Drucksache 18 / 13 372 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 01. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2018) zum Thema: Dachgeschossbauten – Sicherheitstechnische Bilanz und Herausforderungen und Antwort vom 20. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13 372 vom 01. Februar 2018 über Dachgeschossbauten – Sicherheitstechnische Bilanz und Herausforderungen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Brände in Dachgeschosswohnungen wurden im Land Berlin in den vergangenen zehn Jahren registriert? (bitte auflisten nach Jahr, Schaden, Zahl eingesetzter Feuerwehrleute und Hubrettungsfahrzeuge) Frage 2: Welche Brände wurden im Land Berlin in den vergangenen zehn Jahren registriert, bei denen Dachgeschosswohnungen betroffen waren bzw. Bewohner evakuiert werden mussten? (bitte auflisten nach Jahr, Schaden, Zahl eingesetzter Feuerwehrleute und Hubrettungsfahrzeuge) Antwort zu 1 und 2: Brände in bzw. mit Auswirkung auf Dachgeschosswohnungen werden im Berichtswesen der Berliner Feuerwehr nicht gesondert erfasst. Für die Jahre 2012-2016 ist lediglich die jeweilige Anzahl an dokumentierten Bränden in Dachgeschossen darstellbar. Jahr Anzahl Einsätze 2012 43 2013 56 2014 40 2015 37 2016 48 Gesamtergebnis 224 2 Durch Brände verursachte Schäden können durch die Berliner Feuerwehr nicht ermittelt und beziffert werden. Die Zahl tatsächlich eingesetzter Feuerwehrleute und Hubrettungsfahrzeuge wird im Berichtswesen nicht gesondert erfasst. Durch unterschiedliche Funktionsbesetzungen und lageabhängige Einsatztaktiken können diese Daten auch nicht aus dem Einsatzmittelaufgebot abgeleitet werden. Frage 3: Für welche Dachgeschossausbauvorhaben werden gerade die Anträge für den 2. Rettungsweg geprüft? Antwort zu 3: Die Anforderungen an den ersten und zweiten Rettungsweg von Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum bestimmen sich nach § 33 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln), deren Einhaltung in der Bauvorlage Brandschutznachweis nachzuweisen ist. Soweit die Brandschutznachweise gemäß § 66 Abs. 3 Satz 2 BauO Bln bauaufsichtlich zu prüfen sind, erfolgt die Prüfung durch Prüfingenieure für Brandschutz, die Dachgeschossausbauvorhaben nicht gesondert erfassen. Frage 4: Für welche Vorhaben wurden seit der 18. Wahlperiode die Anträge für den 2. Rettungsweg genehmigt? Antwort zu 4: Das Vorliegen des Brandschutznachweises und des Ergebnisses der bauaufsichtlichen Prüfung bei der Bauaufsichtsbehörde ist gemäß § 72 Abs. 2 BauO Bln Voraussetzung für den Beginn der Bauausführung. Für den Zeitraum 1.1.2017 – 31.1.2018 haben folgende Bezirksämter (BA) Dachgeschossausbauvorhaben, bei denen die Voraussetzungen für den Beginn der Bauausführung vorliegen, gemeldet: BA Treptow – Köpenick : 41 Vorhaben BA Marzahn-Hellersdorf: Keine Vorhaben BA Tempelhof – Schöneberg: 42 Vorhaben BA Lichtenberg: 19 Vorhaben Frage 5: Welche konkreten Bauvorhaben wurden seit dem Rundschreiben II E Nr. 50/2017 bislang gestoppt? Antwort zu 5: Keine Frage 6: Welche Pläne verfolgt das Land Berlin bzw. die Berliner Feuerwehr zur Verbesserung der Höhenüberwindung bei Einsätzen betroffener Dachgeschossbauten durch a) neuartige Hubrettungsfahrzeuge, b) autonome Flugobjekte oder c) Hubschrauber? 3 Antwort zu 6: Zu 6a: Die Berliner Feuerwehr informiert sich fortwährend über Innovationen im Bereich von Hubrettungsfahrzeugen und alternativen Rettungsmitteln und prüft diese auf ihre Anwendungsmöglichkeiten im Berliner Stadtgebiet. Die Berliner Feuerwehr hat aktuell ein Konzept zu Mindestanforderungen bei der Gewährleistung des zweiten Rettungswegs über DLK (Feuerwehr-Drehleiterfahrzeuge mit Korb) bei Gebäuden mit einer Höhe bis zu 25 m entwickelt. Dieses bedingt die Neubeschaffung von mehr als 40 DLK mit einer erweiterten Rettungshöhe von 26 Metern bei einer Nennauslastung von 12 Metern (DLK 26/12), welche die Rettungsmöglichkeiten bei Dachgeschossbauten erweitern können. In diesem Zusammenhang muss auf die technisch notwendigen Aufstellflächen im öffentlichen Straßenland in der Mindestbreite von 5,5 m und Mindestlänge von 11 m (als Planungsgröße) verwiesen werden. Zur Sicherstellung von Dachraumausbauten im Bestand wird die Berliner Feuerwehr künftig wieder Anleiterproben im Stadtgebiet auf Kosten der Antragsteller anbieten. Zu 6b und 6c: Seitens der Berliner Feuerwehr bestehen hierzu keine Pläne. Frage 7: Welche Pläne verfolgt das Land Berlin zur künftigen Verbesserung der Rettungsinfrastruktur bei Höheneinsätzen? Antwort zu 7: Siehe hierzu die Antworten zu Frage 6a. Berlin, den 20.02.18 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13372 S18-13372