Drucksache 18 / 13 333 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 30. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2018) zum Thema: Müll auf Berlins Straßen und Antwort vom 12. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13333 vom 30. Januar 2018 über Müll auf Berlins Straßen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Dem Senat liegen zu den Fragen 1-8 keine eigenen Erkenntnisse vor. Nachstehend werden die Daten und Stellungnahmen der fachlich zuständigen Bezirksämter wiedergegeben . 1. In welchen Berliner Bezirken werden nach Kenntnis des Senats Waste Watchers eingesetzt? Bitte auflisten pro Bezirk seit wann und wie viele Angestellte (in Vollzeitäquivalenten) und ob diese vom Bezirk direkt beschäftigt werden. 2. Wie hoch sind nach Kenntnis des Senats die Kosten für die Bezirke für Waste Watchers? Bitte auflisten nach Bezirk. 3. Wie hoch sind nach Kenntnis des Senats die Einnahmen der Bezirke durch Bußgelder, die Waste Watchers verhängen? 4. Wie wird der Erfolg der Einführung von Waste Watchers nach Kenntnis des Senats in den Bezirken evaluiert? Zu 1. bis 4.: Bezirk Beschäftige als Waste Watcher (Stand 1.1.18) Kosten der Waste Watcher Einnahmen Bußgelder durch Waste Watcher Erfolgskontrolle der Waste Watcher seit wann wieviele (VZÄ) direkte Beschäftigung (ja/nein) in € für 2017 in € für 2017 (Stichpunkte) Frage 1a 1b 1c 2 3 4 Mitte 01.12.17- 31.01.18 ./. ./. 10.000,00 keine Befugnis Modellprojekt mit anschl. Evaluation. Seite 2 von 6 Neukölln 2017 48,00 ja 2.258.000,00 5.550,00 Anzahl der Müllmeldungen über AMS. 01.05.18 4,00 nein 55.000,00 1.500,00 Beräumte Müllmenge (t) durch BSR. Anzahl/Höhe der festgesetzten Bußgelder. VZÄ = Vollzeitäquivalent AMS = Anliegenmanagement BSR = Berliner Stadtreinigungsbetriebe In allen anderen Bezirken werden keine Waste Watcher eingesetzt. Ergänzend wurden von Bezirken die nachfolgenden Anmerkungen gemacht. Marzahn-Hellersdorf: Zu 1. - 4.: Die aufgeworfenen Missstände betreffen unmittelbar das Aufgabengebiet des Allgemeinen Ordnungsdienstes der Ordnungsämter. Die hier tätigen Mitarbeiter sind neben der Zuständigkeit für viele andere Aufgaben, u.a. auch für die Feststellung von nicht ordnungsgemäß genutzten Straßen und Gehwegen Berlins, die Vermüllung sowie nicht ordnungsgemäß parkende KFZ zuständig. Die entsprechende Ahndung erfolgt durch die Ordnungsämter, Zentrale Bußgeldstelle der Polizei bzw. andere zuständige Ämter. Die Grenzen bei der Aufgabenerfüllung liegen neben dem Vorhandensein sehr schwieriger rechtlicher Vorgaben (z.B. Beweiserhebung) auch in der personellen Ausstattung bei einer zeitlichen Präsens von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Insofern ist die beabsichtigte Verstärkung des Personals unabdingbar um die Aufgaben effektiver im Sinne einer ordentlichen und sicheren Stadt zu lösen. Im Jahr 2017 hat das Ordnungsamt ca. 1.200 Abfall- und Müllmeldungen bearbeitet. Dabei hat der Außendienst uneingeschränkt mitgewirkt. Im Rahmen des regulären Streifendienstes werden Müllansammlungen festgestellt oder den Hinweisen der Bürger/innen unmittelbar nachgegangen und die