Drucksache 18 / 13 330 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 30. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2018) zum Thema: Ist ein professioneller Radsport ohne ausreichend Trainer möglich? und Antwort vom 09. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13330 vom 30. Januar 2018 über Ist ein professioneller Radsport ohne ausreichend Trainer möglich? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist der zuständigen Senatsverwaltung bekannt, dass seit 5 Jahren eine Lehrer-Trainerstelle im Bereich Radsport an der Eliteschule des Sports fehlt? 1.1 Wie ist dieses Versäumnis zu begründen? Zu 1. und 1.1: Zunächst ist festzustellen, dass es nicht zutrifft, dass seit 5 Jahren eine Lehrer- Trainerstelle fehlt. Auf Betreiben des Berliner Radsportverbandes (BRV) wurde die Sportart Radsport vom Schul- und Leistungssportzentrum Berlin 2010 an der Flatow-Schule verortet. Dort war eine Lehrer-Trainerstelle Radsport bis 2013 besetzt. Im Rahmen des Neubesetzungsverfahrens zog der für die Stelle ausgewählte Bewerber nach Differenzen mit dem BRV seine Bewerbung zurück. Übergangsweise wurde in 2014 von der Schule ein qualifizierter Radsporttrainer aus Mitteln der Personalkostenbudgetierung für die Absicherung des Unterrichts finanziert. Nachdem mangels Bewerberinnen und Bewerbern eine dauerhafte Besetzung der Lehrer-Trainerstelle bis August 2016 nicht möglich war, konnte eine Einstellung vorgenommen werden. In Abstimmung mit dem BRV hat die Dienstkraft die Arbeit aufgenommen. Derzeit befindet sie sich im Mutterschutz. Senatsseitig wird kein Versäumnis gesehen. 2. Ist der zuständigen Senatsverwaltung bekannt, dass seit nunmehr 2 Jahren die OSP Trainerstelle vakant bzw. gestrichen wurde und das ohne Absprache mit dem BDR? Zu 2.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass eine Stelle gestrichen wurde. Die OSP- Trainerstelle für den Radsport konnte aufgrund eines Rechtstreits bzgl. des Fortbe- Seite 2 von 3 stands des Arbeitsverhältnisses mit dem letzten Stelleninhaber und dessen Beurlaubung nicht neu besetzt werden. Die für eine Neubesetzung erforderlichen Landesmittel stehen zur Verfügung. Hinsichtlich der erforderlichen Bundesmittel läuft nach hiesigen Kenntnissen der Abstimmungsprozess zwischen dem Bundesinnenministerium , dem Deutschen Olympischen Sportbund und dem Bund Deutscher Radfahrer (BDR). Der BDR ist somit federführend bei der Klärung. 3. Warum ist aktuell keine Trainerstelle für die Nachwuchssichtung vorgesehen? Zu 3.: Der Bereich der Nachwuchssichtung gehört zu den Aufgaben einer Landestrainerin bzw. eines Landestrainers. Dem Radsport in Berlin stehen zurzeit zwei öffentlichgeförderte Landestrainerstellen für den Radsport zur Verfügung. Dies wird als angemessen bewertet. 4. Ist der Senatsverwaltung bekannt, dass wichtige Trainingstage, die im Velodrom für den Radsport vorgesehen sind, trotz Vorplanung und Bestätigung bei externen Anfragen zur „Vermarktung “ durch die Velomax Berlin Hallenbetriebs GmbH wieder neu vermietet und Bestätigungen einfach wieder storniert werden? 4.1 Wie ist sowas von Senatsebene zu rechtfertigen? 4.2 Ist sowas rechtens, dass der Radsport keinerlei Handhabung hat, sondern sich nur dem Veranstaltungskalender beugen kann? 5. Dem Radsport stehen somit oftmals alternative Trainingstage zur Verfügung, die aus sportlicher und methodischer Sicht nicht geeignet sind. Wie ist das zu rechtfertigen? 