öffentlichen Kanäle? Wurde auch bundesweit oder nur landesweit aufgerufen? Betroffene leben eventuell mittlerweile in anderen Bundesländern. 6. Laut Beantwortung der DS 18/13018 hat der Senat sein Unverständnis und seine tiefe Betroffenheit zum Ausdruck gebracht. Wie genau lautete die Entschuldigung (Wortlaut) die an die Opfer gerichtet wurde? Zu 5. und 6.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat im Zusammenhang mit dem durch das Göttinger Institut für Demokratieforschung vorgelegten Forschungsbericht am 22.12.2016 ihr Unverständnis und ihre tiefe Betroffenheit mit folgendem Text zum Ausdruck gebracht: „Was damals mit Wissen der Senatsverwaltung geschehen ist, ist ein Verbrechen an den Betroffenen. Die Aufgabe einer Jugendverwaltung ist es, Kinder und Jugendliche vor Übergriffen zu schützen, hier wurden sie diesen ausgesetzt. Als Senatsverwaltung stellen wir uns heute dieser Verantwortung“. Im selben Text wurde der folgende Aufruf veröffentlicht: „In Verantwortung des Schicksals dieser jungen Menschen hat die Senatsverwaltung ein Hilfesystem Berlin ins Leben gerufen , das helfen soll, die Folgen des sexuellen Missbrauchs bei den Betroffenen zu lindern. Sie ruft die Betroffenen auf, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen (vgl. https://www.berlin.de/sen/bjf/aktuelles2/artikel.537776.php).“ - - 3 Im Sommer 2015 und in 2016 hat die Senatorin darüber hinaus des Öfteren ihr Mitgefühl ausgedrückt und das sogenannte Kentler-Experiment als Verbrechen bezeichnet und die Verantwortung für eine möglichst umfassende Aufklärung übernommen. Berlin, den 11. Februar 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13329 S18-13329a