Örtlichkeit geprüft. Durch den Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) werden die Feststellungen zum Flächeneigentümer vorgenommen, so dass entsprechend der Zuständigkeiten die Beräumung veranlasst werden kann. Mitte: Zu 1: Der Bezirk Mitte von Berlin führte Dezember 2017/Januar 2018 ein befristetes Projekt zur Überwachung illegaler Müllablagerung - sog. Müll-Sheriffs - durch. Der Auftragswert betrug 10.000 Euro. Beauftragt wurde ein externer Dienstleister. Ergänzend zu den Müll-Sheriffs wurde im Jahr 2017 am Leopoldplatz ein gemeinwesenorientierter Platzdienst erprobt. Interventionen bei Vermüllung war eine von mehreren Aufgaben. Weiter Aufgaben waren die Ansprache beim Urinieren im öffentlichen Raum und bei Lärmbelastungen. Die Beschreibung zu diesem Projekt wurde hier veröffentlicht: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-undverwaltung /gremien/praeventionsrat/artikel.111150.php Zu 3.: Die Waste Watchers haben nicht die Befugnis, Bußgelder zu verhängen. Bei der Maßnahme geht es darum, Personen, welche illegal Müll entsorgen unmittelbar an- Seite 3 von 6 zusprechen bzw. deren Verstöße zu dokumentieren und anschließend die Ordnungsbehörden über diese Verstöße zu informieren. Zu 4.: Der Auftraggeber erstellt eine schriftliche Dokumentation. Diese wird von den beteiligten Stellen auf Seiten des Bezirksamts Mitte von Berlin (Präventionsrat, Ordnungsamt , Straßen- und Grünflächenamt) ausgewertet. Bei dem oben genannten Projekt handelt es sich um ein erstes Modellprojekt im Bezirk Mitte. Aufgrund des geringen Auftragswertes ist eine aussagekräftige Evaluation nicht möglich. Aus Sicht des Bezirksamts Mitte von Berlin sind weitere, zeitlich befristete und idealerweise extern begleitete Projekte sinnvoll, um dieses Vorgehen weiter zu entwickeln . Neukölln: Zu 1.: Bisher nicht berücksichtigt wurden die per Auflage zum Haushaltsgesetz 2018/2019 vorgesehenen 8,5 VZÄ für die sog. "Waste Watcher", da diese noch nicht in den Bezirken umgesetzt bzw. eingestellt sind. Nach letztem Kenntnisstand ist geplant, diese 8,5 VZÄ im AOD (E 9) zu integrieren, was aber voraussichtlich erst bis Ende des Jahres 2018 (Ausschreibung, Qualifizierung, Ausstattung) umgesetzt sein wird. Da die Überwachung des öffentlichen Raumes zur Einhaltung des Berliner Straßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes jedoch mit zu den gesetzlichen Aufgaben des AOD gehört, sind auch sämtliche 48 VZÄ des AODs in Neukölln zu berücksichtigen. Spandau: Zu 4.: Bisher wird die Aufgabe (illegale Müllablagerungen) vom AOD im Rahmen der täglichen Aufgabenwahrnehmung mit erledigt. Steglitz-Zehlendorf: Zu 1.: In der öffentlichen Kommunikation werden die vorgesehenen zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die bezirklichen Ordnungsämter häufig als „Waste Watcher “ bezeichnet. Eine Besetzung entsprechender Stellen ist jedoch erst möglich, wenn diese VZÄ inklusive der Mittel zur Finanzierung den Bezirken konkret durch den Senat zugewiesen wurden und wenn deren Aufgaben genau definiert sind und auf dieser Grundlage die Stellenbewertung vorgenommen werden kann. Dies ist noch nicht geschehen. 