Drucksache 18 / 13 397 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Kofbinger (GRÜNE) vom 05. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2018) zum Thema: Mehr Frauenpower bei der BSR – Müllwerkerinnen gesucht und Antwort vom 19. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Frau Abgeordnete Anja Kofbinger (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 397 vom 05. Februar 2018 Mehr Frauenpower bei der BSR – Müllwerkerinnen gesucht ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung berücksichtigt. Vorbemerkung der Abgeordneten: Ein politisches Ziel ist, mehr Frauen eine Tätigkeit in technischen Berufen zu ermöglichen. In anderen Bundesländern gibt es mittlerweile Frauen, die in Entsorgungsunternehmen als Müllladerinnen tätig sind (wie bspw. München und Hamburg). Bei der BSR sind bisher keine Frauen als Müllwerkerinnen tätig. Erstmals wurden Stellen für Müllwerkerinnen und Müllwerker ausgeschrieben. 1. Wie viele Frauen haben sich bei der ersten Ausschreibung beworben? Zu 1.: Es gab zwei Bewerbungen von Frauen. 2. Wie sieht das Anforderungsprofil aus? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Zu 2.: Es waren folgende Voraussetzungen zu erfüllen: - abgeschlossene Schulbildung (Erfüllen der Vollzeitschulpflicht) - Fähigkeit zum - rücksichtsvollen Arbeiten mit Sorgfalt und Umsicht im Straßenverkehr - sicheren und kundenfreundlichen Auftreten Weiterhin waren erforderlich - Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und Flexibilität - Arbeiten nach und mit speziellen Unterlagen - Bereitschaft zum berlinweiten Einsatz - 2 - - Ortskenntnisse im Stadtgebiet Berlin 3. Wie viele Frauen sind eingestellt worden? Zu 3.: Das Stellenbesetzungsverfahren läuft noch. 4. Wie bereitet die BSR den Einsatz der ersten Frauen vor? Welche Rahmenbedingungen sind geschaffen worden, oder werden noch geschaffen, damit Frauen erfolgreich diesen Beruf ausüben können ? 5. Wo erfordert der gesetzliche Arbeitsschutz eine besondere Fürsorge des Arbeitgebers und wo – in welchem Bereich – werden sie als Müllwerkerinnen eingesetzt? Zu 4. und 5.: Das Arbeitsschutzgesetz erfordert u.a. eine Gefährdungsbeurteilung mit angemessener Festlegung von Schutzmaßnahmen und sicherheitsgerechten Verhaltensweisen . Weiterhin sind die Lastenhandhabungsverordnung und die neue Branchenregel „Abfallsammlung“ der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) relevant. Dabei ist der Grundsatz, dass technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung haben, zu beachten. Grundsätzlich handelt es sich bei der Müllabfuhr im Vollservice um körperlich schwere Arbeit mit einem vergleichsweise hohen Unfallrisiko. Die Arbeit muss bei allen Wetterlagen und unter Beachtung der in Berlin allgegenwärtigen Verkehrsgefahren geleistet werden. Gemäß Lastenhandhabungsverordnung ist bei der Übertragung von Aufgaben der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Beschäftigten zu einer Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit führen, besonders auf die körperliche Eignung der Beschäftigten zur Ausführung der Aufgaben zu achten. Solange die Abfallentsorgung in Berlin im Vollservice erbracht werden muss, kommt daher insbesondere den Aspekten der körperlichen Kraft und der Ausdauer hohe Bedeutung zu. Zur Reduzierung der Unfallgefahr und der gesundheitlichen Belastung beim Ein- und Aussteigen kommen nur Abfallsammelfahrzeuge mit Niederflur-Fahrerkabinen zum Einsatz. Bei den häufigen Ein- und Aussteigvorgängen trägt diese technische Maßnahme zur Reduzierung der Unfallgefahr und der gesundheitlichen Belastung bei. Gut sieben Prozent der Abfallbehälter-Standplätze bei den Kundinnen und Kunden befinden sich in Kellern bzw. in Bereichen, die ein Ziehen der gefüllten Behälter über Treppenstufen erfordern. Das bedeutet, dass an ca. 20.000 Ladestellen gefüllte Abfallbehälter über Treppenstufen mit entsprechender Körperkraft nach oben bewegt werden müssen. Aus Gesundheitsschutzgründen wurde das Maximalgewicht für die Behälter, die über Treppenstufen zum Abfallsammelfahrzeug transportiert werden müssen, auf brutto maximal 50 kg begrenzt. Besonders schwere Behälter (gilt besonders für schwere 1.100 l Behälter mit vier Rädern) sollen zu zweit bewegt/ transportiert werden. Neue Ladestellen werden aus Gesundheitsschutzgründen in Kellern generell nicht mehr akzeptiert. Als besonders schwer eingestufte Ladestellen werden mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern/Verantwortlichen sukzessive dahingehend bearbeitet, die Ausführungsbedingungen im Sinne des Arbeitsschutzes zu verbessern. Für Frauen in der Müllabfuhr werden gemäß Arbeitsstättenverordnung nach Geschlechtern getrennte Dusch- und Waschräume sowie Umkleideräume mit sogenannter Schwarz-Weiß-Trennung zur Verfügung gestellt. Im Weiß-Bereich wird die Privatkleidung abgelegt und im Schwarz-Bereich werden die orangefarbige Warn- - 3 - kleidung, die Sicherheitsschuhe und die Schatzhandschuhe zu Arbeitsbeginn angelegt bzw. zum Arbeitsende abgelegt. Vor dem regulären Einsatz in der Müllabfuhr erfolgt eine mehrtägige theoretische und praktische Unterweisung und Einarbeitung für alle Neulinge. Dazu gehören ausführliche Informationen über die Unfallgefahren, Verkehrsgefahren und Unfallschwerpunkte sowie über die sicherheitsgerechten Verhaltensweisen. Diese werden auch intensiv praktisch auf dem Betriebshof unter Anleitung erfahrener Fachkräfte geübt. Dazu gehören die Bedienung der automatischen Schüttung, die Nutzung der rückwärtigen Tritte, der Tonnentransport auf der Ebene und über Treppen, das Einweisen beim Rückwärtsfahren, das Risiko des „toten Winkels“ am Abfallsammelfahrzeug und die sicherheitsgerechte Entladung und Reinigung des Fahrzeugs am Müllbunker. Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören die vollständig zu tragende Warn- und Wetterschutzkleidung, passgenaue Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicherer Profilsohle und Zehenschutzkappe sowie Schutzhandschuhe je nach Wetterlage und Jahreszeit . Berlin, den 19. Februar 2018 In Vertretung Henner B u n d e ................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-13397 S18-13397