Drucksache 18 / 13 382 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 02. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2018) zum Thema: Lehrermangel II: Frühpensionierte und Pensionierte Lehrer und Antwort vom 20. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13382 vom 02. Februar 2018 über Lehrermangel II: Frühpensionierte und Pensionierte Lehrer ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frühpensionierte Lehrer 1.) Wie viele Lehrer gingen in den letzten zehn Jahren in Berlin in Frühpension? (Bitte nach Jahr und Alter bei Frühpensionierung aufschlüsseln) Zu 1.: Bei den verbeamteten Lehrkräften besteht die Besonderheit, dass diese gemäß § 38 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG) erst mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie die Altersgrenze erreichen, in den Ruhestand treten. Dies bedeutet, dass eine hohe Anzahl von Lehrkräften mit 65 Jahren nicht in den Ruhestand eintraten, sondern versetzt respektive „frühpensioniert“ wurden, weil sie zum Beispiel bereits zum Halbjahr nach Erreichen der Altersgrenze auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt worden sind. In der nachstehenden Tabelle sind sowohl die Frühpensionierungen auf Antrag der Lehrkraft als auch die Frühpensionierungen aufgrund von Dienstunfähigkeit enthalten. Versetzungen in den Ruhestand Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamtergebnis Alter bei Versetzung in den Ruhestand 1.410 1.351 1.463 1.560 1.879 2.181 953 837 856 787 13.277 35 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 37 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 39 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 40 2 0 2 0 0 0 0 0 0 0 4 41 0 0 1 0 4 2 0 1 0 1 9 - - 2 42 1 5 0 4 0 0 0 0 0 0 10 43 9 1 2 6 0 2 0 1 0 1 22 44 4 2 6 2 2 0 0 1 1 0 18 45 5 3 2 8 4 4 1 1 1 1 30 46 1 6 4 4 0 4 1 0 2 0 22 47 4 9 4 2 14 10 2 2 2 0 49 48 7 5 2 3 6 9 0 1 1 1 35 49 7 13 12 4 7 13 1 3 3 1 64 50 5 4 2 12 12 8 2 0 2 1 48 51 10 9 3 4 9 8 2 1 5 1 52 52 3 8 8 11 10 20 9 2 1 3 75 53 16 8 15 10 16 10 4 5 4 2 90 54 13 12 11 10 16 18 5 5 3 3 96 55 27 32 26 20 10 21 3 5 4 2 150 56 33 31 30 27 7 17 9 10 5 6 175 57 41 34 20 49 28 38 17 8 2 2 239 58 39 41 47 29 33 50 9 2 6 5 261 59 68 51 46 40 63 58 12 6 6 10 360 60 64 111 130 83 89 126 30 33 22 12 700 61 47 82 98 90 101 113 36 27 28 15 637 62 16 50 82 90 132 131 50 31 34 35 651 63 397 319 420 500 698 822 364 372 389 367 4648 64 84 53 74 162 248 323 148 169 153 149 1563 65 504 462 416 390 370 374 248 151 181 168 3264 Gesamtergebnis 1.410 1.351 1.463 1.560 1.879 2.181 953 837 856 787 13.277 2.a) Wie viele Prozent der Lehrer gehen in Berlin in Frühpension? (Bitte nach Schulform aufschlüsseln) Zu 2.a): Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Altersgrenze Beamtin/Beamter 17,82 % Berufsbildende und zentralverwaltete Schulen 3,26 % Grundschulen 6,10 % Gymnasien 4,90 % Integrierte Sekundarschulen 2,70 % Sonderschulen 0,85 % Versetzung in den Ruhestand 82,18 % Berufsbildende zentralverwaltete Schulen 13,54 % Grundschulen 30,66 % Gymnasien 14,14 % Integrierte Sekundarschulen 19,46 % Sonderschulen 4,38 % Gesamtergebnis 100,00 % - - 3 2.b) Wie verhält sich der Anteil der Frühpensionäre unter Lehrern im Vergleich zu anderen Berufsgruppen? Welchen signifikanten Unterschied gibt es und worauf ist dies zurückzuführen? Zu 2.b): Zu anderen Berufsgruppen aus anderen Verwaltungen liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine Daten vor. Daher ist dieser Vergleich nicht möglich. 