Drucksache 18 / 13 404 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Goiny (CDU) vom 05. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2018) zum Thema: Möglichkeiten der Mediennutzung von Patienten in Krankenhäusern und Antwort vom 22. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Christian Goiny (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13404 vom 05. Februar 2018 über Möglichkeiten der Mediennutzung von Patienten in Krankenhäusern ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité) beantworten kann. Diese wurde um Stellungnahme gebeten . 1. Ist es richtig, dass Patienten der Charité bis zu 3,90 EUR pro Tag für das Fernsehen zahlen, während es in der Mehrzahl der Krankenhäuser in der Regel kostenfrei angeboten wird? Zu 1.: Die Charité erhebt zum Teil Nutzungsgebühren für das Fernsehen, für Telefon und je nach technischem Ausbaustandard für weitere Medienangebote, beispielsweise Internetnutzung oder Sky. Die erhobenen Gebühren richten sich nach dem technischen Ausbaustand und entsprechen dem üblichen Satz, wie er in vielen Kliniken Deutschlands erhoben wird. Es gibt auch gebührenbefreite Bereiche in der Charité. 2. Kennt der Senat die Klagen der Patienten, dass 3,90 EUR pro Tag zu teuer sei? Zu 2.: Die Charité hat ein etabliertes Beschwerdemanagementsystem, in dem auch Beschwerden über das Angebot von Fernsehen, Telefon und weitere Medienangebote erfasst werden . Beschwerdegründe sind zum Teil der technische Standard, die Bedienbarkeit und auch die Gebührenpflichtigkeit. - - 2 3. Wie kommt dieser Preis zustande? Wäre es vorstellbar, dass er gesenkt bzw. aufgehoben wird? Zu 3.: Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem technischen Standard und dient der Deckung der laufenden Kosten und der getätigten Investitionen. Die Nutzung könnte für Patientinnen und Patienten kostenfrei angeboten werden, allerdings ergäbe sich für die Charité eine entsprechende Unterdeckung wegen fehlender Nutzungsgebühren. 4. Wie viele Patienten im Bettenhochhaus verfügen über einen Fernseher im Zimmer? Wie hoch sind theoretisch die Einnahmen pro Tag, die aus der "Vermietung" der Fernseher generiert werden? Zu 4.: Das Bettenhochhaus am Standort Mitte verfügt über die modernste Ausstattung der Charité . Jede stationäre Patientin und jeder stationäre Patient auf einer Normalpflegestation verfügt über ein eigenes Gerät am Bett. Die Gesamteinnahmen über alle Standorte betrugen im Jahr 2017 rund 400.000,- EUR. 5. Wird der Betrieb der Anlagen von einer Fremdfirma durchgeführt? Wenn ja, um welche Firma handelt es sich? Zu 5.: Der Betrieb erfolgt durch die Charité und ihr Tochterunternehmen Charité CFM Facility Management GmbH (CFM), welches für den technischen Gesamtbetrieb zuständig ist. 6. Wer profitiert von den Einnahmen? Die Charité und / oder eine andere Firma? Was geschieht mit den Einnahmen? 7. Für den Fall, dass der Betrieb der Anlagen durch eine Fremdfirma erfolgt, welche Einnahmen (durch Verpachtung oder durch Outsourcen) generiert die Charité daraus? Was macht die Charité mit diesen Einnahmen ? Zu 6. und 7.: Die Einnahmen dienen der Kostendeckung des laufenden Betriebes, zu entrichtender Gebühren (beispielsweise Rundfunkbeitrag) und der Refinanzierung der getätigten Investition . Es profitiert kein Dritter von den Einnahmen. 8. Patienten beklagen sich, dass man täglich neue Plastikkarten erwerben müsse, um fernsehen zu können – trifft dies zu? Zu 8.: Neben Tageskarten kommen an der Charité auch Mehrtageskarten zum Einsatz. Darüber hinaus können immer mehr Dienste über Online-Bezahldienste, beispielsweise PayPal, bezahlt und freigeschalten werden. - - 3 9. Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag der Charité pro Monat? Zu 9.: Die Charité ist nicht vom Rundfunkbeitrag befreit. Die Gebühren richten sich nach dem Rundfunkstaatsvertrag. Die Charité hat im Jahr 2017 rund 14.800 EUR für den Rundfunkbeitrag entrichtet. Berlin, den 22. Februar 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - S18-13404 S18-13404