Drucksache 18 / 13 387 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 02. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2018) zum Thema: Lehrermangel VII: Stundentafel und Klassenfrequenz und Antwort vom 07. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13387 vom 02. Februar 2018 über Lehrermangel VII: Stundentafel und Klassenfrequenz ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Stundentafel an Grundschulen 1.) Wie viele Stunden umfasst die Stundentafel für Schüler an Berliner Grundschulen und an Grundschulen in anderen Bundesländern? Zu 1.: Eine entsprechende Übersicht ist der Anlage 1 zu entnehmen. 2.) Wie viele weitere Lehrkräfte müssten gewonnen werden, um in Berlin die Stundentafel an Grundschulen um zwei Stunden zu erhöhen? Zu 2.: Eine pauschalisierte Rechnung zum Mehrbedarf an Lehrkräften bei einer Erhöhung der Stundentafel an Grundschulen um zwei Stunden ergibt 500 Vollzeiteinheiten. Klassenfrequenz 3.) Wie viele Schüler beträgt die Klassenfrequenz an Grundschulen pro Klasse? (Untergrenze und Obergrenze) 4.) Wie viele Schüler beträgt die Klassenfrequenz an Sekundarschulen pro Klasse? (Untergrenze und Obergrenze) 5.) Wie viele Schüler beträgt die Klassenfrequenz an Gymnasien pro Klasse? (Untergrenze und Obergrenze) 2 Zu 3. bis 5.: Informationen zu Klassenfrequenzen sind der Broschüre „Ausgewählte Eckdaten der allgemeinbildenden Schulen“ (Seite 6) zu entnehmen. Die Veröffentlichung ist online abrufbar unter: http://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungsstatistik/. Schulrechtliche Vorgaben zu Klassenfrequenzen bestehen für die verschiedenen Schularten allerdings nur in den Eingangsjahrgängen. In der Schulanfangsphase der Grundschule beträgt die Frequenzvorgabe 23 bis 26 Schülerinnen und Schüler. An Schulen, an denen entweder mindestens 40 % aller Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sind oder an denen die Erziehungsberechtigten von mindestens 40 % aller Schülerinnen und Schüler von der Zahlung eines Eigenanteils zur Beschaffung von Lernmitteln befreit sind, und in Klassen mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist davon abweichend eine Frequenzbreite von 21 bis 25 Schülerinnen und Schüler vorgesehen (§ 4 Absatz 8 Grundschulverordnung). An Integrierten Sekundarschulen beträgt die Höchstgrenze in den Jahrgangsstufen 7 und 8 26 Schülerinnen und Schüler. Die Schulbehörde kann diese Frequenz auf Antrag in Abstimmung mit den betroffenen Schulen auf 25 Schülerinnen und Schüler absenken. An Gymnasien beträgt die Höchstgrenze in der Jahrgangsstufe 7 32 Schülerinnen und Schüler. Die Höchstgrenzen an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien können von der zuständigen Schulbehörde auf Antrag der Schulen weiter reduziert werden, wenn aufgrund der Zusammensetzung der Klassen ein erhöhter Förderbedarf begründet ist (§ 5 Absatz 7 Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I - Sek I-VO). 6.) Wie hat sich der Klassenteiler seit 1996 entwickelt? (Bitte nach Jahr und Schulform aufgeschlüsselt) Zu 6.: Die gewünschten Informationen sind der Anlage 2 zu entnehmen. 7.) An wie vielen Schulen wurde seit 1996 von der jeweiligen Obergrenze der Klassenbildung abgewichen? (Bitte nach Jahr und Schulform aufgeschlüsselt) Zu 7.: Hierzu liegen keine statistischen Daten vor. Berlin, den 07. Februar 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie 17.1.2018 Land Summen 1 2 3 4 5 6 Jgst. 1-4 darin Religion abzgl. Std. Religion Baden-Württemberg 102 8 94 Bayern 23 24 28 29 104 10 94 Berlin 20 21 24 27 92 0 92 Brandenburg 21 21 25 26 31 31 93 0 93 Bremen 22 22 26 26 96 0 96 Hamburg 27 27 27 27 108 5 103 Hessen 21 21 25 25 92 8 84 Mecklenburg-Vorpommern 94 4 90 Niedersachsen 20 22 26 26 94 + 8 8 86 + 8 Nordrhein-Westfalen 21-22 22-23 25-26 26-27 94-98 8 86-90 Rheinland-Pfalz 22 22 27 27 98 9 89 Saarland 25 25 26 26 102 8 94 Sachsen 21+2 Saph 22 26 26 95 + 2 7 88+2 Sachsen-Anhalt 22-24 20-24 25-27 25-27 mind. 95 4-8 87-91 Schleswig-Holstein 20 20 26 26 92 6 86 Thüringen 23 23 27 27 100 8 92 Mit Ausnahme von Berlin und Brandenburg umfasst die Grundschule in den Ländern die Jahrgangsstufen 1 - 4. ST: Schulen entscheiden im Rahmen der Bandbreite in eigener Verantwortung; jede Schülerin/jeder Schüler soll in Jgst. 1-4 mind. 95 Wstd. erhalten haben NI: neben Kontingentvolumen 8 zusätzliche Std. für wahlfreie Angebote BY: Religion Jgst. 1-2: 4 Std.; Jgst. 3-4: 6 Std. MV: Religion und Philosphieren In allen Ländern außer Bremen, Brandenburg und Berlin ist Religion/Ethik Pflichtfach und in der Gesamtstundenzahl mit enthalten. Angaben ohne Förderstunden und zusätzliche Angebote. Besonderheiten Wochenpflichtstunden (in Jgst. 1-4 unter Berücksichtigung von Religion) der Jahrgangsstufen 1-6 in den Ländern 102 RP: Religion in Jgst. 1 und 4 jeweils 100 Minuten, in Jgst. 2 und 3 jeweils 2 Std. Jahrgangsstufe (Jgst.) 30-32 42 52 Anlage 2 Zeitreihe: Klassenfrequenz 1) an öffentlichen Schulen Schuljahr Grundschule 2) Integrierte Sekundarschule Gymnasium 1996/97 23,8 x 27,1 1997/98 23,7 x 27,6 1998/99 23,5 x 27,9 1999/2000 23,5 x 28,2 2000/01 23,4 x 28,4 2001/02 23,2 x 28,4 2002/03 23,0 x 28,4 2003/04 22,8 x 28,1 2004/05 22,9 x 28,0 2005/06 23,3 x 28,2 2006/07 23,5 x 28,2 2007/08 23,4 x 28,2 2008/09 23,2 x 28,1 2009/10 23,2 x 28,2 2010/11 22,9 23,4 28,6 2011/12 22,6 23,9 28,8 2012/13 22,5 23,7 28,7 2013/14 22,5 23,7 28,5 2014/15 22,4 23,4 28,5 2015/16 22,3 23,1 28,1 2016/17 22,0 22,9 27,8 2017/18 22,3 23,2 28,2 1) unter Einbeziehung aller Kleinklassen; ohne Qualifikationssphase in der gymnasialen Oberstufe 2) einschließlich Integrationsklassen an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt S18-13387 S18-13387 S1813387 Anlage 1 Wochenstd + Jgst 5-6 S1813387 Anlage 2 ZR