3.) Wurden in Berlin in den letzten Jahren Frühpensionierungen erschwert oder erleichtert? Zu 3.: In den vergangenen Jahren gab es keine Maßnahmen zur Erleichterung/Erschwerung von Frühpensionierungen, soweit nicht im Einzelfall nach Einschätzung der Schulleitung sowie der regionalen Schulaufsicht zwingende dienstliche Gründe einer Frühpensionierung entgegenstanden . Dienstunfähige Lehrkräfte werden im Rahmen des Projektes zur beruflichen Neuorientierung in einer anderweitigen Tätigkeit eingesetzt, soweit dies aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen möglich ist. Damit wird einer Frühpensionierung entgegengewirkt. 4.) Erwägt der Senat ein Moratorium für Frühpensionierungen? Wenn ja: warum? Zu 4.: Anträge auf Frühpensionierungen werden stets als Einzelfälle betrachtet. Bei jeder Entscheidung müssen dienstliche Belange zwingend berücksichtigt werden. Pensionierte Lehrer 5.) Wie viele Lehrer gingen in den letzten zehn Jahren in Berlin in Pension? (Bitte nach Jahr und Schulform aufschlüsseln) Zu 5.: Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Auswertung nach Schulform und Alter Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamtergebnis Alter: 65 Berufsbildende und zentralverwaltete Schulen 8 35 92 54 90 78 31 38 37 52 515 Grundschulen 56 88 73 42 108 149 96 113 134 98 957 Integrierte Sekundarschulen 17 42 29 42 74 83 31 32 25 45 420 Sonderschulen 8 7 21 11 6 32 10 17 14 11 137 Gymnasien 32 51 41 47 114 92 82 114 85 101 759 65 Ergebnis 121 223 256 196 392 434 250 314 295 307 2.788 Alter: 66 Berufsbildende und zentralverwaltete Schulen 0 0 0 6 0 2 0 2 1 0 11 Grundschulen 0 0 0 4 0 0 2 2 3 7 18 - - 4 Integrierte Sekundarschulen 1 0 1 0 0 3 1 3 1 3 13 Sonderschulen 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 Gymnasien 0 2 0 2 0 9 0 4 5 6 28 66 Ergebnis 1 2 1 12 0 14 3 12 10 16 71 Alter: 67 Berufsbildende und zentralverwaltete Schulen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Grundschulen 0 0 0 0 0 0 2 1 3 5 11 Integrierte Sekundarschulen 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 2 Gymnasien 0 0 0 0 0 0 0 2 0 3 5 67 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 3 4 3 9 19 Alter: 68 Integrierte Sekundarschulen 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 68 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Gesamtergebnis 122 225 257 208 392 448 257 330 308 332 2.879 6.) Wie viele Lehrer gehen bis 2030 in Berlin in Pension? (Bitte nach Jahr und Schulform aufschlüsseln) Zu 6.: Die nachfolgende Tabelle stellt die voraussichtlichen Abgänge von Lehrkräften als Modellrechnung dar. Es wird nicht nach Abgangsgrund und Beschäftigtengruppe differenziert: Lehrkräfte insgesamt (einschließlich zeitlich befristet Beschäftigte und 2. Bildungsweg) 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Grundschulen inklusive Grundschulen an Integrierten Sekundarschulen 11.354,50 10.755 10.175 9.655 9.145 8.665 8.205 7.755 7.305 Sekundarschulen 6.687,10 6.327 5.987 5.677 5.367 5.087 4.807 4.537 4.267 Gymnasien 5.155,80 4.873 4.603 4.363 4.123 3.903 3.683 3.473 3.263 Sonderschulen 1.647,60 1.558 1.478 1.398 1.318 1.248 1.178 1.118 1.048 Berufsbildende Schulen 3.857,50 3.662 3.462 3.292 3.122 2.962 2.802 2.652 2.502 Zweiter Bildungsweg 274,80 264 244 234 224 204 194 184 174 28.977,30 27.438 25.948 24.618 23.298 22.068 20.868 19.718 18.558 Veränderung (Abgänge) 1.538,90 1.490 1.330 1.320 1.230 1.200 1.150 1.160 7.) Wie viele Stunden wurden seit 2011 von bereits pensionierten Lehrkräften unterrichtet? (Bitte nach Jahr und Schulform aufschlüsseln) Zu 7.: Hierzu liegen keine statistischen Daten vor. 8.) Bis zu welchem Lebensjahr kann in Berlin auf Antrag die Pensionsgrenze hinausgeschoben werden? - - 5 Zu 8.: § 38 Landesbeamtengesetz (LBG) regelt die Altersgrenze. Für Lehrkräfte gilt Folgendes: Der Eintritt in den Ruhestand kann auf Antrag der Beamtin oder des Beamten, wenn es im dienstlichen Interesse liegt, über das vollendete 65. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, die jeweils ein Jahr nicht übersteigen darf, hinausgeschoben werden, jedoch nicht länger als bis zum vollendeten 68. Lebensjahr. 9.) Wie viele Lehrkräfte könnten theoretisch gewonnen werden, wenn die Pensionsgrenze bis zum 69. Lebensjahr hinausgeschoben würde? Zu 9.: Um den Bedarf in Form einer theoretischen Anzahl von Lehrkräften zu ermitteln, wenn die Pensionsgrenze bis zum 69. Lebensjahr hinausgeschoben würde, wären vielfältige Annahmen zum Verbleib/Ausscheiden der einzelnen Lehrkräfte notwendig. Diese Kenntnisse liegen hier nicht vor. 10.a) Welche zusätzlichen Anreize wurden in Berlin für Lehrer im Pensionsalter geschaffen, weiter zu unterrichten ? Zu 10.a): Lehrkräfte im Pensionsalter können auf Antrag ihre Dienstzeit verlängern oder im Rahmen der Personalkostenbudgetierung zusätzlich tätig werden. Gerade die flexible Tätigkeit stellt für viele Lehrkräfte im Pensionsalter eine attraktive Möglichkeit dar. 10.b) Welche zusätzlichen Anreize will die Senatsverwaltung für Bildung für Lehrer im Pensionsalter schaffen , weiter zu unterrichten? Zu 10.b): Nach gemeinsamen Gesprächen mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden gegenwärtig die Voraussetzungen geschaffen, Lehrkräften im Pensionsalter einen finanziellen Anreiz zu bieten, weiterhin zu unterrichten. 11.) Benötigen pensionierte Lehrkräfte eine Unterrichtsgenehmigung, um weiter unterrichten zu können? Zu 11.: Es ist keine Unterrichtsgenehmigung erforderlich. 12.a) Wie ist die Höchstgrenze für den Zuverdienst für pensionierte Lehrer gesetzlich geregelt? Durch welche Gesetze wird aus Sicht des Senats eine doppelte Alimentation aus öffentlicher Hand (Pension plus Gehalt ) erschwert? Zu 12.a): Die Zuverdienstgrenze wird im Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) geregelt. Aus § 53 Absatz 8 i.V.m. Absatz 1 und 2 LBeamtVG ergibt sich die Anrechnung von Ver- - - 6 wendungseinkommen. Bezieht ein Versorgungsberechtigter im Ruhestand Verwendungseinkommen , so erhält er daneben seine Versorgungsbezüge nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze. Als Höchstgrenze für Ruhestandsbeamte gelten die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, mindestens ein Betrag in Höhe des Eineinhalbfachen der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, zuzüglich des jeweils zustehenden Unterschiedsbetrages nach § 50 Absatz 1 LBeamtVG. 12.b) Welche gesetzlichen Regelungen haben andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Sachsen geschaffen, um eine höhere Vergütung für Lehrer im Pensionsalter dennoch zu ermöglichen? Zu 12.b): Nordrhein-Westfalen hat die Hinzuverdienstgrenze für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand , die wieder im öffentlichen Dienst beschäftigt werden, bis zum 31.12.2019 ausgesetzt . Für Sachsen sind hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenzen von beamteten Lehrkräften keine Regelungen bekannt. Berlin, den 20. Februar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-13382 S18-13382a