Drucksache 18 / 13 354 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 29. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2018) zum Thema: Aussagen des Regierenden Bürgermeisters zur vorzeitigen Eröffnung des Flughafens BER und Antwort vom 08. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13354 vom 29. Januar 2018 über Aussagen des Regierenden Bürgermeisters zur vorzeitigen Eröffnung des Flughafens BER ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie kommt der Regierende Bürgermeister zu der Aussage, dass der neue Großflughaben BER Willy Brandt teilweise oder komplett früher eröffnen wird als zum bisher avisierten Termin 2. Quartal 2020? Zu 1.: Eine dahingehende Ankündigung ist nicht erfolgt. Der Regierende Bürgermeister hat im Gespräch mit der Berliner Morgenpost GmbH auf Überlegungen hingewiesen , mit Fertigstellung des neuen Terminals T1-E diesen ggf. auch vor dem offiziell geplanten Eröffnungstermin für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) im Oktober 2020 in Betrieb zu nehmen. Er verwies in dem Gespräch auch darauf, dass diese Entscheidung den Experten und zuständigen Gremien der Gesellschaft obliege. 2. Wie begründet er dies, welche Informationen liegen ihm exklusiv vor, welche sind seine belegbaren Quellen? Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Weshalb zeigt sich mindestens der weitere Anteilseigner der Flughafengesellschaft, das Land Brandenburg, von der neuen Aussage der früheren Eröffnung des BER überrascht von der Aussage des Herrn Müller? Zu 3.: Grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik werden die Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) wie bisher auch in den zuständigen Gremien gemeinsam erörtern. 4. Wie wird die frühere Teileröffnung oder Eröffnung des Flughafens BER Willi Brandt ablaufen? Zu 4.: Die organisatorische und technische Umsetzung der Inbetriebnahme des BER wird zu gegebener Zeit durch die Gremien der FBB entschieden werden. 5. Wie sehen die genauen Zeiträume für die aktuellen Teileröffnungen oder die Eröffnung aus? 2/2 Zu 5.: Die Geschäftsführung der FBB hat gegenüber dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung den Oktober 2020 als Termin für die Inbetriebnahme des BER plausibel begründet. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 4. 6. Sind die weiteren Anteilseigner der Flughafengesellschaft nun inzwischen von Herrn Müller fundiert informiert worden über seine ihm offenbar exklusiv vorliegenden Informationen? 7. Wie ist zu erklären, dass es keine gleichlautenden Äußerungen hinsichtlich der wünschenswerten Teil- oder Kompletteröffnung des BER von den anderen Anteilseignern der FBB und der Flughafengesellschaft selbst gibt? Zu 6. und 7.: Siehe Antwort zu Frage 3. 8. Sieht Herr Müller die Gefahr, dass mit einer etwaigen Teileröffnung des Flughafens BER möglicherweise die Zeit der bislang rechtlich definierten Schließungsphase des alten Flughafens Tegel starten kann? 9. Kann nun davon ausgegangen werden, dass der alte Flughafen Tegel somit längere Zeit nach einer vorzeitigen Teil-Eröffnung des BER geöffnet bleiben wird, als über den rechtlich definierten Zeitraum von einem halben Jahr? Zu 8. und 9.: Für die Schließung des Flughafens Tegel haben die aktuellen gesetzlichen Vorgaben unverändert Bestand. Berlin, den 8. Februar 2018 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen S18-13354 S18-13354