Drucksache 18 / 13 366 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 31. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2018) zum Thema: Verträge der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg gegenüber den Unternehmen Siemens, Bosch und Gegenbauer im Hinblick auf das Bauprojekt BBI/BER – Teil I und Antwort vom 19. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13366 vom 31. Januar 2018 über Verträge der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg gegenüber den unternehmen Siemens, Bosch und Gegenbauer im Hinblick auf das Bauprojekt BBI/BER – Teil 1 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Diese ist in die Antwort einbezogen. Vorbemerkung des fragenden Abgeordneten: Die nachstehenden Fragestellungen sind dergestalt komplex, dass es nicht angezeigt erscheint, diese zur Beantwortung nur an die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg weiterzureichen. Vielmehr hat der Senat für eine vollumfängliche Antwort von seinen Auskunfts- und Einsichtsrechten gemäß § 51a GmbHG Gebrauch zu machen, um eine vollumfängliche Antwort (selbst) geben zu können. Sollte wiedererwarten eine Weiterreichung erfolgen, wird angeregt, dass der Senat für eine vollumfängliche Antwort – im Rahmen einer eigenen Antwortkontrolle – ebenfalls von seinen Rechten gemäß § 51a GmbHG Gebrauch macht. 1. Welche Verträge bestehen zwischen den Unternehmen Siemens, Bosch und Gegenbauer (einschließlich aller zu diesen gehörenden Tochterfirmen/ mit diesen verbundenen Unternehmen und mit allen mit den Tochterfirmen verbundenen Unternehmen) (nachstehend insgesamt Unternehmen) und der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) beim Projekt BBI/BER? (bitte auflisten) Zu 1.: Die Firma Siemens wurde am 22.08.2009 mit der Ausführungsleistung Gebäudeautomation (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik der gebäudetechnischen Anlagen) im Fluggastterminal und den betriebsspezifischen Gebäuden des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) beauftragt. Die Leistungen für die betriebsspezifischen Gebäude sind zwischenzeitlich abgeschlossen worden. Die ursprüngliche Leistung wurde im Zuge der Bauabwicklung durch zahlreiche Nachtragsleistungen erweitert, die allesamt im Zusammenhang mit der hauptvertraglichen Leistung stehen. Hiervon ist der in der 3. Ergänzungsvereinbarung vom 15.10.2013 geregelte Umbau der Entrauchungssteuerung die bedeutendste Nachtragsleistung. Die Firma Bosch wurde am 28.08.2009 mit der Ausführungsleistung Sicherheitstechnik im Fluggastterminal und den betriebsspezifischen Gebäuden beauftragt. Die Gesamtleistung beinhaltet die Teilleistung „Safety“ (z.B. Brandmeldeanlagen, Fluchtund Rettungswegsystem) und „Security“ (z.B. Zutrittskontrollanlagen, Videoüberwa- chungsanlage). Die Leistungen für die betriebsspezifischen Gebäude sind zwischenzeitlich abgeschlossen worden. Die ursprüngliche Leistung wurde im Zuge der Bauabwicklung durch zahlreiche Nachtragsleistungen erweitert, die allesamt im Zusammenhang mit der hauptvertraglichen Leistung stehen. Die Firma Gegenbauer Sicherheitsdienste wurde am 25.09.2017 mit der Besetzung von sicherheitsgerichteten Technikzentralen auf der Baustelle des BER beauftragt. Der Vertrag hat eine Laufzeit von neun Monaten und schließt an einen inhaltsgleichen Vorgängervertrag an. Die Leistung beinhaltet die aus Sicherheitsgründen notwendige personelle Besetzung von mehreren Technikzentralen. 2. Im Hinblick auf die vorstehenden Verträge, wann erfolgte der Zuschlag bzw. Vertragsschluss zwischen den Parteien? 