Drucksache 18 / 13 331 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 30. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2018) zum Thema: Weiterentwicklung des „Masterplans Integration“ - wer macht mit? Wie ist der Stand? und Antwort vom 20. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Susanna Kahlefeld (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13331 vom 30. Januar 2017 über Weiterentwicklung des "Masterplans Integration" - wer macht mit? Wie ist der Stand? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Der Senat plant, den „Masterplan Integration und Sicherheit“ weiterzuentwickeln und dafür ein „Gesamtkonzept für die Integration und Partizipation Geflüchteter“ in einem gemeinsamen Verfahren mit der Stadtgesellschaft zu erarbeiten. Was ist aus Sicht des Senates das Ziel dieses Prozesses? Wer „darf“ das Ziel mit definieren? Wird das neue Gesamtkonzept zu einem Steuerungs-Instrument (nachdem der bisherige Plan nur Bestandsaufnahme der vorhandenen Maßnahmen war)? Wer steuert mit? Zu 1.: Das Gesamtkonzept hat das Ziel, die Integrations- und Partizipationsmöglichkeiten von Geflüchteten zu stärken. Dazu werden die tatsächliche Lebensrealität und die Bedingungen, unter denen Geflüchtete zurzeit in Berlin leben, in den Blick genommen und etwaiger Handlungsbedarf identifiziert. Das Konzept wird auf dieser Grundlage konkrete Ziele zur Verbesserung der Situation von Geflüchteten definieren, die in den kommenden Jahren erreicht werden sollen. Der Erarbeitungsprozess ist partizipativ gestaltet. Die Zivilgesellschaft diskutiert gemeinsam mit den Verwaltungsmitarbeitenden die konkreten Ziele und Lösungswege. Der Senat plant, weitere Angebote zur Beteiligung der Stadtgesellschaft im Zuge der Umsetzung des Konzepts zu machen. Zudem wird der Senat Berichte über die Umsetzung vorlegen. 2. Wer koordiniert den Prozess zur Entwicklung des neuen „Gesamtkonzepts“? Wie ist der Zeitplan? Zu 2.: Den Erarbeitungsprozess koordiniert der Beauftragte des Senats für Integration und Migration. Die Abstimmung inhaltlicher und organisatorischer Fragen erfolgt im 2 „Fachkoordinierungskreis Gesamtkonzept Geflüchteter (FGG)“. Dieses vom Beauftragten des Senats für Integration und Migration geleitete Gremium setzt sich aus den federführenden Senatsverwaltungen der Facharbeitsgruppen, den für einzelne Themen oder Querschnittsthemen zuständigen Senatsverwaltungen sowie Vertretungen der Bezirke zusammen. Das Gremium tagt monatlich. Nach derzeitigem Stand wird der Senat das im Fachkoordinierungskreis abgestimmte Gesamtkonzept im Sommer 2018 beschließen. 3. Wer wird eingeladen (Verwaltung, Zivilgesellschaft, Politik, Wissenschaft ...) und welche Kriterien gelten für die Auswahl? 4. Wie viele Treffen hat es bisher gegeben? Wie viele Arbeitsgruppen gibt es? 5. Wer wurde für diese Arbeitsgruppen eingeladen? Wer hat bisher tatsächlich teilgenommen (bitte nicht einfach auf eine Berichterstattung hinweisen, die es zweifellos später geben wird. Dies Anfrage ziel auf einen Zwischenstand.)? 6. Wer moderiert? Welche Arbeitsweise wird für die Gruppen gewählt? Zu 3. bis 6.: Zur Diskussion und Mitarbeit im Erarbeitungsprozess eingeladen sind alle Senatsverwaltungen, die Bezirke und die Zivilgesellschaft. Ihre Expertise und Ideen werden entweder in die Facharbeitsgruppen oder im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Integration im Dialog“, die der Beauftragte des Senats für Integration und Migration durchführt, eingespeist. Die Dialogveranstaltungen in den Bezirken richten sich an die dort lebenden Geflüchteten, Einwohnerinnen und Einwohner, engagierte Willkommensinitiativen und