5. Wie viel Personal gibt es in den Ordnungsämtern der Bezirke nach Kenntnis des Senats insgesamt ? Bitte aufführen pro Bezirk in Vollzeitäquivalenten. 6. Wie viele Angestellte sind in den bezirklichen Ordnungsämtern mit dem Vorgehen gehen Falschparker *innen betraut? Bitte auflisten nach Bezirk und Vollzeitäquivalenten. 7. Wie hoch sind nach Kenntnis des Senats die Einnahmen der Bezirke durch Bußgelder, die gegen Falschparker*innen verhängt werden? 8. In welchen Bezirken gibt es Maßnahmen gegen Zweite-Reihe-Parker*innen? Worin bestehen diese ? Bitte auflisten nach Bezirk. Seite 4 von 6 Zu 5. bis 8.: Bezirk Personal Gesamt der OÄ Personal für Aufgabe Falschparker /innen Höhe der Einnahmen aus Bußgeldern gegen Falschparker /innen Maßnahmen gegen Zweite-Reihe- Parker/innen in VZÄ (Stand 1.1.18) in VZÄ (Stand 1.1.18) in € (für 2017) (Stichpunkte) Frage 5 6 7 8 Friedrichshain - Kreuzberg 158,00 AOD 29 PRK 55 ca. PRK 3.000.000 AOD 1.000.000 Verwarnungsgelder und ggf. Umsetzungen (insbesondere bei Behinderungen und Gefährdungen) im Rahmen der regulären Bestreifung sowie bei eingehenden Meldungen über Verkehrsbehinderungen Lichtenberg 29,00 29,00 1.110.524,03 keine gesonderten Maßnahmen Marzahn- Hellersdorf 65,38 29,00 795.400,42 Kontrolle im Rahmen des Streifendienstes Mitte 265,00 AOD 29,00 PRK 108 8.638.119,57 Im Rahmen der täglichen Bestreifung wird gegen Zweite-Reihe-Parker/innen vorgegangen . Maßnahmen sind die direkte Ansprache des Verursachers, sofern dieser vor Ort ist bzw. Belegung mit einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Neukölln 99,86 5,00 1.369.603,01 Regelmäßige Überwachung des ruhenden Verkehrs im Rahmen des täglichen Streifendienstes. Gemeinsame Schwerpunktkontrollen mit den Polizeiabschnitten . Teilnahme an den stadtweiten einwöchigen Schwerpunktkontrollen mit PolPräs und BVG. Pankow 255,5 150 4.740.919,24 Verwarnung (in den seltensten Fällen Fahrzeugumsetzung) Reinickendorf 81,78 32,25 Auskunft geben kann hier nur die Bußgeldstelle. Ordnungswidrigkeitenanzeigen bei Behinderung . Spandau 84,84 davon 44,84 AD 36,04 524.878,82 Der AOD (Allgemeiner Ordnungsdienst) ahndet das Zweite-Reihe-Parken im Rahmen der tgl. Aufgabenwahrnehmung mit. Steglitz- Zehlendorf 103,00 PRK 26 AOD 28 PRK 1.199.880,91 Regelmäßige Ansprache und ggf. Anzeigenaufnahme durch PRK und AOD. Tempelhof- Schöneberg AOD rd. 22 alle nach Auftragslage Keine Angaben Anzeigen, konzertierte Aktionen, Treptow- Köpenick 80,00 AOD 30 (davon ø. 2,5 VZÄ Verkehrsüberwa - chung) 1.264.752,00 Es gibt keine gezielten Maßnahmen gegen Zweite-Reihe-Parker*innen in Treptow/ Köpenick. Ahndungen erfolgen im Rahmen des täglichen Dienstes. AD = Außendienst, AOD = allgemeiner Ordnungsdienst, OÄ = Ordnungsämter, PRK = Parkraumkontrolle Ergänzend wurden von Bezirken die nachfolgenden Anmerkungen gemacht. Seite 5 von 6 Friedrichshain-Kreuzberg: Zu 5.: Zusammengefasst wurden hier Innen- und Außendienste. Zu 6.: Mit dem Vorgehen gegen Falschparker sind 29 Beschäftigte des Allgemeinen Ordnungsdienstes betraut (die jedoch auch andere Aufgaben wahrnehmen). Zusätzlich sind derzeit 