Drucksache 18 / 13 385 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 02. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2018) zum Thema: Lehrermangel V: Unterrichtsausfall und Vertretungslehrer und Antwort vom 22. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13385 vom 2. Februar 2018 über Lehrermangel V: Unterrichtsausfall und Vertretungslehrer ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Unterrichtsausfall und Vertretungslehrer 1. Welches Erfassungs- und Meldesystem für Unterrichtsausfall gibt es in Berlin? Zu 1.: Der Unterrichtsausfall und der Vertretungsunterricht der Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen im Land Berlin werden jeweils für das gesamte Schuljahr an allen Schulen erhoben . Diesbezüglich gibt es für die Erhebung eine ausführliche Beschreibung (Anlage 1a). Weiterhin können sich alle Schulen eine Excel-Datei aus dem Schulportal laden, um diese Statistik zu führen (Anlage 1b). 2.) Wie viele Unterrichtsstunden sind seit 2011 ausgefallen? (Bitte nach Jahr und Schulform aufschlüsseln) Zu 2.: Der nachfolgenden Tabelle können die Daten zum Vertretungsanfall, zum Vertretungsunterricht und zum Unterrichtsausfall an öffentlichen allgemein bildenden Schulen (alle Angaben in %) entnommen werden. Durchschnittlich sind an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in jedem Schuljahr 410.000 Unterrichtsstunden ausgefallen. - - 2 3.) Wie viele Tage waren Berliner Lehrer seit 2011 im Durchschnitt krankgeschrieben? (Bitte nach Jahr und Schulform aufschlüsseln) Zu 3.: Eine Auswertung, wie viele Tage Berliner Lehrer seit 2011 im Durchschnitt krankgeschrieben waren, liegt nicht vor. 4.) Welche Bundesländer haben einen Pool an Vertretungslehrern eingerichtet, um Unterrichtsausfall zu verringern? Zu 4.: Die Erhebung des Unterrichtsausfalls und auch Vertretungsanfall/Vertretungsunterricht wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Es ist nicht bekannt, welche Maßnahmen andere Bundesländer eingerichtet haben, um Unterrichtsausfall zu verringern. 5.) Gibt es in Berlin eine fest eingestellte Vertretungsreserve? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: wie viele Lehrer umfasst diese Reserve? 6.) Wie wird an Berliner Schulen dem kurzfristigen Ausfall eines Lehrers typischer Weise begegnet? a.) Verfügen Berliner Schulen über einen oder mehrere hauptberufliche Vertretungslehrer, die fest an den Schulen angestellt sind? Welche und wie viele Schule verfügen darüber? b.) Dürfen Berliner Schulen externe Honorarkräfte beauftragen? c.) Beauftragen Berliner Schulen einen Lehrer aus dem Kollegium? d.) Wird ein Vertretungslehrer von der Schulbehörde entsendet? Zu 5. und 6.: An den öffentlichen Schulen im Land Berlin wird seit nunmehr 12 Jahren die Versorgung mit Lehrkräften auf 100 % des zugemessenen Unterrichtsbedarfs festgesetzt. Damit wird sichergestellt, dass dauerhaft erkrankte Lehrkräfte ersetzt werden, ebenso wie schwangere Lehrerinnen. Ein zusätzlicher Bedarf zur Vertretung entsteht damit für die einzelne Schule dauerhaft nicht, dieser zusätzliche Bedarf wird systemisch finanziert. Zusätzlich zu dieser dauerhaften Absicherung des Unterrichts erhalten die Schulen jährlich ein Budget in Höhe von 3 % ihres anerkannten Unterrichtsbedarfs für kurzfristig anfallende Vertretungsstunden. Jede Schule kann über die Verwendung dieses 3 %-igen Budgets im Rahmen der Personalkostenbudgetierung (PKB) eigenverantwortlich entscheiden, externe Personen für Vertretungen einstellen oder einzelne nicht vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte können so befristet für zusätzliche Stunden finanziert werden. - - 3 7.) Für eine befristete Stelle als Vertretungslehrer können sich Interessenten direkt bei