3. Welche weiteren Vertragsgrundlagen sind jeweils Teil der vorbezeichneten Verträge? (z.B. Verhandlungsprotokolle , Leistungsbeschreibungen, Besondere Vertragsbedingungen des Auftragsgebers , Angebot des Auftragnehmers, Plänen und Zeichnungen gemäß Planverzeichnis, Gutachten, Bauzeitenplan etc.; bitte entsprechend auflisten) 4. Welche Verträge sehen eine Vertragsklausel dergestalt vor, dass eine Verpflichtung der Unternehmen (hier als Auftragnehmer) besteht die Leistungsbeschreibung, die überreichten Planunterlagen sowie die weiteren Vertragsunterlagen zu prüfen und den FBB (dem Auftraggeber) auf Widersprüche, Unklarheiten und/ oder Ungenauigkeiten einzelner Vertragsbestandteile, die sich auf Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen beziehen, schriftlich hinzuweisen? (bitte Auflisten) 5. Sollten solche Klausel in den einzelnen Verträgen nicht vorhanden sein, gibt es vergleichbare Regelungen , wenn nein warum nicht? 6. Bei welchen Verträgen wurden die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teile B und C (VOB/B und VOB/C) in welcher (bei Vertragsschluss geltenden) Fassung mit vereinbart? (bitte auflisten ) 7. Welches Auftragsvolumen umfassen diese Verträge? (bitte auflisten) 8. Welche Leistungen beinhalten diese Verträge? (bitte auflisten und ggf. zuordnen nach Vergabelosen ) 9. Welche Fristen sind diesen Verträgen immanent? 10. Gibt es Fälle in denen mit den einzelnen Unternehmen Pauschalverträge geschlossen wurden? 11. Ist die Möglichkeit der Beauftragung von Nach unternehmen/ Subunternehmern eingeräumt worden ? (bitte auflisten nach Unternehmen und Umfang) 12. Enthalten die Verträge Klauseln dergestalt, dass eine solche Beauftragung der Zustimmung der FBB (des Auftraggebers) bedarf, gibt es vergleichbare Regelungen, wenn nein, warum nicht? 13. Welche Schadensersatzregelungen/ Regelungen zu geänderten Leistungen/ Regelungen zu zusätzlichen Leistungen sehen die jeweiligen Verträge b) in ggf. welcher Höhe vor und c) wurden diese bisher in Anspruch genommen? (bitte entsprechend auflisten) 14. Welche Nachträge waren a) aus welchen Gründen b) zu welchem Zeitpunkt c) in welcher Höhe an die FBB gestellt worden? (bitte auflisten) 15. Welche der vorbezeichneten Nachträge wurden in welcher Höhe beauftragt bzw. berechtigt zurückgewiesen ? (bitte auflisten) 16. Welche Regelung im Hinblick auf Vertragsstrafen sehen die vorbezeichneten Verträge vor? (bitte auflisten) 17. Wie wurde der Komplex der Abschlagszahlungen jeweils geregelt? (bitte auflisten) 18. In welcher Höhe erfolgten jeweils Abschlagszahlungen? (bitte auflisten) 19. Welche Regelungen wurden im Hinblick auf die Schlussrechnungsregelungen getroffen? (Bitte auflisten) 20. Welche Regelungen wurden im Hinblick auf eine etwaige Überzahlung getroffen? (bitte auflisten) 21. Welche Regelung, auch unter Einbezug der Regelung der VOB/B, wurden jeweils im Hinblick auf eine Vertragskündigung getroffen? (bitte auflisten) 22. Welche Vertragsklauseln zur Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung/Absicherung wurden in welcher Art und welcher Höhe geschlossen? (bitte auflisten) 23. Welche Sicherheiten (zur termingerechten Ausführung., Mängelansprüche etc.) wurden jeweils in welcher Art und Weise vertraglich eingeräumt? 24. Welche Gerichtsstände wurden jeweils in den einzelnen Verträgen vereinbart? (bitte auflisten) Zu 2. bis 24.: Die Sachverhalte unterliegen vollumfänglich dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der FBB und können daher im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage nicht beantwortet werden. Berlin, den 19.02.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-13366 S18-13366