Drucksache 18 / 13 367 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 30. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2018) zum Thema: Strafentschädigung in Berlin und Antwort vom 19. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13367 vom 30. Januar 2018 über Strafentschädigung in Berlin ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge nach dem Strafentschädigungsgesetz sind in den Jahren 2007 bis 2017 jeweils in Berlin gestellt worden? Zu 1.: Bei der zuständigen Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ist die folgende Anzahl von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) eingegangen: 2007: 231 Anträge 2008: 250 Anträge 2009: 231 Anträge 2010: 216 Anträge 2011: 212 Anträge 2012: 158 Anträge 2013: 120 Anträge 2014: 141 Anträge 2015: 141 Anträge 2016: 151 Anträge 2017: 145 Anträge 2. Wie viele dieser Anträge sind jeweils im Verwaltungsverfahren positiv beschieden worden, wie viele (teilweise) abgelehnt worden und bei wie vielen dauert das Verwaltungsverfahren noch an? 4. Welcher Gesamtaufwand in Euro ist für Leistungen nach dem Strafentschädigungsgesetz in den Jahren 2007 bis 2017 jeweils an wie viele Personen durch das Land Berlin erbracht worden? 2 Zu 2. und 4.: Aufgrund positiv beschiedener Anträge ist folgender Gesamtaufwand für Leistungen nach dem StrEG durch das Land Berlin erbracht worden: Jahr Entschädigungszahlungen nach dem StrEG durch das Land Berlin Fälle in Höhe von insgesamt 2007 169 614.069,39 Euro 2008 159 228.719,38 Euro 2009 179 214.738,61 Euro 2010 178 216.837,35 Euro 2011 146 200.049,92 Euro 2012 128 328.869,51 Euro 2013 91 136.677,00 Euro 2014 86 249.615,36 Euro 2015 100 168.714,05 Euro 2016 109 165.222,47 Euro 2017 114 235.264,08 Euro Die (teilweise) Ablehnung von Anträgen wird nicht erfasst. Es dauern noch 25 Verfahren zu Anträgen auf Leistungen nach dem StrEG an. 3. In wie vielen Fällen ist jeweils gegen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde der Rechtsweg beschritten worden? In wie vielen Fällen ist die Verwaltungsentscheidung durch gerichtliches Urteil geändert worden? Zu 3.: Die nachfolgende Anzahl von gerichtlichen Verfahren folgte in den zu 1. genannten Fällen: 2007: 2 Verfahren 2008: 7 Verfahren 2009: 7 Verfahren 2010: 6 Verfahren 2011: 8 Verfahren 2012: 6 Verfahren 2013: 3 Verfahren 2014: 6 Verfahren 2015: 8 Verfahren 2016: 9 Verfahren Für das Jahr 2017 liegen diese Zahlen noch nicht vor. Der Ausgang der gerichtlichen Verfahren wird statistisch nicht erfasst. 3 5.) Welche Entschädigung in Euro wird gegenwärtig in Berlin für zu Unrecht erlittene Strafhaft pro Tag geleistet ? Welchen Betrag sieht der Senat als angemessen an? Zu 5.: Nach § 7 Abs. 3 StrEG wird für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung aufgrund gerichtlicher Entscheidung eine immaterielle Entschädigung von 25,00 Euro geleistet. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung sieht diesen Betrag nicht als angemessen an und hat daher auf der Justizministerkonferenz im November 2017 eine Erhöhung auf 35,00 Euro vorgeschlagen. Der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz wurde sodann gebeten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine deutliche Erhöhung der Entschädigung vorsieht. Berlin, den 19. Februar 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-13367 S18-13367