den Schulen bewerben oder sich bei der Online-Datenbank BEOv registrieren. a. Welche Personengruppen können in Berlin als Vertretungslehrer arbeiten, welche Qualifikation ist Mindestvoraussetzung ? b. Wie viele der im Rahmen der PKB im Unterricht eingesetzten Personen verfügen über ein abgeschlossenes zweites Staatsexamen für das Lehramt? (In absoluten und relativen Zahlen) c. Welche Personengruppen arbeiten in Berlin typischer Weise als Vertretungslehrer? Zu 7.a bis c.: Jede Einstellung in den öffentlichen Dienst erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Im Rahmen der Personalkostenbudgetierung obliegt die Entscheidungsverantwortung für einen Einsatz als Vertretungslehrkraft und insbesondere die Prüfung der Eignung für den Unterricht den Schulleitungen. Die Qualifikationen der Vertretungslehrkräfte sind breit gefächert - von vollständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern bis hin zu Personen, die sich noch im Studium befinden. In der Regel liegt eine abgeschlossene Hochschul-/Fachhochschulausbildung bzw. ein Abschluss auf vergleichbarem Niveau vor. Zu 7.b.: Die Auswertung der nachgefragten Daten kann der Anlage 2 entnommen werden. Personalkostenbudgetierung „Die meisten Schulen haben ein eigenes Budget, um Vertretungen für erkrankte Lehrkräfte einzustellen (sog. Personalkostenbudgetierung).“1 8.) Welche Schulen haben kein eigenes Budget und warum nicht? Zu 8.: Alle öffentlichen Berliner Schulen haben über die Personalkostenbudgetierung die Möglichkeit , bis zu 3 % ihres anerkannten Unterrichtsbedarfs selbst zu bewirtschaften. Mit diesem Budget sind die Schulen bei Ausfällen von Lehrkräften in der Lage, befristet Vertretungslehrkräfte einzustellen und damit den Unterricht an der Schule abzusichern. Der o. g. Satz („Die meisten Schulen haben …“) wird zeitnah korrigiert. 9.) Wie viele PKB-Lehrkräfte wurden seit 2015 in Berlin beschäftigt und wie viele Unterrichtsstunden wurden darüber abgedeckt? (Bitte nach Jahr und Schulform aufschlüsseln) Zu 9.: Die Auswertung der nachgefragten Daten kann der Anlage 2 entnommen werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine statistische Ermittlung der Unterrichtsstunden nicht stattfindet und deshalb auch nicht ausgewertet werden kann. Auch ist die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse nicht identisch mit der tatsächlichen Personenzahl, da Vertretungslehrkräfte teilweise mehrfach im Schul-/Kalenderjahr beschäftigt werden. In Einzelfällen wurden (und werden) Vertretungslehrkräfte parallel an verschiedenen Schulen /in verschiedenen Regionen beschäftigt. 1https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/einstellungen/lehrkraefte/ - - 4 10.) Wie hoch ist seit 2015 der Anteil der Unterrichtsstunden im Rahmen der PKB an den gesamten Unterrichtsstunden ? (Bitte nach Jahr und Schulform aufschlüsseln) Zu 10.: Alle öffentlichen Schulen erhalten im Rahmen der PKB 3 % ihres anerkannten Unterrichtsbedarfs , es wird hier auf die Antwort zu Frage 5. verwiesen. 11.) Wie werden die PKB-Lehrkräfte im Vergleich zu den übrigen Lehrkräften besoldet? Zu 11.: Eine Verbeamtung der Vertretungslehrkräfte - und damit Besoldungszahlung - ist nicht vorgesehen. Der Einsatz als Vertretungslehrkraft erfolgt vielmehr im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages. Die Eingruppierung erfolgt dabei nach den persönlichen Voraussetzungen gemäß den gültigen tariflichen Bestimmungen. Hinsichtlich der Bezahlung bestehen zwischen einer Vertretungslehrkraft und einer „regulären“ Lehrkraft keine Unterschiede . Berlin, den 22. Februar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie uausfall\hinweise\Hinw_Uausfall_1718.DOC Anlage 1 a Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin - Mitte Telefon: 90227 - 6524 Intern: (9227) Ausfüllhinweise zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht der Lehrkräfte Allgemeine Hinweise ...................................................................... Seite 2 Spezielle Erläuterungen................................................................... Seite 3 Besondere Regelungen ................................................................... Seite 5 Datenschutz ................................................................................... Seite 6 Daten-Version ............................................................................... Seite 6 - 2 - Allgemeine Hinweise Der Begriff Unterrichtsausfall bezieht sich auf die Unterrichtsstunden, die die Schule laut den ”Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften ... ” des aktuellen Schuljahres erhält. Es muss bei den Eintragungen also nicht der aktuelle Stundenplan, sondern der „100%-Bedarf“ berücksichtigt werden. Dieser „100%-Bedarf“ setzt sich zusammen aus der Zumessung nach der Stundentafel; für Teilungsstunden/Förderunterricht; für strukturelle Unterstützung; aus dem Dispositionspool und für Profile der Schule. Es ist unbedingt von dem gemäß Ergebnis der Lehrerbedarfsfeststellung jeder Schule vorliegendem Stundenvolumen auszugehen. Diese Angabe ist über der Tabelle im Feld „Wochenstunden“ einzutragen. (1) Es ist der Unterrichtsausfall und der Vertretungsunterricht an allen öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen einschl. Schulen des zweiten Bildungsweges zu erfassen. Diese Erhebung ist von allen Schulen permanent zu führen. (2) Die Daten werden je Schule insgesamt erfasst, eine Trennung nach Schulstufen ist nicht vorgesehen. Ausnahme: Im beruflichen Bereich kann für die einzelne Schule in Absprache mit dem zuständigen Schulaufsichtsbeamten/in entschieden werden, ob die Erfassung ggf. getrennt nach Bildungsgängen erfolgt. (3) Es gibt für jedes Halbjahr eine gesonderte Hilfstabelle und ein Tabellenblatt. Die Daten der einzelnen Unterrichtswochen sind bereits vorgetragen. Die Angabe der Wochentage wird für die Ermittlung der Summendaten/Prozentuierung benötigt. (4) Hilfstabellen (Papierform/Excel) verbleiben generell in der Schule. Sie dienen lediglich als Basis für die Datenzusammenstellung der U-Bogen. Die Hilfstabellen (Papierform/Excel) sind nach Datenübermittlung unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen (s. Abschnitt Datenschutz) zu vernichten bzw. die Excel -Datei nach Druck der Auswertungstabelle/Grafik zu löschen. Spätester Zeitraum der Vernichtung ist 14 Tage nach Beginn des neuen Schulhalbjahres. Der ausgefüllte und unterschriebene Bogen ist unverzüglich jeweils nach Halbjahresende an die zuständige Schulaufsicht zu senden. (5) Unterrichtsausfall und geleistete Vertretungsstunden sind an der Schule zu erfassen, an der diese Unterrichtsstunden zu Vertretung anfallen/ausfallen (unabhängig von der Stammschule der ausgefallenen Lehrkraft/Vertretungskraft). (6) Unterrichtsstunden - jede geplante/erteilte Unterrichtsstunde wird als ”1” U-Stunde gezählt, unabhängig von der schulinternen Regelung über die Dauer einer Unterrichtsstunde. Falls in Ausnahmefällen an der Schule ein Kurzstundenplan (z.B. wg. hitzefrei) angeordnet ist, so sind die verkürzten Stunden zu zählen. - 3 - Spezielle Erläuterungen Abschnitt I - Zur Vertretung angefallene Unterrichtsstunden Alle zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden sind einer der nachfolgend erläuterten Kategorien zuzuordnen. Sollte dieses ausnahmsweise (und nur dann) nicht möglich sein, so ist die Angabe unter der Kategorie ”sonstige Gründe” vorzunehmen. Bei Einsatz von PKB-Mitteln für den Ersatz einer erkrankten