Drucksache 18 / 13 361 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 31. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Februar 2018) zum Thema: Was macht die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut ? und Antwort vom 14. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13361 vom 31. Januar 2018 über Was macht die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut ? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann arbeitet die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut und wie viele Sitzungen wurden seither durchgeführt? Zu 1.: Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut hat ihre Arbeit im April 2017 (Senatsbeschluss vom 13.04.2017) aufgenommen und in 2017 zwei Sitzungen durchgeführt. Auf Fachebene fanden weitere acht Sitzungen in 2017 statt. 2. Wie viele Sitzungen jährlich sind geplant? Zu 2.: Die Landeskommission tritt zweimal jährlich zusammen, die Fachebene dreimal. Darüber hinaus finden neun Arbeitsgruppensitzungen im Halbjahr statt. 3. Wie viele und welche Mitglieder umfasst die Kommission (bitte namentlich mit der dazugehörigen Organisation nennen)? Werden diese Mitglieder berufen oder können sich diese zur Mitarbeit bewerben? Gibt es eine Höchstzahl an Mitgliedern? - - 2 Zu 3.: Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut arbeitet ressortübergreifend und setzt sich aus Mitgliedern der verschiedenen Senatsverwaltungen, aus den Bezirken und zahlreicher für das Themenfeld relevanter Akteure zusammen. Näheres kann der beigefügten Anlage „Struktur Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut“ entnommen werden. 4. Werden die Sitzungen öffentlich durchgeführt und sind die Unterlagen und Sitzungsprotokolle für Außenstehende zugänglich? Wenn nein, warum nicht? 5. Arbeitet die Landeskommission auf der Grundlage einer Geschäftsordnung? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wo wird die Geschäftsordnung veröffentlicht? Zu 4. und 5.: Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut hat zur Aufnahme ihrer Arbeit ein Leitbild, ein Grundverständnis von Armut und eine Geschäftsordnung entwickelt . Die Endabstimmung zur Geschäftsordnung erfolgt in der Sitzung der Landeskommission im Juni 2018. Für die ressortübergreifende Arbeitsweise der Landeskommission ist ein transparentes Vorgehen maßgeblich, daher ist sie bestrebt, Ziele und Vorhaben bekannt zu machen und Beteiligung sicher zu stellen. Die Sitzungen sind als Arbeitssitzungen konzipiert und sind daher nicht öffentlich. Unterlagen und Sitzungsprotokolle gehen ausschließlich den Sitzungsteilnehmenden zu. 6. Welche inhaltlichen Schwerpunktaufgaben hat sich die Landeskommission für das Jahr 2018 vorgenommen ? Wird es neben dem ersten Bericht in 2019 Zwischenberichte für die Öffentlichkeit geben, um über den Erfüllungsstand der Jahresschwerpunkte zu berichten? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: In der Arbeitsphase 2018 beschäftigt sich die Landeskommission zur Prävention von Kinder - und Familienarmut zunächst mit der Entwicklung von Prozess- und Ergebniszielen sowie der Ausgestaltung von passenden Maßnahmen zu den jeweiligen Zielen. Im Mittelpunkt stehen - jeweils mit dem Fokus auf Armut - die Themenschwerpunkte Existenzsicherung , Wohnen, alleinerziehend, gesundes Aufwachsen, Bildung und Teilhabe. Vorgesehen ist, die vereinbarten Ziele und Maßnahmen mit Indikatoren, Zeitfenstern und Verantwortlichkeiten zu unterlegen. Dazu ist eine Berichterstattung vor 2019 nicht sinnvoll, daher sind derzeit keine weiteren Berichte geplant. 7. Wie will die Landeskommission in einer engen, ressortübergreifenden Strategie die Zusammenarbeit mit den anderen Senatsverwaltungen verbindlich gestalten? Welche Instrumente sollen dafür genutzt werden (z. B. Mitzeichnungsverfahren)? Zu 7.: Die Prävention und Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut ist nur als ressortübergreifendes Vorhaben zu bewerkstelligen. So wurde es auch in der Koalitionsvereinbarung sowie in den Richtlinien der Regierungspolitik formuliert. Entsprechend ist nicht nur die Besetzung erfolgt, sondern auch die Mitarbeit auf den unterschiedlichen Ebenen angelegt. Ein kontinuierlicher Austausch zwischen den einzelnen Akteuren, regelmäßige Arbeitstref- - - 3 fen sowie Kooperationen zur Erarbeitung von gezielten Maßnahmen sorgen für die notwendige Verbindlichkeit und Kontinuität. 8. Wie will die Landeskommission die für die inhaltliche Arbeit notwendige enge Zusammenarbeit mit den Bezirken als auch mit der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft gestalten? Zu 8.: Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut ist eng mit den Bezirken verzahnt: drei Vertretungen der Bezirke, die auf den verschiedenen Ebenen mitarbeiten und Informationen an zuständige Stellen weiterleiten, sind Mitglied der Landeskommission . Darüber hinaus werden die Bezirke angefragt, geeignete Ansprechkontakte an die Geschäftsstelle zu vermitteln, um den Daten- und Wissenstransfer kontinuierlich zu gewährleisten. Die Benennungen der Zivilgesellschaft sowie der gemeinsamen Vertretung der Wirtschaftsorganisationen sind der beigefügten Anlage „Struktur Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut“ zu entnehmen. 9. Wie viele und welche Facharbeitsgruppen wird die Landeskommission haben und wer wird diese leiten (bitte Leitung und Facharbeitsgruppe benennen)? Zu 9.: Wie der Anlage „Struktur Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut “ zu entnehmen ist, bestehen derzeit drei Arbeitsgruppen: • AG Existenzielle Versorgung • AG Gesund Aufwachsen • AG Bildung und Teilhaben Alle Arbeitsgruppen werden durch die Geschäftsstelle geleitet. 