Drucksache 18 / 13 368 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 30. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2018) zum Thema: PDV 300 und deren Umsetzungspraxis in Berlin und Antwort vom 12. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13368 vom 30. Januar 2018 über PDV 300 und deren Umsetzungspraxis in Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass in der PDV 300 gesundheitliche Voraussetzungen für die männliche Polizeibeamte dahingehend definiert werden, dass diese über zumindest einen funktionsfähigen Testikel bzw. ein Oophoron verfügen müssen? Zu 1.: Nach Nr. 10.3.1 der bundeseinheitlichen Polizeidienstvorschrift 300 zur „Ärztliche(n) Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit“ schließt der Verlust oder ein diesem gleichzusetzender Schwund beider Hoden die Polizeidiensttauglichkeit bei Bewerbern aus. 2. Falls ja, kann die Anwendung der PDV dazu führen, dass transsexuelle Bewerberinnen und Bewerber nicht für den Polizeidienst zugelassen werden? Sind derartige Fälle in Berlin bekannt ? Zu 2.: Allein eine Transsexualität führt nicht zur Feststellung der Polizeidienstuntauglichkeit. Etwaige individuell mit einer Transsexualität einhergehende gesundheitliche Auswirkungen sind im Einzelfall zu prüfen. Bei der Polizei erfolgen dazu keine Erhebungen. 3. Sofern es sich dabei um eine (amts)ärztliche Ermessungsentscheidung handeln sollte, was unternimmt der Senat, um die PDV 300 dahingehend zu ändern, damit der grundsätzliche Polizeivollzugsdienst allen Bewerberinnen und Bewerbern offen steht? Seite 2 von 2 Zu 3.: Aufgrund neuerer Rechtsprechung zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis werden derzeit die in der Polizeidienstvorschrift 300 vorgegebenen Beurteilungsmaßstäbe durch eine länderübergreifende Arbeitsgruppe im Auftrag des Arbeitskreises II (Innere Sicherheit)der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder geprüft, deren Ergebnis abzuwarten bleibt. Berlin, den 12. Februar 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13368 S18-13368