Drucksache 18 / 13 352 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 30. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2018) zum Thema: Uferwanderweg am Osthafen und Antwort vom 12. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13352 vom 30.01.2018 über Uferwanderweg am Osthafen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass zwischen dem Osthafen und der Rummelsburger Bucht ein ca. 100 m langes Teilstück zur Verbindung der beiden bestehenden Uferwanderwege fehlt, wodurch für Ortsunkundige auf dem Weg vom Osthafen in die Rummelsburger Bucht und umgekehrt ein Umweg von ca. 1,2 km notwendig ist? Antwort zu 1: Ja. Frage 2: Wann wurde der Uferwanderweg bis an die Elsenbrücke heran im Berliner Osthafen fertiggestellt? Antwort zu 2 Im Rahmen der Entwicklungsmaßnahmen erfolgte die Fertigstellung abschnittweise von 2007 bis 2008. Frage 3: Wann wurde der Uferwanderweg bis an die Elsenbrücke heran in der Rummelsburger Bucht fertig gestellt? Antwort zu 3: Dem Senat ist auch nach Rückfrage mit dem Bezirk das Datum der Fertigstellung nicht bekannt. Frage 4: Aus welchen Gründen ist das fehlende Teilstück zwischen den beiden Wanderwergen bisher nicht fertiggestellt worden? 2 Frage 5: Besteht eine Planung zur Schließung des fehlenden Teilstückes und falls ja, welche Behörden sind bzw. wurden daran beteiligt? Frage 6: Sofern eine Planung zur Schließung des fehlenden Teilstückes bestehen sollte (Frage 5), in welchem Planungsstand befindet sich diese und welche zeitlichen Perspektiven bestehen hinsichtlich Bau und Fertigstellung? Antwort zu 4, zu 5 und zu 6: Die Schließung dieser Lücke wäre mit einem erheblichen Abstimmungs- und Genehmigungsaufwand mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes (WSA) und der Wasserbehörde des Landes Berlins verbunden, da die Spree eine Bundeswasserstraße ist und in dem Bereich der Bahnquerung bereits eingeschränkt ist und somit der verfügbare Schiffahrtraum erheblich reduziert ist. Eine denkbare Steganlage wäre unter Voraussetzung der Genehmigungsfähigkeit durch das WSA, auf Schiffsanprall zu bemessen, was zu erheblichen Kosten führen würde. Frage 7: Sofern keine Planungen zur Schließung des fehlenden Teilstückes bestehen sollten (Frage 5), welche Behörden wären für eine Planung und Ausführung zuständig bzw. federführend? Antwort zu 7: Die Planung und Ausführung würden von der für die Verkehrsplanung zuständigen Senatsverwaltung wahrgenommen werden. Frage 8: Welche Kosten fallen für eine Schließung des fehlenden Teilstückes an? Antwort zu 8: Eine verlässliche Ermittlung der Kosten kann erst im Rahmen konkreter Planungen vorgenommen werden. Frage 9: Sind dem Senat Initiativen seitens des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg bekannt, die eine Schließung des fehlenden Teilstückes zum Inhalt haben. Antwort zu 9: Nein. Berlin, den 12.02.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13352 S18-13352