aktive Personen aus Politik, Wirtschaft und Kultur. Thematisch greifen die Veranstaltungen Aspekte des Gesamtkonzepts auf und setzen, je nach Bedarf im Bezirk, einen bezirklichen Themenschwerpunkt. Sie werden in enger Abstimmung mit dem oder der jeweiligen Integrationsbeauftragten des Bezirks organisiert. Zwischen September 2017 und dem 01. Februar 2018 haben insgesamt neun Dialogveranstaltungen stattgefunden, fünf weitere sind geplant. Näheres findet sich unter https://www.berlin.de/lb/intmig/integration-im-dialog. Zur Erarbeitung des Gesamtkonzepts wurden neun Facharbeitsgruppen gegründet. Sie werden von der jeweils fachlich nächsten Senatsverwaltung federführend und eigenverantwortlich organisiert. Einheitlich vorgegeben wurde allen Facharbeitsgruppen, neben Mitarbeitenden der Senatsverwaltungen und der Bezirke, Migrantenorganisationen, Vertretungen aus dem Ehrenamt, von Fachverbänden sowie – je nach Thema – die Gewerkschaften und die Wirtschafts- und Sozialpartner, die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, Kammern und Mitarbeitende von im Feld aktiven Nichtregierungsorganisationen (NGOs), aufzunehmen. Die themenbezogene Auswahl und Einladung der Mitgliederinnen und Mitglieder der Facharbeitsgruppen, die Moderation und das Bestimmen der angemessenen Arbeitsweise der Facharbeitsgruppe obliegt den jeweiligen Arbeitsgruppenleitungen. Die Vorgehensweisen der einzelnen Facharbeitsgruppen werden im Folgenden dargestellt: 3 Facharbeitsgruppe 1 - Ankommen und Bleiben Es wurden Vertreterinnen und Vertreter der Bezirke sowie im laufenden Prozess externe Akteurinnen und Akteure eingeladen, die aufgrund ihrer fachlichen Expertise angefragt, von Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales - Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration - als federführende und koordinierende Stelle für das Gesamtkonzept empfohlen wurden. In der Facharbeitsgruppe 1 „Ankommen und Bleiben“ hat es bislang fünf Sitzungen gegeben. Gesonderte Arbeitsgruppen wurden hier nicht eingerichtet. In der Facharbeitsgruppe 1 wurden und werden die Sitzungen mit der Methode des sog. „World Cafés“ durchgeführt, um verschiedene Sichtweisen auf ein Thema und die Herangehensweisen an ein Thema kennenzulernen. Moderiert von jeweils einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des für das Aufenthaltsrecht zuständigen Referats der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurden auf diese Weise jeweils zwei mit der Einladung vorab festgelegte und in Zusammenhang stehende Themen pro Sitzung behandelt. Facharbeitsgruppe 2 - Unterbringung, Wohnen und Soziales Die Auswahl der zur Mitarbeit in der Facharbeitsgruppe 2 einzuladenden Behörden und Organisationen bzw. zivilgesellschaftlichen Initiativen erfolgte in Abstimmung mit dem Staatssekretär für Integration. Dabei wurde einerseits eine möglichst paritätische Aufteilung auf staatliche und nicht-staatliche Akteure angestrebt, um der zu Grunde liegenden Zielsetzung zu entsprechen, die Konzepterstellung unter weitgehender Beteiligung der Zivilgesellschaft vorzunehmen. Andererseits musste die Teilnehmerzahl auf eine Größenordnung begrenzt werden, die noch eine strukturierte und themenfokussierte Gesprächsführung ermöglicht, woraus sich eine maximale Teilnehmerzahl für das Plenum von 25 – 30 Personen ergab. In den drei Unterarbeitsgruppen waren aber wesentlich mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Konzepterstellung beteiligt, so dass bisher insgesamt mehr als 70 Personen einmalig oder mehrfach an Sitzungen einer oder mehrerer Unterarbeitsgruppen teilnahmen. Die Facharbeitsgruppe 2 führte auf Plenumsebene bisher