Drucksache 18 / 13 334 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 30. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2018) zum Thema: Einführung von Building Information Modeling (BIM) in Berlin und Antwort vom 13. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 13334 vom 30. Januar 2018 über Einführung von Building Information Modeling (BIM) in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erfahrungen hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit der Einführung von Systemen zur Bauwerksdatenmodellierung (Building Information Modeling, kurz BIM) bisher gesammelt? Frage 2: Welche Vorteile - insbesondere hinsichtlich der Beschleunigung von Planungs- und Bauprozessen sowie zur Vermeidung von Planungs- und Planänderungsfehlern - sieht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in der Einführung von BIM-Systemen? Frage 3: Bei welchen konkreten Bauvorhaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurden oder werden BIM-Systeme eingesetzt? Antwort zu 1- 3: Building Information Modeling (BIM) basiert auf der Idee einer durchgängigen Nutzung eines digitalen Gebäudemodells über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks von der Planung über die Ausführung bis zum Betrieb des Gebäudes. Dabei werden alle relevanten Bauwerksdaten digital modelliert, kombiniert und erfasst. BIM wird in angelsächsischen Ländern insbesondere bei großen und komplexen Bauvorhaben seit längerem angewendet. Nahezu alle Bauverwaltungen der Länder und des Bundes betreiben gegenwärtig Pilotprojekte mit BIM. In der Fachkommission Bau- und Kostenplanung des Ausschusses Staatlicher Hochbau der Bauministerkonferenz wurde deshalb 2016 eine Projektgruppe eingesetzt, die die Erfahrungen der Länder auswertet. Die Hochbauabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist in der Projektgruppe vertreten und unterstützt den Erfahrungsaustausch. 2 Das Pilotprojekt der Hochbauabteilung ist die Nachnutzung des Terminalgebäudes des Flughafens Tegel durch die Beuth Hochschule für Technik, das aufgrund seiner Größe und Komplexität ausgewählt wurde. Für Planung und Durchführung der Baumaßnahme wurde ein Vergabeverfahren für Generalplaner durchgeführt, das zwingend die Anwendung von BIM vorschrieb. In diesem Fall konnte im Februar 2017 ein Generalplaner gebunden werden, der nahezu sämtliche Planungs- und Ingenieurleistungen „inhouse“ erbringt und keine Nachunternehmer einsetzt, so dass eine einheitliche BIM–Software eingesetzt wird, was gegenwärtig Voraussetzung für einen erfolgreichen Einsatz von BIM zu sein scheint. Die Baumaßnahme befindet sich gegenwärtig in der Vorplanung (LP 2). Die Erfahrungen mit BIM sind dementsprechend noch gering. Schon jetzt lässt sich festhalten, dass BIM in den frühen Planungsphasen einen höheren Aufwand bedeutet, weil planerische Festlegungen frühzeitig getroffen werden müssen. Dies führt dann – so die Erwartung – zur zeitlichen Verkürzung der späteren Leistungsphasen, was aber voraussetzt, dass nicht nur alle Planungsbeteiligten, sondern auch alle am Bau tätigen Firmen mit diesem System arbeiten. Frage 4: Gibt es einen Grundsatzbeschluss, BIM-Systeme für alle Bauvorhaben des Landes Berlin oder für alle Bauvorhaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen verbindlich einzuführen und wie sehen die entsprechenden Zeitpläne aus? Antwort zu 4: Nein, es gibt keinen Grundsatzbeschluss BIM-Systeme verbindlich einzuführen. Zunächst sind Erfahrungen auszuwerten und eine anstehende Normung abzuwarten. Es ist davon auszugehen, dass sich BIM-Systeme – auf welchem Level auch immer – ähnlich wie seinerzeit CAD-Systeme durchsetzen werden. Gegenwärtig BIM-Systeme verbindlich einzuführen, würde zu einer massiven Markteinschränkung bei Planungs- und Bauleistungen führen, da in Deutschland – anders als in den angelsächsischen Ländern – klein- bis mittelständische Planungsbüros und auch überwiegend mittelständische Baufirmen vorherrschen, die bisher BIM noch nicht durchgängig anwenden. Die gegenwärtig erforderlichen „BIM-Manager“ und „BIM-Koordinatoren“ sind in der benötigten Anzahl nicht am Markt. Nur große Planungsbüros können sich diese Experten leisten. Im Rahmen der Gespräche mit Architekten- und Baukammern wird nachgefragt, ob nicht eine Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erforderlich wird, weil BIM über die Leistungsbilder gegenwärtig nicht abgebildet ist. Es ist aber auch festzustellen, dass bei einigen größeren Bauvorhaben der Hochbauabteilung, bei denen die Planungsleistungen an Generalplaner – in der Regel Architekten mit Nachunternehmern für die anderen Ingenieurdisziplinen – vergeben wurden, diese bereits – ohne Aufforderung des Bauherrn – mit einem BIM-System arbeiten. Ein größeres Bauvorhaben bietet die Chance für die Freiberufler, BIM einzuführen und zu erproben. BIM wird – wenn die Erwartungen erfüllt werden – in den Planungs- und Baualltag sukzessive Anwendung finden. Eine anstehende Normung – Festlegung auf Standards – wie seinerzeit bei CAD wird den Prozess beschleunigen. 3 Frage 5: Welche anderen Behörden des Landes Berlin, landeseigene Gesellschaften oder Beteiligungsunternehmen setzen bereits heute BIM-Systeme ein und welche Erfahrungen sind dem Senat aus dieser Praxis bekannt? Antwort zu 5: Dazu liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. Berlin, den 13.02.18 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13334 S18-13334