Lehrkraft bzw. bei fehlenden Lehrerstunden (negative Bilanz) entfällt in dem ersetzen Umfang der Anfall, d.h. es ist kein Anfall und auch keine Vertretung einzutragen. Negative Bilanz (Bestand – Bedarf) Es handelt sich hier um die Stunden, die fehlen, um die vollständige Unterrichtsversorgung (100%) der Schule zu sichern. (Neben der vorgenannten negativen Bilanz zum LBF-Stichtag, sind hier auch eventuell im Laufe des Schuljahres hinzukommende fehlende Stunden gegenüber dem Stichtag- Stand der Lehrerbedarfsfeststellung zu berücksichtigen) Personenbezogene Gründe Krankheit, Kur, Mutterschutz usw. Hierzu zählen sowohl die Krankheit der Lehrkräfte (einschl. Langzeiterkrankungen; ebenso Kur und Mutterschutz) als auch Unterrichtsausfall durch den für Krankheit der Kinder der Lehrkräfte gewährten Sonderurlaub. Fortbildung /Sonderurlaub Hier sind die Stunden der Fort- und Weiterbildung einzutragen, die nicht in Form von Anrechnungsund Ermäßigungsstunden abgedeckt sind. Anfallende Stunden, die gemäß Sonderurlaubsverordnung genehmigt worden sind, sind in dieser Kategorie einzutragen. (Sonderurlaub für Krankheit der Kinder ist unter der Kategorie ”Krankheit, Kur, Mutterschutz usw.” zu erfassen.) Studientag – auch die aus diesen Grund nicht erteilten Unterrichtsstunden sind hier einzutragen; diese Stunden können i.d.R. nicht vertreten werden, sie fallen ersatzlos aus. Schulbezogene Gründe (! Stunden, die im Rahmen der persönlichen Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden berücksichtigt sind, bleiben unbeachtet, da diese geplant sind und zu keiner Vertretungsregelung führen. Gleiches gilt für die planmäßig durchgeführten Personalversammlungen!) Dienstliche Abwesenheit & Schulische Veranstaltungen Fallen Unterrichtsstunden in anderen Klassen/Kursen aus, weil die Lehrkraft an Klausuren, Betreuung im Betriebspraktikum, Prüfereinsatz oder an der Durchführung von Sportwettkämpfen teilnimmt, so sind diese Stunden hier zu erfassen. Falls an den Prüfungstagen für die nicht teilnehmenden Klassen kein Unterricht stattfindet und dieser auch nicht auf einen anderen Tag verlegt wird, so sind diese Stunden als Vertretungsanfall zu erfassen, die dann ersatzlos ausfallen. Hingegen sind für die an der ”Klausur, Betriebspraktika, u.ä. ...” teilnehmende Klasse/Kurs die Veränderungen im Unterrichtsablauf nicht als zur Vertretung angefallene Stunden zu zählen. Ebenso sind die wegen Hospitation in der Lehrkräfteausbildung, Projekttage, Dienstreisen, etwaige Sondersitzungen der Personalvertretung, außerplanmäßige Veranstaltungen (Schulleitersitzungen ) u.ä. zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden unter dieser Kategorie zusammenzufassen. Dieser Kategorie sind die Stunden zuzuordnen, die anfallen wegen ”Wandertagen, Schülerfahrt, Museumsbesuch u.ä.“. Bei Zutreffen dieser Gründe erfolgt eine Eintragung gemäß den zu ”Klausuren,...” gegebenen Erläuterungen. - 4 - Tagaktuelle Änderung im Stundenplan (ehem. Vertretung aus Bestand bzw. Ringvertretung) Sollten - Unterrichtsstunden in einer/m Klasse/Kurs wegfallen oder - Teilungsunterricht nicht stattfinden oder - Unterricht für Sprachförderung oder sonderpädagogische Förderung oder - Förderunterricht oder - Zusatzstunden für Schulversuche oder fakultativen Unterricht oder - zusätzliche Unterrichtsstunden für besondere Fächer bzw. besondere Klassen nicht gegeben werden können, weil die Lehrkraft zur Sicherung des Unterrichtes in einer/m anderen Klasse/Kurs eingesetzt wird, so sind diese Stunden hier einzutragen. Sonstige Gründe Falls ausnahmsweise die Gründe/Ursachen der tatsächlich zur Vertretung anstehenden Unterrichtsstunden keiner der vorgenannten Gruppen zuzuordnen sind, erfolgt die Eintragung hier. Auf eine