insgesamt drei Sitzungen, jeweils eine im September, November und Dezember 2017 durch. Zwischen diesen Terminen kamen die drei vorgenannten Unterarbeitsgruppen zu ihren themenspezifischen Besprechungen zusammen und tagten ebenfalls in regelmäßigen Abständen (ein- bis zweimal monatlich). Die Plenumssitzungen der Facharbeitsgruppe 2 werden von der für den Geschäftsbereich Soziales zuständigen Abteilungsleiterin (bzw. bei deren Abwesenheit von ihrer Vertreterin) moderiert. Die drei Unterarbeitsgruppen tagen unter der Leitung von Mitarbeiterinnen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bzw. des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Die Sitzungen werden nach Tagesordnungspunkten strukturiert, in den drei Unterarbeitsgruppen werden zum Teil auch abweichende Arbeitsweisen (z. B. Kleingruppenarbeit) praktiziert. 4 Facharbeitsgruppe 3 - Gesundheit und Pflege In der Facharbeitsgruppe 3, die ihre Beratungen abgeschlossen hat, waren Akteurinnen und Akteure aus Verwaltung, Zivilgesellschaft und Gesundheitswesen vertreten. Seitens des Gesundheitswesens waren unter anderem die Ärzte- und Psychotherapeutenkammer, die Kassenärztliche Vereinigung, die Landesärzte für Psychiatrie bzw. für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie freie Träger in der gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten eingeladen. Viele der freien Träger agieren gleichzeitig als zivilgesellschaftliche Multiplikatoren, erwähnt sei hier insbesondere das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge. Verwaltungsseitig waren Mitarbeitende der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Vertreterinnen und Vertreter der bezirklichen Gesundheitsämter und die Fachaufsicht des LAF sowie Vertretungen von Querschnittsthemen (u. a. Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Landesstelle für Gleichbehandlung, Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung - Abteilung Frauen und Gleichstellung) eingeladen. Entscheidend für die Auswahl der Teilnehmenden waren eine Kenntnis des Berliner Gesundheitssystems und insbesondere der Arbeit mit Geflüchteten sowie das Potential, als Multiplikatorin oder Multiplikator für Erkenntnisse und Ergebnisse des Workshops zu wirken. Die drei Unterarbeitsgruppen der Facharbeitsgruppe 3 trafen sich jeweils zwei bis drei Mal. Darüber hinaus gab es zwei Sitzungen im Plenum. Die Unterarbeitsgruppen („Workshops“) bestimmten die Moderation. In zwei Workshops übernahmen Mitarbeitende der Senatsverwaltung die Moderation, in einem Workshop moderierten verschiedene Teilnehmende (Vertreterinnen und Vertreter eines freien Trägers sowie eines Wohlfahrtsverbandes). Facharbeitsgruppe 4 - Kinder, Jugendliche, unbegleitete Minderjährige und Familie einschl. vorschulischer und schulischer Bildung sowie Berufsorientierung und -vorbereitung sowie der Erwerb von Deutschkenntnissen: Wegen der Komplexität des Handlungsfeldes 4 wurden zwei Unter-Facharbeitsgruppen Bildung sowie Jugend/ Familie eingerichtet. Zu den Sitzungen der Unter- Facharbeitsgruppe Bildung wurden Fachreferentinnen und Fachreferenten der Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie sowie für Integration, Arbeit und Soziales, Vertretungen des Landesbeirats Integration/Migration, Jugendamtsleitungen der Bezirke, der Flüchtlingsrat Berlin, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler aus Willkommensklassen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen Koordinierungsstellen für Willkommensklassen, Freie Träger der Sozialarbeit, der Migrationsrat Berlin-Brandenburg e. V., die Diakonie, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesprogramms Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Landeselternausschuss