Drucksache 18 / 13 396 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 05. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2018) zum Thema: Straßenbahnlärm Wadzeckstraße / Bernhard-Weiß-Straße in Mitte und Antwort vom 20. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13396 vom 05. Februar 2018 über Straßenbahnlärm Wadzeckstraße / Bernhard-Weiß-Straße in Mitte Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Im o.g. Bereich fahren mehrere Straßenbahnlinien in unmittelbarer Nähe an Wohnhäusern vorbei. Durch den Streckenverlauf über drei enge Kurven kommt es sehr häufig zu starken Lärmimmissionen, verursacht durch das Befahren der Kurven durch die Tram. Frage 1: Gibt es in diesem Bereich der Streckenführung aktuelle und/oder regelmäßige Lärmpegelmessungen? Wenn JA: Werte in welcher Höhe traten hier auf? Bitte für Tag und Nacht. Frage 2: Überschreiten die hier gemessen Werte, die zulässigen Lärmpegel? Antwort zu 1 und zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im angegebenen Bereich gibt es keine Lärmpegelmessungen.“ 2 Frage 3: Welche Maßnahmen hat die BVG in der Vergangenheit gegen das auftretende Quietschen ergriffen? Welche Ergebnisse brachten diese Maßnahmen? Frage 4: Hat die BVG aktuell Lösungen für die hier noch immer anhaltenden Geräuschimmissionen? Frage 5: Gibt es Erkenntnisse darüber, inwieweit sich die Lärmbelästigungen im o.g. konkreten Fall z.B. durch Geschwindigkeitsverringerung reduzieren lassen würden? Antwort zu 3, zu 4 und zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Der BVG liegen zu der vom Fragesteller angefragten Örtlichkeit aktuell keine Beschwerden zu Fahrzeuglärm vor, weshalb die Fragen nicht beantwortet werden können.“ Frage 6: Lässt sich die Geräuschbelästigung an bestimmten Fahrzeugtypen der Tram festmachen, oder sind alle Baureihen betroffen? Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Entwicklung von betriebsbedingten Geräuschbildungen an Straßenbahnfahrzeugen zu Geräuschbelästigungen hängt vor allem von den Rahmenbedingungen (Trassierung, Gleiszustände, trockene Wetterlagen, Einfluss des querenden Individualverkehrs, Radreifenzustand) und weniger von den Fahrzeugtypen ab.“ Frage 7: Seit 2016 sollten die Niederflurbahnen mit der sog. Laufflächenkonditionierung als Mittel zur Lärmreduktion ausgestattet werden. Wie ist hier der aktuelle Stand? Können auch die Niederflurbahnen der ersten Generation damit ausgestattet werden? Antwort zu 7: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Aktuell wird ein System zur Lärmminderung bei Gleisbogendurchfahrten in unsere Straßenbahnfahrzeuge verbaut (Laufflächenkonditionierung: LFK). Bei diesem, durch die BVG entwickelten System wird ein Konditionierungsmittel zum Angleich der unterschiedlichen Haftreibwerte verwendet. Da diese Umbauten an den Fahrzeugen sehr zeitintensiv sind (u.a. war die gesonderte Zulassung durch die Technische Aufsichtsbehörde erforderlich) und hohe Kapazitäten binden, war es bisher noch nicht möglich, alle Fahrzeuge umzurüsten. Zwischenzeitlich wurden bereits 56 Fahrzeuge umgerüstet bzw. bereits mit LFK ausgeliefert. Fahrzeuge der ersten Niederflurgeneration 3 könnten nur mit einem erheblichen Mehraufwand umgerüstet werden. Die Kosten dafür sind aktuell nicht durch die BVG einplanbar.“ Frage 8: Wie lange werden noch Tatra-Bahnen im Einsatz sein, die nach Pressemeldungen offenbar nicht mit der Laufflächenkonditionierung ausgestattet werden können? Antwort zu 8: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hält noch 40 Tatra- Fahrzeuge betriebsfähig. Diese werden regulär nicht mehr in den Fahrgastbetrieb eingeplant. Lediglich bei Baustellen oder unvorhersehbaren Ereignissen werden diese temporär als Verstärker zur Sicherstellung eines ausreichenden Fahrgastbetriebes eingesetzt.“ Frage 9: Wie weit ist die Umsetzung des Lärmaktionsplans 2014-2018, speziell in Bezug auf die Reduktion von Lärm verursacht durch Schienenfahrzeuge, vorangeschritten? Gibt es hier zeitliche Verzögerungen? Wenn JA, woraus resultieren diese? Antwort zu 9: Der Lärmaktionsplan 2013-2018 enthält hinsichtlich der Minderung des Schienenverkehrslärms, verursacht durch Straßenbahnen und oberirdische U- Bahnstrecken, Empfehlungen, die in den nächsten Jahren weiter verfolgt werden sollen. Eine konkrete Terminsetzung ist damit nicht verbunden. Insbesondere werden Maßnahmen zur Vermeidung, bzw. Minderung des Kurvenquietschens empfohlen. Die BVG hat hierzu Maßnahmen eingeleitet, die in Abhängigkeit des Einsatzes der umgerüsteten Fahrzeuge auch Wirkung zeigen (siehe Antwort zu Frage 7). Frage 10: Welche Möglichkeiten sieht der Senat auf die BVG einzuwirken an besonders betroffenen Stellen, wie der o.g., für eine dauerhafte Lösung des Problems zu sorgen? Antwort zu 10: Soweit die Planfeststellung von Straßenbahnstrecken Festlegungen zum Lärm trifft, sind diese einzuhalten. Dieses Beurteilungsniveau genießt dann Bestandsschutz. Die Wahrnehmung von Lärm als Problem kann jedoch vom Planfeststellungs- oder Gesetzesniveau abweichen, weshalb eine grundsätzliche „Lösung des Problems“ in jedem Fall kaum erreichbar sein würde. Gleichwohl ist der Senat aber bestrebt, auch unterhalb der gesetzlichen Regelungen weiter Verbesserungen zu erreichen. So hat die BVG ein System für eine Laufflächenkonditionierung, die der Senat als überaus wirksam beurteilt entwickelt. Der Senat wird sich daher auch wieder bei der Erstellung des neuen Nahverkehrsplans 2018-2023 mit den akustischen Kriterien für die Neubeschaffung von Fahrzeugen sowie für den Betrieb auseinandersetzen und in Abwägung mit anderen Belangen in den Plan aufnehmen. 4 Berlin, den 20. Februar 2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13396 S18-13396