6. Ist aus Senatsebene so ein professioneller Sportbetrieb zu gewährleisten? Zu 4. bis 6.: Laut Pacht- und Betreibervertrag (PBV) zwischen Berlin und der Velomax Hallenbetriebs GmbH (Velomax) für das Velodrom steht die Arena dem Betreiber grundsätzlich für die Durchführung von kommerziellen Veranstaltungen zur Verfügung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der BRV im Rahmen seines LLZ Radsport die Radrennbahn an vereinbarten 100 Tagen im Jahr sowie die dazugehörigen Nebenräume ganzjährig nutzt. Die Abstimmung der Termine soll direkt zwischen dem Betreiber Velomax und dem BRV bzw. dem BDR erfolgen. Das Radsporttraining findet sowohl auf der Bahn als auch auf der Straße statt. Im Hinblick auf die hohen Trainingsumfänge auf der Straße erfolgte auf Wunsch des BRV die Verlegung der Sportart Radsport an die Flatow-Schule in Berlin-Köpenick. Für die langen Ausdauertrainingseinheiten auf der Straße ist das Umland hierbei schneller zu erreichen. Aus Sicht des Senats durch die Kombination des Trainings auf der Straße mit der im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zur Verfügung stehenden Trainingstage auf der Bahn ein „professioneller Sportbetrieb“. Die gemeinsame Planung ist ein iterativer Prozess, der mit der Übersendung der Veranstaltungsplanung für das Velodrom an den BRV im September für das Folgejahr beginnt. Daraufhin koordiniert der BRV intern seinen Trainingsbedarf und spiegelt diesen bis Endes des Jahres an den Betreiber zurück. In diese Prozesse ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS) als vergebende Stelle involviert . Des Weiteren findet monatlich ein Abgleich der Jahresplanung zwischen dem Betreiber und dem vom BRV benannten Ansprechpartner des BRV statt, um weitere Trainingsmöglichkeiten abzustimmen. Seite 3 von 3 Aufgrund der unterschiedlichen Planungshorizonte zwischen Veranstaltungsplanung und Radsportplanung kann es logischerweise Konstellationen geben, dass Trainingstermine verschoben werden müssen. Die geschieht jedoch langfristig und in gegenseitiger Abstimmung, im Regelfall verbunden mit dem Vereinbaren von Alternativterminen . Kurzfristig werden seitens des Betreibers keine Radsporttrainingstermine aufgrund kommerzieller Veranstaltungen abgesagt. Insoweit kann die Annahme der Bevorzugung einer kurzfristigen Vermarktung zu Lasten des Radsports nicht nachvollzogen werden. Der Betreiber ist immer bemüht, auch sehr kurzfristige Anfragen für Trainingstermine umzusetzen, die bereits den laufenden Monat betreffen, auch wenn dies mit einem nicht unerheblichen organisatorischen Aufwand verbunden ist. Eine große Herausforderung für alle Beteiligten sind die zunehmenden notwendig werdenden Schließzeiten des Velodroms aufgrund von Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten. Beispielsweise stand das Velodrom aufgrund der Modernisierung der Radrennbahn im Sommer 2017 für elf Wochen weder der kommerziellen Vermarktung noch dem Radsport zur Verfügung. Im Übrigen hat die SenInnDS in einem von ihr einberufenen „Runden Tisch Radsport “ den Eindruck gewonnen, dass trotz des Interessenkonfliktes von Velomax bezüglich des kommerziellen Betriebs des Velodroms und der (leistungs-) sportorientierten Nutzung der Radsportbahn, eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Verantwortlichen besteht. 7. Sieht die zuständige Senatsverwaltung im Bereich der Personalaufstellung Optimierungsbedarf? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum? Zu 7.: Die durch öffentliche Mittel finanzierte Förderung des leistungsportorientierten Radsports in Berlin wird als ausreichend angesehen. Wie in allen Sportarten sind auch Eigenleistungen aus der Sportart heraus zu leisten. Hinsichtlich der Qualifizierung und Eignung des Personals wird darauf verwiesen, dass die Personalauswahl und Anstellung der Landestrainerinnen und Landestrainer und mischfinanzierten Trainerinnen und Trainer des Olympiastützpunktes durch die Vertreter und Vertreterinnen des Sports vorgenommen wird. Berlin, den 09. Februar 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13330 S18-13330