Berlin, der Landessportbund Berlin, die vom Rat der Bürgermeister benannten Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter, das Gropiusbau Projekt MGB Welcome, Berlin Hilft, encourage e. V. sowie der Verband für interkulturelle Arbeit Berlin/ Brandenburg e. V. eingeladen. Kriterium für die Auswahl war die Gewährleistung vielfältiger Sichtweisen auf das Thema Bildung von Menschen und Organisationen, die mit der Thematik befasst sind. 5 Des Weiteren wurden fünf Fachgespräche zu Themenkomplexen durchgeführt. An diesen nahmen zusätzlich Vertreterinnen und Vertreter für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik sowie Hörgeschädigtenpädagogik, des Verbandes für Sonderpädagogik und des Landesverbandes für Menschen mit Behinderungen, der Jugendberufsagentur, der Wohlfahrtsverbände, des Bündnis Neukölln, der Stiftung Mercator und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, des Bridge-Netzwerkes, des Zentrums für Sprachbildung, der Landeszentrale für politische Bildung, des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg, Vertreterinnen und Vertreter des Ehrenamts, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Bundesagentur für Arbeit, der Volkshochschulen sowie der Senatsverwaltungen für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung und für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung teil. Für die Auswahl galt auch hier die Einbeziehung eines breiten Spektrums von Akteurinnen und Akteuren im Handlungsfeld. Sowohl die Unter-Facharbeitsgruppe Bildung als auch die fünf Fachgespräche zu den Themen „Berücksichtigung sonderpädagogischer Förderbedarfe“, „Willkommensklassen und Gestaltung des Übergangs“, „Unterstützungssysteme“, „Qualifizierung des pädagogischen Personals“ und „Spracherwerb für Erwachsene“ tagten bislang jeweils dreimal. Moderiert wurden die Sitzungen durch die für den Bereich verantwortlichen Fachreferentinnen und Fachreferenten. Gearbeitet wurde weitgehend an Thementischen, deren Ergebnisse schriftlich festgehalten und ausgetauscht wurden. In der Unterfacharbeitsgruppe Jugend wurden und werden neben den zuständigen Referentinnen und Referenten der zu beteiligenden Senats- und Bezirksverwaltungen Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft wie z. B. „Berlin hilft“ und Berliner Flüchtlingsrat, die jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft, insbesondere jene, die Forschungsprojekte im Kontext Geflüchtete durchgeführt haben oder Modellprojekte im Rahmen des Masterplans begleiten sowie aus Kolleginnen und Kollegen der Praxis, die über Expertise in der Arbeit mit geflüchteten Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien verfügen, beteiligt. Es wurden vier Fachgespräche und ein Fachtag durchgeführt. Auf dem Fachtag wurde im Plenum und in Kleingruppen gearbeitet. Teilweise gab es Inputs zu den Themen, teilweise wurden die Teilnehmenden um schriftliche Vorbereitung zum Thema des Fachgesprächs gebeten. Die Veranstaltungen und Gespräche orientieren sich jeweils an Leitfragen, die durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung entwickelt werden. Die Veranstaltungen werden von Kolleginnen und Kollegen aus dem Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden, Bündnisse für junge Flüchtlinge“ moderiert. Dies ist ein gemeinsames Programm der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 6 Facharbeitsgruppe 5 - Arbeitsmarktintegration, Erwerbsleben und Ausbildung Bei der Auswahl der Mitglieder der Facharbeitsgruppe 5 wurden die maßgeblichen Akteurinnen und Akteure des Handlungsfeldes