Drucksache 18 / 13 409 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 05. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2018) zum Thema: Pilotprojekt Genossenschaftscampus der Wohnungsbaugesellschaften Berlins und Antwort vom 22. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13409 vom 05.02.2018 über Pilotprojekt Genossenschaftscampus der Wohnungsbaugesellschaften Berlins Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat die Idee eines gemeinsamen Projektes von Wohnungsbaugenossenschaften „Genossenschaftscampus“ bekannt? Antwort zu 1: Ja, dem Senat ist die Idee, genossenschaftlichen Wohnungsneubau in einem eigenen Quartier zu errichten, bekannt. Frage 2: Welche konkreten Gespräche zur Realisierung hat der Senat mit den Genossenschaften geführt? Antwort zu 2: Der Senat führt regelmäßig über eine Vielzahl von Themen Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Wohnungsbaugenossenschaften. Gegenstand dieses Austauschs ist aktuell auch die Idee des „Genossenschaftscampus‘“ bzw. „Genossenschaftsquartiers“. Das Engagement der Wohnungsbaugenossenschaften, einen noch größeren Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt zu leisten, wird vom Senat ausdrücklich begrüßt. Frage 3: Welche internen Abstimmungen hat der Senat zwischen den beteiligten Senatsverwaltungen (ggf. SenFin und SenStadtWohnen) geführt? 2 Antwort zu 3: Innerhalb des Senats gibt es zwischen den betroffenen Ressorts laufend Abstimmungen über sämtliche Aspekte der Liegenschaftspolitik des Landes Berlin. Dabei werden stets auch neue Vorschläge erörtert. Frage 4: Wann rechnet der Senat mit der Zurverfügungstellung eines Grundstückes für die Wohnungsbaugenossenschaften? Antwort zu 4: Hierzu kann der Senat derzeit keine Aussage treffen, da sich der Prozess noch am Anfang befindet. Berlin, den 22.02.18 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13409 S18-13409