Drucksache 18 / 13 360 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 26. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Januar 2018) zum Thema: Graffiti bei der BVG und Antwort vom 12. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13360 vom 26. Januar 2018 über Graffiti bei der BVG Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Welcher Schaden ist der BVG aufgrund von Graffiti entstanden (2015, 2016, 2017)? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Kosten zur Graffitibeseitigung und -prävention bei der BVG lagen jeweils bei: 2015 3,18 Mio. EUR. 2016 2,94 Mio. EUR. 2017 2,95 Mio. EUR.“ Frage 2: Welche Schadensersatzsummen konnte die BVG von den Schädigern zurückerlangen (2015, 2016, 2017)? Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Forderungen aus Graffiti-Vorfällen konnten bisher wie folgt geltend gemacht werden: 2 Vorfallsjahr 2015: Forderungen geltend gemacht in Höhe von 12.374,41 EUR, davon bezahlt 4.099,54 EUR Vorfallsjahr 2016: Forderungen geltend gemacht in Höhe von 10.532,06 EUR, davon bezahlt 4.235,97 EUR Vorfallsjahr 2017: Forderungen geltend gemacht in Höhe von 1.137,50 EUR, davon bezahlt 210,50 EUR Hinweis: Sehr viele Vorgänge sind strafrechtlich noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des Datenschutzes bekommen wir die personenbezogenen Daten der Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft bzw. vom Gericht. Diese erhalten wir in den meisten Fällen erst nach Beendigung des Verfahrens. Aufgrund dessen erfolgt die Geltendmachung der zivilrechtlichen Forderungen teilweise erheblich verzögert.“ Frage 3: Wie viele Einsatzkräfte setzte die BVG bei der Bekämpfung von Graffiti ein (2015, 2016, 2017)? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „In den Jahren 2015, 2016 und bis September 2017 waren täglich mindestens 6 Beschäftigte (Sonderkommission) damit beauftragt, Prävention gegen Graffiti auszuüben.“ Frage 4: Hat die BVG ein Konzept zur Bekämpfung von Graffiti? Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Vorrangig wurde Aufsichtspersonal während der Nachtstunden in den Kehranlagen eingesetzt, um Graffiti-Vorfälle zu verhindern.“ Frage 5: Plant die BVG Änderungen beim Konzept oder Anzahl der Einsatzkräfte und wenn ja welche? Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Derzeit sind keine Änderungen im Konzept geplant. Die Besetzung und Aufsicht der Kehranlagen durch Beschäftigte der Firma Wisag besteht weiterhin.“ Frage 6: Wie viele Tatverdächtige konnten die Einsatzkräfte der BVG auf frischer Tat ertappen (2015, 2016, 2017)? Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt: „2015 konnten in 66 Fällen die Personen direkt gestellt werden. 2016 konnten in 64 Fällen die Personen direkt gestellt werden. 2017 konnten in 55 Fällen die Personen direkt gestellt werden. 3 Anzahl der Tatverdächtigen 2015 = 218 (direkt gestellt bzw. nachermittelt) Anzahl der Tatverdächtigen 2016 = 220 (direkt gestellt bzw. nachermittelt) Anzahl der Tatverdächtigen 2017 = 97 (direkt gestellt bzw. nachermittelt) Diese Angaben betreffen ausschließlich Vorfälle bei der U-Bahn.“ Berlin, den 12. Februar 2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13360 S18-13360