Drucksache 18 / 13 411 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Gräff (CDU) vom 05. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2018) zum Thema: Tatsächlicher Ankauf von Immobilien im Milieuschutz und Antwort vom 20. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Christian Gräff (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 411 vom 05.Februar 2018 über Tatsächlicher Ankauf von Immobilien im Milieuschutz Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche konkreten Immobilien wurde seitens der Bezirke und des Senats der Ankaufsprozess für Immobilien in Milieuschutzgebieten eingeleitet? Frage 2: Welche Ankaufsummen sind dabei jeweils pro Objekt entstanden? Frage 4: Wie viele Wohneinheiten wurden jeweils in den einzelnen Objekten angekauft? Frage 5: Welche Ankäufe wurden bereits notariell beglaubigt oder eingetragen? Antwort zu 1, 2, 4 und 5: Insgesamt wurde bezirksübergreifend bisher in 18 Fällen vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Da Charlottenburg-Wilmersdorf und Reinickendorf zzt. noch keine Milieuschutzverordnungen erlassen haben, sind die beiden Bezirke in der nachfolgenden Tabelle nicht aufgeführt. 2 Bezirke mit Milieuschutzgebieten: Bezirk Grundstück Wohneinheiten Notariell beglaubigt / eingetragen Friedrichshain- Kreuzberg Wrangelstr. 66 31 Ja Glogauer Str. 3 14 Nein Zossener Str. 48 18 Ja Falckensteinstr. 33 10 Ja Zossener Str. 18 17 Ja Heimstr. 17 20 Nein Ebelingstr. 16 30 Ja Maternstr. 4 35 Ja Cuvrystr. 44-45 30 Nein Eckertstr. 15 17 Ja Straßmannstr. 25 21 Nein Lichtenberg Keine - - Mitte Keine - - Neukölln Liberdastr. 10 15 Ja Uthmannstr. 5 24 Nein Roseggerstr. 47 25 Nein Kottbusser Damm 65 27 Nein Pankow Belforter Str. 16 20 Nein Tempelhof- Schöneberg Großgörschenstr. 25, 26, 27 / Katzlerstraße 10, 11 48 Nein Großgörschenstr. 8 / Neue Kulmer Str. 1 18 Nein Treptow- Köpenick Keine - - Summe Kaufpreise in Euro insgesamt 77.815.001,00 Die Angabe der Einzelkaufpreise kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen. Insgesamt sind für die 18 ausgeübten Vorkaufsfälle in der Summe Kaufpreise in Höhe von 77.815.001,00 € gezahlt worden bzw. werden noch fällig. Frage 3: Liegt dem Senat für jeden Ankauf eine Wirtschaftlichkeitsberechnung des jeweiligen Bezirks vor? Antwort zu 3: Dem Senat liegen grundsätzlich die von den Bezirken bei den Vermessungsämtern in Auftrag gegebenen amtlichen Verkehrswertgutachten zu den einzelnen Objekten vor. 3 Ferner liegen dem Senat – sofern das Vorkaufsrecht zugunsten einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft als Drittem ausgeübt wird – die jeweilige Wirtschaftlichkeitsberechnung der Gesellschaft vor. Frage 6: Welche Ankäufe befinden sich in der Vorbereitung (Erarbeitung von Kaufverträgen o.ä.)? Antwort zu 6: Bezüglich weiterer Grundstücke in den einzelnen Bezirken läuft zzt. jeweils die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts. Da aber in Bezug auf die betroffenen Grundstücke noch keine Entscheidung der einzelnen Bezirke gefallen ist, befinden sich aktuell aber keine weiteren Ankäufe in der konkreten Vorbereitung. Berlin, den 20.02.18 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13411 S18-13411