eingeladen. Dies sind insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, der Arbeitsagenturen und Jobcenter, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Ausländerbehörde, der Wirtschafts- und Sozialpartner von Unternehmen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Migrantenorganisationen, des Flüchtlingsrats und der Wohlfahrtsverbände. Des Weiteren wurden das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg einbezogen. Je nach Thema der Sitzung wurden zusätzlich noch weitere Institutionen, u. a. auch Träger arbeitsmarkt- und berufsbildender Maßnahmen, eingeladen. Zwischen Oktober 2017 und Ende Januar 2018 haben insgesamt drei Treffen der Facharbeitsgruppe 5 stattgefunden. Für Februar 2018 ist eine weitere Sitzung geplant. Die Hauptmoderation der Facharbeitsgruppe 5 erfolgt durch die Leiterin der Abteilung Arbeit und berufliche Bildung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie je nach Sitzungsformat zusätzlich durch Kolleginnen und Kollegen der Abteilung. In allen Sitzungen wurde ein innovatives, partizipatives Format (Diskussion in Kleingruppen, Wandelgang mit Moderationswänden, Themenworkshops) gewählt. Zudem gab es eine Reihe von Inputvorträgen durch senatsinterne und -externe Expertinnen und Experten. Facharbeitsgruppe 6 - Hochschulbildung Eingeladen sind als ständige Vertreterinnen und Vertreter in der Facharbeitsgruppe 6 „Hochschulbildung“ die wesentlichen Akteurinnen und Akteure im Hochschulbereich: Vertretungen der Hochschulen bzw. aus den Hochschulverwaltungen, dem Studierendenwerk, uni-assist e. V., der Studierendenvertretung sowie dem Landesbeirat für Integration und Migration. Als Kriterium für die Teilnahme an der Facharbeitsgruppe 6 „Hochschulbildung“ auf Kompetenzen im Bereich des Zulassungswesens und der Programme der Hochschulen für Geflüchtete abgestellt. Die Facharbeitsgruppe 6 hat bislang vier Sitzungen abgehalten. Die Unterarbeitsgruppe Hochschulbildung hat ebenfalls viermal getagt. Die Facharbeitsgruppe zum Handlungsfeld 6 „Hochschulbildung“ moderiert die Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung, Referatsleitung. Die Unterarbeitsgruppe berichtet an die Facharbeitsgruppe. Die Facharbeitsgruppe entscheidet das weitere Vorgehen. Facharbeitsgruppe 7 - Sozialräumliche Integration In der Facharbeitsgruppe 7 ging es vor alle darum, die verschiedenen Akteure der Arbeit im Sozialraum einzubinden. Dazu gehören insbesondere Stadtteilzentren, Jugendeinrichtungen, Kirchengemeinden, Migrantenorganisationen, Träger der 7 Programme Quartiersmanagement und BENN, Kultureinrichtungen und Sportvereine. Hierfür wurden zum Teil Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden benannt. Des Weiteren wurden Verwaltungen, Organisationen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft eingeladen. Bisher gab es drei Treffen der Facharbeitsgruppe 7 „Sozialräumliche Integration“, davon eine nur zu den Themen Religion, Sport und Kultur. In den Sitzungen wurden jeweils mehrere thematische Unterarbeitsgruppen eingerichtet. Eine Abschlussveranstaltung findet am 19. Februar statt. Des Weiteren fand eine gemeinsame Veranstaltung der Facharbeitsgruppe 2 und Facharbeitsgruppe 7 am 15. Februar 2018 zum Thema Wohnen statt. Die Zwischenergebnisse der Facharbeitsgruppe 7 „Sozialräumliche Integration“ wurden den Integrationsbeauftragten der Bezirke in einer Sitzung beim Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration vorgestellt. Insgesamt nahmen an der Facharbeitsgruppe 7 bisher 120 Personen teil. Dies waren Vertretungen aus Stadtteilzentren, Jugendeinrichtungen, Kirchengemeinden, Migrantenorganisationen, Träger der