10. Ist die geplante Geschäftsstelle für die Landeskommission nunmehr errichtet? Wie viele Mitarbeiter in welcher Funktion umfasst sie? Welche Aufgaben sind durch die Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und - mitarbeiter wahrzunehmen? 11. Hat die Landeskommission ein eigenes Presse- und Öffentlichkeitsrecht? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, durch wen wird dieses Recht ausgeübt? Zu 10. und 11.: Die Geschäftsstelle wurde ab Februar 2017 aufgebaut und mit drei Vollzeit-Stellen zur Leitung , zur wissenschaftlichen Mitarbeit und zur Sachbearbeitung ausgestattet. Die Stelle zur wissenschaftlichen Mitarbeit wird derzeit ausgeschrieben, die beiden anderen Stellen sind in 2017 besetzt worden. Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut ist samt der Geschäftsstelle angebunden an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und nutzt deren Strukturen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Geschäftsstelle entwickelt Vorschläge und Maßnahmen für eine regelmäßige Berichterstattung zur Arbeit und Inhalten der Landeskommission. 12. In welcher Höhe stehen der Landeskommission finanzielle Mittel zur Verfügung für a) Broschüren, Flyer sowie andere diverse Veröffentlichungen, b) Fach- und andere Veranstaltungen? - - 4 13. Sind für das Jahr 2018 bereits Veröffentlichungen und Veranstaltungen geplant? Wenn ja, welche? Zu 12. und 13.: Im Doppelhaushalt 2018/2019 stehen der Landeskommission zur Prävention von Kinderund Familienarmut insgesamt 515 Tausend Euro zur Verfügung, um die notwendige Fachund wissenschaftliche Expertise sicherstellen zu können. Ebenso soll die Beteiligung von Kindern und Heranwachsenden sichergestellt, Fachveranstaltungen durchgeführt und modellhafte Erprobungen ermöglicht werden. Derzeit finden die Abstimmungen zur Verwendung der Mittel für 2018 statt. Berlin, den 14. Februar 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut 1 Anlage 1 St ruktur Landeskommission zur Prävent ion von Kinder- und Familienarmut Mit Beschluss vom 11. April 2017 hat der Berliner Senat eine Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut eingerichtet (Drucksache 18/0286). Ziel ist, im Rahmen eines ressortübergreifenden abgestimmten Handelns das Armutsrisiko von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu senken. Negative Folgen familiärer Armut auf die Lebenslagen und Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen sollen verringert und ein langfristiges Verbleiben in Armutslagen vermieden werden. Insbesondere soll die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen verbessert werden, so dass ein Aufwachsen unter schwierigen materiellen Bedingungen sich nicht unausweichlich auf Entwicklungsschritte von Kindern auswirkt. In jeder Legislaturperiode soll einen Bericht zum Stand der Umsetzung und zur Armutsgefährdung von Kindern in Berlin geben. Der erste Bericht ist für 2019 geplant. Landeskommission Zentrales Gremium auf strategischer Ebene ist die Landeskommission. Sie umfasst Vertreterinnen und Vertreter der benannten Senatsverwaltungen, der Bezirke sowie der Zivilgesellschaft. Die Landeskommission tagt mindestens zweimal jährlich unter Vorsitz der Staatssekretärin für Jugend und Familie. Sie entwickelt und entscheidet über die Ausrichtung der Strategie bzw. den zu treffenden Maßnahmen. Sie berichtet Senat und Abgeordnetenhaus über Zielsetzung und Entwicklung von Kinderarmut in Berlin. Fachebene Die ressortübergreifende Abstimmung und die Bearbeitung der Umsetzungsvorhaben geschehen auf der Fachebene mit thematisch ausgerichteten Arbeitsgruppen. Entlang der Arbeitsschwerpunkte, die in der Landeskommission beschlossen werden, kommen Referentinnen und Referenten aus den Senatsverwaltungen, den Bezirken und der fachbezogenen Akteure aus der Zivilgesellschaft zusammen, um Maßnahmen und konkrete Arbeitsschritte zu entwickeln sowie spezifische Indikatoren zur Armutsprävention zu bestimmen. Geschäf t sstelle Die Geschäftsleitung und Koordination der einzelnen Gremien liegt bei der Geschäftsstelle, die der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) zugeordnet ist. Aufgaben der Geschäftsstelle sind die Information der Mitglieder der Landeskommission und die Steuerung der einzelnen Gremien. Die Geschäftsstelle arbeitet außerdem zu den Bereichen Datenlage, Erarbeitung von Handlungskonzepten für die Umsetzung in den einzelnen Handlungsschwerpunkten und betreibt die Öffentlichkeitsarbeit der Landeskommission. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut 2 UAG II – – – Landeskommission Geschäftsstelle SenBildJugFam Senatsverwaltung (StS): Bildung, Jugend und Familie Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Integration, Arbeit und Soziales Inneres und Sport Finanzen Stadtentwicklung und Wohnen Wirtschaft Bezirke (3 Sitze) Zivilgesellschaft LIGA Landesarmutskonferenz Landesjugendhilfeausschuss Berliner Beirat für Familienfragen Gesundheit Berlin-Brandenburg Landesbeauftragte für Integrations- und Migrationsfragen Landesbeirat für Menschen mit Behinderung sowie Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Sportjugend Berlin beim Landessportbund Berlin e. V. Wirtschaft Wissenschaft Regionaldirektion Berlin Brandenburg AG I Fachebene AG II AG III S18-13361 S18-13361 S1813361 Anlage 1