55 Parkraumüberwachungskräfte in den Parkraumbewirtschaftungszonen mit dem Vorgehen gegen Falschparker betraut (wobei insbesondere das Fehlen von Parkscheinen als Verstoß geahndet wird, aber auch andere Verstöße im ruhenden Verkehr). Zu 7.: Die Beschäftigten der Außendienste machen Verwarnungsgeldangebote, die sie über ihre Datenerfassungsgeräte direkt an die Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten weiterleiten. Exakte Informationen können insoweit nur von der Bußgeldstelle abgefragt werden. Der Bußgeldtitel des Ordnungsamtes Friedrichshain-Kreuzberg weist einen Betrag von rund € 1 Mio. jährlich aus, darunter sind aber neben dem ruhenden Verkehr auch Tatbestände nach dem Berliner Straßengesetz, dem Grünanlagengesetz , dem Gaststättengesetz sowie z.B. dem Nichtraucherschutzgesetz und dem Jugendschutzgesetz . Die Einnahmen aus Verstößen im ruhenden Verkehr in den Parkraumbewirtschaftungszonen belaufen sich auf ca. € 3 Mio. Reinickendorf: Zu 6.: Reinickendorf beschäftigt keine Parkraumkontrolleure. Von 34,25 VZÄ nehmen 32,25 VZÄ Aufgaben im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit wahr. Spandau: Zu 5.: Insgesamt 84,84 VZÄ. Davon sind 44,84 VZÄ Außendienst (36,04 VZÄ Allgemeiner Ordnungsdienst und 8,80 VZÄ in der Parkraumkontrolle) tätig Zu 7.: Die Zahl beinhaltet die Einnahmen aus Verwarn-/Bußgeldern aus der Parkraumkontrolle . Steglitz-Zehlendorf: Zu 6.: Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Mit dem Vorgehen gegen Falschparkerinnen bzw. Falschparker sind die Beschäftigten der Parkraumüberwachung und die Beschäftigten des Allgemeinen Ordnungsdienstes betraut. Während die Beschäftigten der Parkraumüberwachung ausschließlich für die Überwachung des ruhenden Verkehrs in den Parkraumbewirtschaftungsgebieten zuständig sind, haben die Beschäftigten des Allgemeinen Ordnungsdienstes zusätzlich zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zahlreiche andere Aufgaben, wie zum Beispiel die Überwachung des Verkehrs auf Gehwegen (Radfahrer), Vorgehen gegen Ruhestörungen oder Verfolgung von Verstößen gegen das Grünanlagengesetz. Zu 8.: Seite 6 von 6 Die Beschäftigten der Parkraumüberwachung sprechen Zweite-Reihe-Parker/innen auf ihr Fehlverhalten an und fertigen regelmäßig Anzeigen. Zu weiteren Maßnahmen, wie zum Beispiel Identitätsfeststellungen oder Fahrzeugumsetzungen sind sie nicht berechtigt. Die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes sprechen ebenfalls Zweite- Reihe-Parkerinnen bzw. Zweite Reihe-Parker auf ihr Fehlverhalten an und fertigen regelmäßig Anzeigen. Werden die Zweite-Reihe-Parkerinnen bzw. Zweite Reihe- Parker angetroffen werden die Personalien aufgenommen, um direkt gegen die Fahrzeugführenden vorgehen zu können. Werden die Zweite-Reihe-Parkerinnen bzw. Zweite Reihe-Parker nicht angetroffen wird versucht durch eine Kennzeichenabfrage zu ermitteln, ob die Fahrzeughaltenden in der Nähe wohnen um diese zum Wegfahren des Fahrzeugs aufzufordern. Ist dies nicht der Fall wird ein Umsetzfahrzeug angefordert. Berlin, den 12. Februar 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13333 S18-13333