Programme Quartiersmanagement und „BENN – Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften“, Kultureinrichtungen und Sportvereine. Des Weiteren nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Bezirke, von weiteren Senatsverwaltungen (Kultur und Europa; Bildung, Jugend und Familie; Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung; Integration, Arbeit und Soziales; Stadtentwicklung und Wohnen; Inneres und Sport; Gesundheit, Pflege und Gleichstellung), des LAF, verschiedener Sozial- und Kommunalverbände, Migrantenorganisationen, Wissenschaftler, Stiftungen, Freiwilligenorganisationen und Willkommensinitiativen und Geflüchtete teil. Für die Unterarbeitsgruppe „Wohnen“ sind weitere 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeladen, die sich aus Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Senatsverwaltungen und der Facharbeitsgruppen 2 und 7 zusammensetzt. Die Facharbeitsgruppe 7 wird von Mitarbeiterinnen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport moderiert. Die Unterarbeitsgruppen hatten jeweils eine Größe von 10 bis 20 Personen. Der diskursive Prozess zur Erarbeitung der Bedarfe und Problemlagen sowie Lösungsstrategien wurde mit Moderationskarten festgehalten. Im Bereich Sport wurden in der Facharbeitsgruppe 7 neben dem Landessportbund, einzelnen Sportvereinen und geflüchteten Sportlerinnen und Sportlern auch Vertreterinnen und Vertreter für den Sport von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Transsexuellen, Intersexuellen, Queeren sowie Menschen mit Behinderung eingeladen. Dabei wurden die Vertreterinnen und Vertreter so ausgewählt, dass möglichst alle Personengruppen innerhalb der Gruppe der Geflüchteten vertreten sind. Facharbeitsgruppe 8 - Partizipation Es wurden alle Facharbeitsgruppen eingeladen sowie Vertreterinnen und Vertreter aller am Prozess beteiligten Gruppen, da Partizipation als Querschnittsthema alle Verwaltungen betrifft. Bei einzelnen NGOs und Initiativen ist insbesondere darauf 8 geachtet worden, ob sie in ihrer eigenen Arbeit partizipative Prozesse vorantreiben. Im Übrigen wurden NGOs, Initiativen und Verbände eingeladen, die den Wunsch nach Mitarbeit von sich aus geäußert haben. Die bezirkliche Vertreterin wurde uns seitens der Bezirke benannt. Einzelne Geflüchtete sind eingeladen, um in einem partizipativen Prozess direkt die Bedarfe der Zielgruppe kennenzulernen. Weitere Einzelpersonen sind eingeladen, weil sie wissenschaftliche oder aus Praxiserfahrungen gewonnene Erkenntnisse beitragen können. Die Facharbeitsgruppe Partizipation hat bislang drei Mal getagt und plant ein weiteres Treffen. Vor Beginn der Facharbeitsgruppensitzungen wurde eine eigenständige Veranstaltung mit Geflüchteten durchgeführt, um Bedarfe und Meinungen einzelner Betroffener im direkten Dialog zu erfahren. Die Sitzungen wurden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Beauftragten des Senats für Integration und Migration moderiert. Es wurde überwiegend an Thementischen zu einzelnen Fragestellungen gearbeitet. Facharbeitsgruppe 9 - Demokratieförderung, Sicherheit und Radikalisierungsprävention Es wurden Vertreterinnen und Vertreter der Bezirke sowie im laufenden Prozess externe Akteure eingeladen, die aufgrund ihrer fachlichen Expertise angefragt oder von Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales - Beauftragter des Berliner Senats für Integration und Migration - als federführende und koordinierende Stelle für das Gesamtkonzept empfohlen wurden. Darüber hinaus hat die Facharbeitsgruppe 9 auch die Leiterinnen und Leiter aller Facharbeitsgruppen und fachkundige Personen aus dem Hochschulbereich