Drucksache 18 / 13 410 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 05. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2018) zum Thema: Zukunft des ehemaligen Klinikums Heckeshorn und Antwort vom 19. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 410 vom 05.02.2018 über Zukunft des ehemaligen Klinikums Heckeshorn Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann gab es zuletzt Veräußerungsverfahren für Grundstücke bzw. Flurstücke der ehemaligen Lungenklinik Heckeshorn (bitte Monat/Jahr aufführen)? Zu 1.: Zur Vermarktung der Grundstücke der ehemaligen Lungenklinik Heckeshorn hat die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG im Jahre 2008 ein internationales Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Weitere Vermarktungsaktivitäten gab es nicht. 2. Aus welchen Gründen wurden die Veräußerungsverfahren jeweils beendet (bitte jeweils entsprechend der Antwort zu Frage 1 aufführen)? Zu 2.: Das Interessenbekundungsverfahren ist ohne Resonanz geblieben. Alle potentiellen Investoren wollten den Standort für Wohnungsbau entwickeln. Das wurde damals vom Bezirksamt abgelehnt. 3. Strebt der Senat eine erneute Ausschreibung zur Veräußerung oder Verpachtung des Grundstücks an und wenn nein, welche Überlegungen bestehen seitens des Senats zur Entwicklung des Grundstücks ? Zu 3.: Der Portfolioausschuss des Landes hat das Grundstück mit „Entwicklungsperspektive “ geclustert und zur weiteren Klärung an den Steuerungsausschuss Konzeptverfahren überwiesen. Als Grundlage für die weitere Entwicklung des Grundstücks hat die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Danach ist eine Mischnutzung aus Schule, Wohnen und nicht störendem Gewerbe geplant. Die erforderlichen Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen. - 2 - 4. Welche Rolle spielt die Schaffung von Wohnraum für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge bei den laufenden Überlegungen? 5. Wie viele Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber möchte der Senat auf dem Grundstück errichten? 6. Wie viele Wohnplätze für Asylbewerber bzw. anerkannte Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften sollen mittelfristig auf dem Grundstück/den Grundstücken erhalten bleiben bzw. errichtet werden? Zu 4 bis 6.: In Berlin besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Wohn- und Unterkunftsmöglichkeiten für Geflüchtete und weitere wohnungslose Personen. Da Teile des Grundstücks der ehemaligen Lungenklinik Heckeshorn sowohl bauplanungsrechtlich als auch bauordnungsrechtlich als Unterkunftsstandort für Flüchtlinge und ggf. auch für eine bauliche Erweiterung geeignet sind, wurden diese zum Zwecke des Aufbaus eines sog. Sockelportfolios zur dauerhaften Flüchtlingsunterbringung in das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) übertragen. Auf dem Gelände ist bis zum Ende des Jahres 2018 die Schaffung von insgesamt 764 Plätzen für die Unterbringung von Geflüchteten geplant. Diese sollen mittel- bis langfristig genutzt werden . Hierunter sind 520 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, von denen 122 in eigenständigen Wohneinheiten entstehen. Diese können perspektivisch nach Schaffung des entsprechenden Bauplanungsrechts auch als einzelne Wohnungen für verschiedene Bedarfsgruppen nachgenutzt werden. Berlin, den 19. Februar 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-13410 S18-13410