Drucksache 18 / 13 376 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jessica Bießmann (AfD) vom 31. Januar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2018) zum Thema: Elternanwesenheit bei Zeugnisausgabe und Antwort vom 19. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Jessica Bießmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13376 vom 31. Januar 2018 über Elternanwesenheit bei Zeugnisausgabe ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In der Berliner „Wilhelm-Busch-Grundschule“ in Marzahn möchten Eltern von Grundschülern wie gewohnt an der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse ihrer Kinder teilnehmen. Dies wurde seitens der Schule mit den Worten „ … dies ist nicht mehr gewünscht und wird nur noch zum Schuljahresende zugelassen…“ abgelehnt . Ist dem Senat diese neue Regelung bekannt? Zu 1.: Das Schulgesetz von Berlin, die Grundschulverordnung des Landes Berlin und die Ausführungsvorschriften Zeugnisse (AV Zeugnisse) sehen eine Beteiligung von Eltern bei der Übergabe von Halbjahreszeugnissen und Jahreszeugnissen nicht vor. In der AV Zeugnisse heißt es unter Nummer 6 Absatz 5 – Ausfertigung und Ausgabe von Zeugnissen: „Halbjahres- und Jahrgangszeugnisse sowie die Abschluss- und Prüfungszeugnisse der Sekundarstufe I und der Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I werden auf den letzten Unterrichtstag des Schulhalbjahres oder Schuljahres datiert und grundsätzlich an diesem Tag ausgegeben. Satz 1 gilt entsprechend für Abschlusszeugnisse der Sekundarstufe II über einen ohne Prüfung erworbenen Abschluss.“ Die Ausgabe von Halbjahres- und Jahrgangszeugnissen erfolgt demzufolge innerhalb des regulären Unterrichtes. - - 2 2. Sollte Frage 1 mit JA beantwortet werden: An welchen Berliner Schulen wird ebenso nach dieser Regelung verfahren? Zu 2.: Entfällt. Berlin, den 19. Februar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13376 S18-13376