eingeladen. Insgesamt wurde darauf geachtet, dass eine möglichst paritätische Aufteilung zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren erreicht wurde und wird. Die Facharbeitsgruppe 9 „Demokratieförderung und Sicherheit“ hat bisher insgesamt drei Sitzungen durchgeführt. Die Unterarbeitsgruppen „Demokratieförderung“ und „Sicherheit“ haben themenspezifisch jeweils zweimal getagt. Insgesamt gab es sieben Sitzungen. Je nach fachlicher Ausrichtung und Gestaltung der einzelnen Sitzungen wurde die Moderation der Facharbeitsgruppe 9 von deren Leiter aus der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Landeskommission Berlin gegen Gewalt, von Expertinnen der Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin (SPI) sowie von einem Experten für Diversity übernommen. Die Unterarbeitsgruppe Demokratieförderung wurde vom Leiter der Landeszentrale für politische Bildung moderiert. Die Sitzungen wurden durch die Festlegung von Tagesordnungspunkten und verschiedene Vorlagen strukturiert. Teilweise wurde in Kleingruppen gearbeitet. Zusätzlich erarbeiteten Expertinnen und Experten themenbezogene Stellungnahmen. 7. Da es vielfach Kritik am alten „Masterplan“ hinsichtlich der Erstellung gab, dahingehend, dass sie an den Akteuren des Integrationsarbeit vorbei geschehen sei: Wir wird eine umfassende Einflussnahme der kompetenten NGOs, der Projektentwickler*innen vor Ort, in den Bezirken, Kiezen und Einrichtungen, der Initiativen und der erfahrenen Träger diesmal gewährleistet? Zu 7.: Der Senat schätzt die vorhandene Expertise zu Flüchtlingsfragen im Land Berlin. Deshalb wird bei den Bestandsaufnahmen und der Entwicklung von Lösungsstrategien 9 gemeinsam mit der Zivilgesellschaft in den Facharbeitsgruppen sowie ergänzend im Rahmen der zuvor erwähnten Veranstaltungsreihe „Integration im Dialog“ diskutiert. Die wesentlichen, im Rahmen dieser Veranstaltungen aufgeworfenen Fragen und Ergebnisse werden festgehalten und fließen ebenso in den Erarbeitungsprozess ein wie die Beiträge von Mitgliedern der Facharbeitsgruppen. 8. Gibt es eine mit den Teilnehmer*innen gemeinsam erarbeitete Definition der Problemlagen, Prognosen, Bedarfe und Ziele? Zu 8.: Ja, in den Facharbeitsgruppen werden die Problemlagen, Prognosen, Bedarfe und Ziele diskutiert. Die Ergebnisse dieser Diskussionen werden von den Facharbeitsgruppenleitungen zusammengefasst und in das Konzept einfließen. Darüber hinaus bestand im Rahmen der Facharbeitsgruppen die Möglichkeit, eigene Stellungnahmen der Teilnehmenden einzubringen, die dann innerhalb der Facharbeitsgruppe diskutiert werden konnten. 9. Wie sollen Ergebnisse zusammengeführt werden? Wer wertet die Ergebnisse der Treffen aus? Zu 9.: Die Treffen der Arbeitsgruppen werden von den jeweiligen Leitungen der Facharbeitsgruppen ausgewertet. Sie werden durch den Integrationsbeauftragten zusammengeführt und inhaltlich sowie redaktionell im Fachkoordinierungskreis abgestimmt. 10. Wird es für das Gesamtkonzept partizipative Möglichkeiten der Nachsteuerung geben? Zu 10.: Die Nachsteuerung erfolgt im Zuge der Umsetzung nach Verabschiedung des Gesamtkonzepts. Die Ausgestaltung der Steuerungseinstrumente ist noch Bestandteil der Diskussionen in den Facharbeitsgruppen, im Fachkoordinierungskreis sowie in den zuvor erwähnten Veranstaltungen der Reihe „Integration im Dialog“. Sie wird im Gesamtkonzept beschrieben. 