Drucksache 18 / 13 371 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 31. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2018) zum Thema: Denkmal Schlangenbader Straße und Asbest und Antwort vom 20. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13371 vom 31.01.2018 über Denkmal Schlangenbader Straße und Asbest Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigenen Wohnungsunternehmen degewo AG um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Frage 1: Welche Rolle hat im Prozess der Unterschutzstellung der Schlangenbader Straße „Schlange“ als Denkmal gespielt, dass das Objekt mit Asbest belastet sein könnte? Antwort zu Frage 1: Die Denkmalfachbehörde Landesdenkmalamt Berlin prüft, ob ein Objekt Denkmalwert besitzt. In die Denkmalliste Berlin werden Objekte eingetragen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Bautechnische Fragen oder Probleme werden von den Denkmalbehörden im Rahmen von denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Frage 2: Welche Bauteile des Bauwerkes „Schlange“ sind aktuell mit Asbest belastet und welche asbesthaltigen Bauprodukte sind derzeit noch im Objekt vorhanden? 2 Antwort zu Frage 2: Im Rahmen der laufenden Instandsetzungsmaßnahmen hat die degewo AG in den letzten Jahren eine Vielzahl von Erkenntnissen über verbaute asbestbelastete Baustoffe in der „Schlange“ gesammelt. Dazu gehören z.B. Faserzementrohre, Bodenbeläge, Faserzementplatten, Brandschutzverkleidungen, Füllungen von Brandschutztüren und Brandschutzklappen etc. (die Aufzählung ist nicht abschließend). Trotz laufender Instandhaltungsmaßnahmen ist der überwiegende Teil der v.g. Bauteile noch im Gebäude vorhanden. Grundsätzlich stellt Asbest keine Gesundheitsgefährdung dar, sofern nicht durch einen unsachgemäßen Umgang mit Asbest / astbesthaltigen Materialien Asbestfasern freigesetzt werden. Frage 3: Welche ehemals asbestbelasteten Bauteile wurden seit 1980 bereits saniert oder ausgewechselt? Antwort zu Frage 3: Entsprechend der Sanierungsstrategie untersucht die degewo AG die Boden- und Wandbeläge einschließlich Kleber bei Meldung von Schäden durch den Mieter, vor Neuvermietung/ Mieterwechsel und vor umfassenden Instandsetzungen und Modernisierungen. Bei Mieterwechsel oder notwendigen Reparaturarbeiten werden die vorhandenen Florflexplatten einschließlich Kleber entfernt. Im Zuge von Instandsetzungen werden sukzessive betroffene schadstoffbelastete Bauteile fachgerecht ausgetauscht. Frage 4: Stehen asbestbelastete Bauteile seit Dezember 2017 ebenfalls unter Denkmalschutz? Antwort zu Frage 4: Ja, der Denkmalschutz erstreckt sich auf das gesamte Objekt. Das heißt aber nicht, dass asbest-belastete Bauteile nicht durch ähnliche, nicht schadstoffbelastete Materialien ausgetauscht werden dürfen. Frage 5: Steht der Denkmalschutzstatus einer Entfernung von asbesthaltigen Bauteilen im Wege bzw. könnte die Entfernung verhindern? Antwort zu Frage 5: Nein. Frage 6: Welche neuen finanziellen Fördermöglichkeiten eröffnen sich durch den Denkmalstatus der „Schlange“ und könnten auch die Asbestsanierung beschleunigen? Antwort zu Frage 6: Die "Schlange" befindet sich nicht in einem der für Berlin festgelegten Fördergebiete für den städtebaulichen Denkmalschutz, so dass derzeit eine Förderung im Rahmen des Bund-Länder-Programms Städtebaulicher Denkmalschutz nicht möglich ist. Inwiefern erhöhte Absetzungen nach § 7i EStG in Anspruch genommen werden können, hängt auch vom Bewirtschaftungsergebnis des Gebäudekomplexes ab. Frage 7: Wie sieht der Zeitplan zur abschließenden Asbestsanierung der „Schlange“ aus und wie wird der durch den Denkmalschutzstatus beeinflusst? 3 Antwort zu Frage 7: Der Zeitplan der Sanierung wird durch den Bauherren festgelegt. Der Denkmalschutzstatus bringt das Erfordernis einer denkmalrechtlichen Genehmigung mit sich, was im Zeitplan der Sanierung durch den Bauherren zu berücksichtigen ist. Frage 8: Sind die Wohnungen der „Schlange“ mittlerweile komplett von den asbesthaltigen Florflex-Platten befreit? Falls „nein“, wie viele Wohnungen sind noch zu sanieren? Antwort zu Frage 8: Wie oben beschrieben, erfolgt die Sanierung der Böden im Zuge von Mieterwechsel, nach einer Mängelmeldung durch die Mieterinnen und Mieter oder Reparaturen. Dieses Vorgehen ist insbesondere auch der angespannten Wohnungsmarktsituation und dem Fehlen von Ersatzwohnungen für die Mieterinnen und Mieter in der Zeit der Flex- Plattenentfernung und Neuverlegung des Fußbodens geschuldet. Seit 2013 wurden in ca. 470 Wohnungen die Flor-Flex-Platten fachgerecht ausgebaut und entsorgt. Berlin, den 20.02.18 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13371 S18-13371