Benennung des konkreten Grundes/Ursache wird verzichtet, bei Nachfrage muss die Eintragung des Unterrichtsausfalls in dieser Kategorie jedoch nachvollziehbar sein. (Hierzu zählen u.a. Vertretungsanfall wegen Streikteilnahme der Lehrkraft; Havarien; hitzefrei u.a.) Abschnitt II - Tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden Alle tatsächlich vertretenen Unterrichtsstunden sind einer der nachfolgend erläuterten Kategorien zuzuordnen. Sollte die Zuordnung zu einer der folgend genannten Kategorie ausnahmsweise (und nur dann) nicht möglich sein, so ist die Angabe unter ”Sonstige Maßnahmen” vorzunehmen. Aufhebung von Teilung / Integration & Zusammenlegung von Klassen/Kursen Wird nicht wie vorgesehen der Unterricht für die Klasse in mehreren Gruppen erteilt, sondern die planmäßige Teilung der Unterrichtsstunden einer Klasse aufgehoben, um den Unterricht für eine fehlende Lehrkraft mit zu übernehmen, so ist dies hier zu erfassen. Aufhebung von Sonderpädagogischer Förderung (Integration; Einzelintegration); Sprachförderung ist ebenfalls in dieser Kategorie einzutragen; einschl. der Wegfall von Fördermaßnahmen für einzelne Schüler oder Schülergruppen. Hierzu zählt die Vermeidung von Unterrichtsausfall, indem mehrere Klassen/Kurse zusammengelegt bzw. neu gruppiert werden. Vertretungsreserve Es handelt sich hier um Stunden, die verfügbar sind, bei einem Ausstattungsgrad der Schule über 100%; bzw. Stunden, die nicht verplant sind. Sie dienen der Reduzierung des Unterrichtsausfalles. Geleistete Mehrarbeit Hier ist jede Unterrichtsstunde einzutragen, die aktuell angeordnet wird, über die Stundenzahl nach Lehrer-Wochenstundenplan hinausgeht, unabhängig davon, um welche Form von Mehrarbeit es sich handelt. (D.h. alle zum Tag angeordneten Mehrarbeitsstunden; es ist kein Vergleich zur „bezahlten Mehrarbeit“ möglich.) Tagaktuelle Änderung im Stundenplan (ehem. Vertretung aus Bestand bzw. Ringvertretung) Hier werden die Unterrichtsstunden eingetragen, die stattfinden, weil Lehrkräfte aus einer/m anderen Klasse/Kurs eingesetzt werden. Sonstige Maßnahmen Falls ausnahmsweise die Vertretungslösung der tatsächlich vertretenen Unterrichtsstunden keiner der vorgenannten Maßnahme zuzuordnen ist, so muss die Eintragung hier erfolgen. Auf eine Benennung des Grundes auf dem Erhebungsbogen wird verzichtet, bei Nachfrage sollte die Maßnahme jedoch nachvollziehbar sein. - 5 - Abschnitt III - Ausfall – Nicht vertretene Unterrichtsstunden In diesem Abschnitt sind die ausgefallenen Unterrichtsstunden ausgewiesen. Alle Unterrichtsstunden, die nicht vertreten werden können und somit ersatzlos ausfallen, werden in dieser Spalte berechnet als Differenz zwischen Summe in Abschn. I ./. Summe in Abschnitt II. Besondere Regelungen Besonderheiten der Grundschule Betreuer/-in, Erzieher/-in, Vertreter/-in der Religionsgemeinschaften: Dieses sind ”Nichtlehrkräfte” und damit nicht Bestandteil der Erhebung. Ab dem Schuljahr 2016/17 ist der Bogen für alle Schularten vereinheitlicht. Es besteht daher nicht mehr die Möglichkeit, den Ausfall dieser Nichtlehrkräfte bzw. den Einsatz von Lehrkräften zur Vertretung von Nichtlehrkräften zur Information in dieser Statistik zu hinterlegen. Der „Ersatz LK durch Nicht-LK“ wird seit dem Schuljahr 2016/17 nicht mehr als Unterrichtsausfall senkend gewertet. D.h. auch wenn Aufgaben im Auftrag der Lehrkraft durch Erzieher mit den Schülern bearbeitet/fortsetzt werden, wird dieses als Unterrichtsausfall gezählt. Eine Betreuung der Kinder wurde von jeher niemals als Ausfall senkend gezählt. Besonderheiten der Sekundarstufe II – Kursphase Falls in Einzelfällen Unterrichtsstunden zur Vertretung anfallen, diese jedoch nicht vertreten werden, sondern die Schüler/-innen