11. Stehen für Nachsteuerungen finanzielle Mittel bereit? Zu 11.: Für Maßnahmen zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes zur Integration und Partizipation Geflüchteter (Weiterentwicklung des Masterplans für Integration und Sicherheit 2016/17) sind, über die bereits zuvor für Integration und Partizipation in den jeweiligen Einzelplänen veranschlagten Maßnahmen hinaus, in den Jahren 2018/19 jährlich 60 Mio. € in den Fachressorts und in den Bezirken zusätzlich veranschlagt worden. Auf die Bezirke entfallen davon rd. 9,2 Mio. €. Sofern Nachsteuerungen erforderlich sind, sind diese im Rahmen der insgesamt verfügbaren Mittel durch eine veränderte Prioritätensetzung möglich. 12. Wie wird dem Umstand Rechnung getragen, dass immer mehr Geflüchtete in den nächsten Jahren an den Rändern der Stadt untergebracht sein werden, wo nicht auf kulturelle und soziale Infrastruktur wie in der Innenstadt zurückgegriffen werden kann? - Was bedeutet das insbesondere für Bildung und kulturelle Teilhabe? Zu 12.: Es trifft zu, dass Migrantinnen und Migranten in Berlin vorrangig in den Innenstadtbezirken leben. Unterkünfte für Geflüchtete werden auch außerhalb der Innenstadt geschaffen. Dies bedeutet, dass auch in diesen neuen Nachbarschaften die Beratungs- und Versorgungsstruktur bedarfsgerecht gestaltet werden müssen. Dies ist unter anderem durch Nutzung von Mitteln des Masterplans bereits in Ansätzen erfolgt. 10 Auch der Ausbau der Stadtteilzentren und ihrer Willkommenskultur spielt hier eine große Rolle Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 hat der Senat die Stärkung der kulturellen Infrastruktur in den Bezirken weiter vorangetrieben. Unter anderem konnten die Mittel der bezirklichen Fördersäule des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung 2017, die auch für Projekte mit geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung stehen, aufgestockt und verstetigt werden. Zudem befasst sich die Unterarbeitsgruppe B der Facharbeitsgruppe 2 mit der gesamtstädtischen und sozialraumorientierten Belegungssteuerung. In diesem Zusammenhang wird auch die Berücksichtigung spezifischer Bedarfslagen sowie die Wahrung gesamtstädtischer Belange und sozialraumspezifischer Aspekte bei der Standortwahl für neue Gemeinschaftsunterkünfte thematisiert. In der Facharbeitsgruppe 7 „Sozialräumliche Integration“ wurde das Thema ebenfalls ausführlich diskutiert. Die Ergebnisse werden als Empfehlungen in das Gesamtkonzept einfließen. Das in 2017 gestartete Programm „BENN – Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften“ ist gesamtstädtisch und umfasst damit auch Standorte am Standtrand. Dort werden Maßnahmen und Aktionen gemeinsam mit allen Bewohnerinnen und Bewohnern umgesetzt, um die Lebensbedingungen zu verbessern. An einigen Standorten werden in den nächsten Jahren finanzielle Mittel für die notwendige Ergänzung der sozialen und kulturellen Infrastruktur in Förderkulissen der Städtebauförderung zur Verfügung stehen. Auch im Bereich Sport wird versucht, mit den verfügbaren Mitteln einzelne Angebote vor Ort einzurichten. Auch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird die tatsächliche Entwicklung bei der weiteren Planung von Maßnahmen berücksichtigen. So sind beispielsweise Kriterien für den Einsatz von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit nicht nur die Anzahl von Kindern und Jugendlichen in Unterkünften, sondern auch der Standort der Unterkünfte. Zudem werden in regelmäßig durchgeführten Planungsgesprächen der Facharbeitsgruppe „Koordination der Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher“ mit den regionalen Schulaufsichten und den bezirklichen Schulämtern auftretende Problemlagen fortlaufend diskutiert, um die Beschulung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen weiterhin zu gewährleisten. Berlin, den 20. Februar 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13331 S18-13331