Drucksache 18 / 13 364 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 30. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Februar 2018) zum Thema: Zustand des Sowjetischen Ehrenfriedhofs auf dem Parkfriedhof Marzahn und Antwort vom 08. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13364 vom 30. Januar 2018 über Zustand des Sowjetischen Ehrenfriedhofs auf dem Parkfriedhof Marzahn Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie schätzt der Senat den allgemeinen baulichen Zustand des sowjetischen Ehrenmals auf dem Parkfriedhof Marzahn ein? Ist dem Senat bekannt, dass sich bereits Fugen aus dem Obelisken lösen? Frage 2: Wie schätzt der Senat den allgemeinen baulichen Zustand des Ehrenfriedhofs ein? Ist dem Senat bekannt, dass die Anlage mit Grünspan überzogen ist, Inschriften kaum lesbar sind, Holz verfault und Steine aus der Anlage bröckeln? Antwort zu 1 und 2: Nach Einschätzung des Senats ist der allgemeine bauliche Zustand des Sowjetischen Ehrenhains auf dem Parkfriedhof Marzahn als verbesserungswürdig anzusehen. Es ist bekannt, dass es hinsichtlich der baulichen Substanz (Obelisk, Mauern, Pergola) und der gärtnerischen Anlage einschließlich der Grabsteine Instandsetzungsbedarfe gibt. Der auf Friedhöfen typischerweise auftretende, durch Algen, Flechten und Moose hervorgerufene Grünbelag ist der extrem feuchten Witterung der vergangenen Jahre geschuldet. Es ist bereits beabsichtigt, die Inschriften der Grabsteine der Offiziere am Hauptweg nachzuziehen und die im Rasen befindlichen Steine der Soldaten komplett durch neue Grabsteine zu ersetzen. Frage 3: Wie schätzt der Senat den Zustand der Grabstätte für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter ein? Ist dem Senat bekannt, dass auch hier die Inschriften durch Grünspan mittlerweile nur noch teilweise lesbar sind? 2 Antwort zu 3: Auf dem Parkfriedhof in Marzahn befinden sich neben dem Sowjetischen Ehrenhain zahlreiche geschlossene Anlagen mit Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, wozu auch die Gräber der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter gehören. Auf dem Parkfriedhof gibt es über 650 Gräber mit Opfern dieser Gruppe, die sich in mehreren unterschiedlichen Abteilungen des Friedhofs befinden. Auch hier ist der durch Algen, Flechten und Moose hervorgerufene Grünbelag der extrem feuchten Witterung der vergangenen Jahre geschuldet. Der allgemeine Zustand der jeweiligen Grabanlagen ist durch Mitarbeiterinnen des Bereichs Gräberwesen im vergangenen Herbst in Augenschein genommen und als befriedigend eingestuft worden. Frage 4: Wird der Senat hier Abhilfe leisten, den Zustand überprüfen und ggf. Maßnahmen ergreifen bzw. die Mittel dafür bereitstellen? Antwort zu 4: Für die Unterhaltung der Opfergräber stellt der Bund auf Grundlage des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) den Ländern pauschal Mittel zur Verfügung. Für die Pflege dieser Gräber erhalten die jeweiligen Friedhofsträger entsprechende Gelder, die sie zweckbestimmt ausschließlich für die dauerhafte Erhaltung der Opfergräber zu verwenden haben. Zu den Pflegeaufwendungen gehört auch die Reinigung der Grabsteine. Die Friedhofsträger sind angehalten, diese Maßnahme in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Eine Kontrolle der über 120.000 in Berlin befindlichen Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft auf den ca. 200 Friedhöfen und Begräbnisplätzen ist nur punktuell möglich, wird jedoch im Rahmen konkreter Maßnahmen regelmäßig durchgeführt. Die Instandsetzung des Sowjetischen Ehrenhains ist bereits in die Liste der im Rahmen des Vollzugs des Gräbergesetzes durchzuführenden Maßnahmen aufgenommen worden. Vor der eigentlichen Instandsetzung sind jedoch noch vorbereitende Arbeiten zu erledigen. Derzeit werden noch Daten bezüglich der dort Bestatteten verifiziert. Die Finanzierung der Instandsetzung aus Mitteln des Gräbergesetzes kann jedoch nur für die anerkannten Opfer des Krieges erfolgen. Die ebenfalls dort nach Kriegsende bestatteten Angehörigen der Sowjetischen Militärkommandantur fallen nicht unter den Schutz des Gräbergesetzes. Zur Klärung der Finanzierung der Sanierung dieser Gräber hat es bereits erste Gespräche mit der Botschaft der Russischen Föderation gegeben. Zu dem bei der Botschaft angesiedelten Büro für Kriegsgräberfürsorge und Gedenkarbeit wird von Seiten des Senats seit Jahren ein regelmäßiger Austausch gepflegt. Berlin, den 08.02.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13364 S18-13364