für diese Stunden z.B. Forschungsaufgaben erhalten; in der Schul- Bibliothek recherchieren, Projekte in der Schule vorbereiten und somit gleichfalls kein Unterrichtsausfall eintritt, dann sind die vertretenen Stunden unter der Kategorie ”Sonstige Maßnahmen” zu erfassen. ACHTUNG: Diese Regel gilt nur für die Kursphase. An den Gymnasien kann diese Regelung bereits Jahrgangstufe 10 gezählt werden, sofern dies auch eindeutig belegbar ist. In allen anderen Jahrgangsstufen kann die ”Stillbeschäftigung”/ Aufgabenerteilung nicht als Unterrichtsvertretung gewertet werden. In solchem Fall führt dieses immer zu Ausweis als Unterrichtsausfall. Besonderheiten der sonderpädagogischen Förderzentren Ambulanzlehrer/-innen: Diese Lehrkräfte sind für Unterricht an anderen Schulen vorgesehen; sofern jedoch keine Anforderung erfolgt ist, stehen diese der eigenen Schule zum Einsatz zur Verfügung (bei Einsatz zur Vertretung ---> Pkt. II ...durch ”Vertretungsreserve”) Krankheit der Ambulanzlehrer/-innen, Ambulanzlehrer/-innen mit sporadischem Einsatz an anderen Schulen: Grundsätzlich werden zur Vertretung anfallende Unterrichtsstunden, tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden als auch ausgefallene Unterrichtsstunden immer an der Schule erfasst, an der dieses aufgetreten ist. . D.h. die Herkunft(Stammschule) der Lehrkraft ist unerheblich, entscheidend ist nur der ”Ausfall-/Einsatzort” der Lehrkraft. Unterrichtsausfall durch Teilnahme der Lehrkraft am Feststellungsverfahren der sonderpädagogischen Förderung: Sofern Lehrkräfte durch Einsatz im Rahmen der Feststellungsverfahren an anderen Schulen nicht ihren planmäßig vorgesehenen Unterricht erteilen können - d.h. Unterrichtsstunden fallen zur Vertretung an -, dann ist dieses unter Kategorie: ”dienstliche Abwesenheit & schulische Veranstaltungen” einzutragen. - 6 - Besonderheiten der Schulen/Klassen für Geistigbehinderte Pädagogische Unterrichtshilfen: Dies sind ”Nichtlehrkräfte” und damit nicht Bestandteil der Erhebung. Ab dem Schuljahr 2016/17 ist der Bogen für alle Schularten vereinheitlicht. Es besteht daher nicht mehr die Möglichkeit, den Ausfall der PU bzw. den Einsatz von Lehrkräften zur Vertretung von Pädagogischen Unterrichtshilfen zur Information in dieser Statistik zu hinterlegen. Durch PU tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden in Schulen/Klassen mit FSP „Geistige Entwicklung“ werden nach wie vor Ausfall senkend gezählt. In solch einem Fall sind diese vertretenen Unterrichtsstunden in die letzte Spalte der Vertretungsmaßnahmen „Sonstige Maßnahmen“ einzutragen. Datenschutz Bei der Erfassung und Weitergabe der Angaben zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht sind grundsätzlich die allgemeinen Datenschutzbestimmungen zu beachten. Insbesondere sind die gefertigten Auswertungsbogen (und nur diese Zusammenfassungen) ausschließlich für die genannten Zwecke zu verwenden. Auf Verlangen kann diese Auswertung (nicht die Hilfstabellen) der Gesamtelternvertretung und den örtlichen Personalräten zugänglich gemacht werden. Nach Fertigstellung und Weitergabe der Auswertungstabellen am Ende eines Schulhalbjahres sind alle Hilfstabellen umgehend (spätestens 14 Tage nach Beginn des neuen Schulhalbjahres) in geeigneter Form zu vernichten bzw. von den verwendeten Datenträgern zu löschen. Datenversion (EXCEL ) Als Hilfe wird durch SenBJF eine Excel-Datei der Erhebung zu ”Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht der Lehrkräfte” angeboten. Nach tagaktueller Eintragung in die jeweilige Hilfstabelle werden maschinell die Verknüpfungen zum Auswertungs-Bogen hergestellt. Nach Ende jedes Schulhalbjahres kann der ausgefüllte Bogen jeweils ausgedruckt weitergereicht werden. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass dies eine freiwillige Maßnahme ist, bei der die Dateneingabe nur durch geschulte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter an ergonomisch eingerichteten Arbeitsplätzen stattfinden darf. Die Hilfstabellen (Papierform/Datei-Version) sind nach Datenübermittlung unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu vernichten bzw. die Datei zu löschen. Spätester Zeitpunkt der Vernichtung ist 14 Tage nach Beginn des neuen Schulhalbjahres. Bei Verwendung von Dateien sind die jeweiligen Dateien mit einem Kennwortschutz zu versehen. Datenermittlung mit UNTIS Seit dem 2. Schulhalbjahr 2015/16 besteht die Möglichkeit die benötigten Angaben für die Unterrichts- und Ausfallstatistik im Rahmen der UNTIS-Nutzung an der Schule zu ermitteln. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie direkt über die durch UNTIS gegebene Unterstützung: Eine Anleitung finden Sie auf der Homepage von UNTIS unter: http://www.untis.com/HTML/untis_manuals.php - -> Regionales -> Berlin Verwenden Sie (bitte unter Beachtung der Anleitung!) in UNTIS den Bericht "Ausfallstatistik". Schulname: Wochenstunden: Gesamtstunden bis aktuelle Woche: 0 Ausfall U-Stunden ldf. Anz. Nr. U-Tage 1 2a 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 1 12.02. - 16.02. 5 0 0 0 2 19.02. - 23.02. 5 0 0 0 3 26.02. - 02.03. 5 0 0 0 4 05.03. - 09.03. 5 0 0 0 5 12.03. - 16.03. 5 0 0 0 6 19.03. - 23.03. 5 0 0 0 7 09.04. - 13.04. 5 0 0 0 8 16.04. - 20.04. 5 0 0 0 9 23.04. - 27.04. 5 0 0 0 10 02.05. - 04.05. 3 0 0 0 11 07.05. - 09.05. 3 0 0 0 12 14.05. - 18.05. 5 0 0 0 13 23.05. - 25.05. 3 0 0 0 14 28.05. - 01.06. 5 0 0 0 15 04.06. - 08.06. 5 0 0 0 16 11.06. - 15.06. 5 0 0 0 17 18.06. - 22.06. 5 0 0 0 18 25.06. - 29.06. 5 0 0 0 19 02.07. - 04.07. 3 0 0 0 20 0 - 0 0 0 0 0 21 0 - 0 0 0 0 0 22 0 - 0 0 0 0 0 87 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! 100,0 #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! 100,0 100,0 #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! Bemerkung: Sonstige Maßnahmen in % bis akt. Woche von - bis 2 tagaktuelle Änderung im Stundenpla n in % zu Anfall negative Bilanz (Bestand ./. Bedarf) in % zu Kategorien Fortbildung / Sonderurlaub Krankheit ; Kur; Mutterschutz dienstl. Abwesenh. & schulische Veranstaltungen personenbezogen BSN : Summe abs.: Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht der Lehrkräfte im Schuljahr 2017/2018 - 2. Halbjahr !!! Bitte unbedingt die Ausfüllhinweise beachten!!! Insgesamt (Sp.9 - Sp.15)SummeSumme schulbezogen Zur Vertretung angefallene Unterrichtsstunden Sonstige Gründe Tatsächlich vertretene Unterrichtsstunden Aufh.v Teilung/ Förderunt./ Sprachförd. & Zusammenlegung Vertretungsre - serve geleistete Mehrarbeit tagaktuelle Änderung im Stundenpla n 0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Daten… Zur Vertretung angefallene Stunden im Verlauf des Halbjahres U.-Wochen Anlage 2 Anzahl PKB-Lehrkräfte nach Haushaltsjahr Schultyp PKB Gesamt davon Laufbahnbewerber PKB Gesamt davon Laufbahnbewerber PKB Gesamt davon Laufbahnbewerber berufsb. zentralverw. Schulen 277 102 256 94 243 85 Grundschule 858 168 895 149 874 152 Gymnasien 386 137 382 130 325 127 ISS 455 78 523 92 518 91 Sonderschulen 91 7 84 16 93 19 Volkshochschulen 21 11 21 11 18 6 Gesamtergebnis 2.088 503 2.161 492 2.071 480 2015 2016 2017 S18-13385 S18-13385 S1813385 Anlage 1a Negative Bilanz (Bestand – Bedarf) Personenbezogene Gründe Krankheit, Kur, Mutterschutz usw. Fortbildung /Sonderurlaub Schulbezogene Gründe Dienstliche Abwesenheit & Schulische Veranstaltungen Vertretungsreserve Datenversion (EXCEL ) Datenermittlung mit UNTIS S1813385 Anlage 1 b 2_SchulHJ_Bogen-verknüpft S1813385 Anlage 2 Tabelle1