Drucksache 18 / 13 413 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader (LINKE) vom 06. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2018) zum Thema: Rechte Anschlagsserie in Neukölln und ihre Hintergründe (IV) - Neue Taten und Ermittlungsstand und Antwort vom 20. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 9 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Anne Helm (LINKE) und Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 413 vom 06. Februar 2018 über Rechte Anschlagsserie in Neukölln und ihre Hintergründe (IV) - Neue Taten und Ermittlungsstand --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele politisch rechts motivierte Straftaten gab es seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/11860 und wie viele davon richteten sich gegen Personen, die sich gegen extreme Rechte engagieren (bitte einzeln wie in Drs. 18/11860 nach Datum, Uhrzeit, Straftatbestand, Tatmotiv, Tatort und Tathergang auflisten)? 2. Bei wie vielen dieser Straftaten handelt es sich um Nachmeldungen (bitte wie in 1. auflisten)? 3. Welche dieser Straftaten werden unter „Sonstige Delikte“ zusammengefasst (bitte wie in 1. auflisten)? Zu 1. – 3.: Grundlage für die Beantwortung der Anfrage bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Dabei handelt es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen. Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Die Fälle der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen - gegebenenfalls bis zum rechtskräftigen Gerichtsurteil - einer Bewertung gemäß der angenommenen Tätermotivation. Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen. Seite 2 von 9 Es werden nur die Fälle gezählt, die gemäß den bundesweit verbindlichen Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Rahmen des KPMD-PMK für Berlin statistisch zu zählen sind. Um die Fallzahlen übersichtlich und in Teilbereichen vergleichbar darzustellen, erfolgt die Unterteilung in die Deliktsarten Terrorismus, Gewaltdelikte, Propagandadelikte und sonstige Delikte. Terrorismus ist über die Strafbarkeit der Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch (StGB) gesetzlich bestimmt. Als Terrorismus werden darüber hinaus schwerwiegende Politisch motivierte Gewaltdelikte (Katalogtaten des § 129a StGB) sowie Verstöße gegen §§ 89a, 89b, 89c und 91 StGB erfasst. Gewaltdelikte sind Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikte , Landfriedensbrüche, Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr , Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung und Widerstands- sowie Sexualdelikte einschließlich der Versuche. Propagandadelikte sind Verstöße gegen § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Die sonstigen Delikte beinhalten alle weiteren Strafrechtsnormen des Strafgesetzbuches sowie der Strafrechtsnebengesetze, zum Beispiel Beleidigung gemäß § 185 StGB, Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB oder Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (VersG). Zur Beantwortung der Anfrage wurden die Daten der PMK -rechts- mit Tat- bzw. Feststellort Neukölln zugrunde gelegt, die im Zeitraum 24. Juli 2017 bis 9. Februar 2018 (Tag der Erhebung) erfasst wurden. Liegt die Tat- bzw. Feststellzeit vor dem 24. Juli 2017, handelt es sich um Nachmeldungen. Diese werden in der Tabelle entsprechend farbig gekennzeichnet. Aufgrund des bundesweit verbindlichen Statistikschlusses für das Jahr 2017 am 31. Januar 2018 lag die Fokussierung der Erfassung im Rahmen des KPMD-PMK auf Taten mit Tatzeit aus dem Jahr 2017. Daher sind noch nicht alle bekannt gewordenen Fälle des Jahres 2018 erfasst worden. Für die für eine Veröffentlichung geeignete Schilderung des Tathergangs wäre eine Aufbereitung der einzelnen Sachverhaltsdarstellungen erforderlich. Die Sachverhalte müssen so formuliert werden, dass in noch nicht abgeschlossenen Verfahren polizeiliche Maßnahmen nicht gefährdet und Rückschlüsse auf handelnde Personen aus Datenschutzgründen vermieden werden. Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Zähldelikt Deliktsart Tatzeit Straße Ortsteil Thema § 130 StGB sonstige 05.03.2017 13:49:00 Franz-Körner-Str. Britz fref;ggAF; § 224 StGB Gewalt 15.03.2017 06:00:00 Silbersteinstr. Neukölln fref; § 86a StGB Propaganda 07.04.2017 09:00:00 Selchower Str. Neukölln fref;V/P; § 130 StGB sonstige 01.07.2017 Ossastr. Neukölln fref; § 223 StGB Gewalt 10.07.2017 15:30:00 Braunlager Str. Britz fref;ggAF; Seite 3 von 9 Zähldelikt Deliktsart Tatzeit Straße Ortsteil Thema § 185 StGB sonstige 17.07.2017 21:00:00 Martin-Wagner-Ring Neukölln fref; § 86a StGB Propaganda 21.07.2017 21:30:00 Siegfriedstr. Neukölln V/P; § 223 StGB Gewalt 21.07.2017 21:30:00 Siegfriedstr. Neukölln V/P;fref; § 86a StGB Propaganda 26.07.2017 11:00:00 Bendastr. Britz V/P; § 86a StGB Propaganda 29.07.2017 10:00:00 Lahnstr. Neukölln V/P; § 304 StGB sonstige 29.07.2017 18:38:00 Pfarrer-Heß-Weg Rudow V/P;17.08.; § 303 StGB sonstige 30.07.2017 10:45:00 Feuchtwangerweg Gropiusstadt V/P;17.08.; § 86a StGB Propaganda 31.07.2017 Siegfriedstr. Neukölln V/P; § 86a StGB Propaganda 01.08.2017 09:00:00 Fritz-Erler-Allee Gropiusstadt V/P; § 223 StGB Gewalt 01.08.2017 21:30:00 Karl-Marx-Str. Neukölln fref;ggAF; § 303 StGB sonstige 02.08.2017 14:50:00 Zinnwalder Steig Rudow V/P;17.08.; § 224 StGB Gewalt 02.08.2017 23:59:00 Sonnenallee Neukölln fref;Rass; § 185 StGB sonstige 03.08.2017 10:35:00 Peter-Anders-Str. Neukölln fref;Rass; § 132 StGB sonstige 07.08.2017 12:00:00 Rotraut-Richter-Platz Gropiusstadt V/P;17.08.; ; § 132 StGB sonstige 08.08.2017 12:45:00 Schönefelder Str. Rudow V/P;17.08.; § 132 StGB sonstige 08.08.2017 13:10:00 Wutzkyallee Gropiusstadt V/P;17.08.; § 132 StGB sonstige 08.08.2017 15:03:00 Johannisthaler Chaussee Gropiusstadt V/P;17.08.; § 303 StGB sonstige 10.08.2017 00:30:00 Neuköllner Str. Gropiusstadt V/P;17.08.; § 86a StGB Propaganda 11.08.2017 14:00:00 Zwickauer Damm Rudow V/P;Pol; § 303 StGB sonstige 11.08.2017 15:54:00 Haberstr. Neukölln fref;islam; § 303 StGB sonstige 13.08.2017 11:00:00 Buschkrugallee Britz BuWa;polGeg; § 303 StGB sonstige 13.08.2017 14:00:00 Blaschkoallee Britz BuWa;polGeg; § 303 StGB sonstige 13.08.2017 20:27:00 Neudecker Weg Rudow V/P;17.08.; Seite 4 von 9 Zähldelikt Deliktsart Tatzeit Straße Ortsteil Thema § 132 StGB sonstige 14.08.2017 15:30:00 Fritz-Reuter-Allee Britz V/P;17.08.; § 86a StGB Propaganda 14.08.2017 17:00:00 Juliusstr. Neukölln V/P; § 86a StGB Propaganda 15.08.2017 11:30:00 Heideläuferweg Buckow asm;V/P; § 303 StGB sonstige 19.08.2017 01:19:00 U-Bhf. Zwickauer Damm Gropiusstadt V/P;17.08.; § 303 StGB sonstige 20.08.2017 00:48:00 U-Bhf. Rudow Rudow V/P;17.08.; § 86a StGB Propaganda 21.08.2017 12:00:00 Richardplatz Neukölln V/P; § 140 StGB sonstige 22.08.2017 01:45:00 Wildenbruchstr. Neukölln fref;ggAF;HP; § 86a StGB Propaganda 23.08.2017 14:18:00 S-Bhf. Hermannstr. Neukölln V/P; § 86a StGB Propaganda 24.08.2017 17:00:00 Selchower Str. Neukölln V/P; § 86a StGB Propaganda 28.08.2017 15:30:00 Schierker Str. Neukölln V/P; § 241 StGB sonstige 29.08.2017 17:39:00 S-Bhf. Neukölln Neukölln fref;BuWa;ggAF; ggAM; § 86a StGB Propaganda 30.08.2017 22:05:00 Bat-Yam-Platz Gropiusstadt V/P; § 86a StGB Propaganda 11.09.2017 07:30:00 Johannisthaler Chaussee Buckow BuWa;V/P; § 86a StGB Propaganda 11.09.2017 08:00:00 Lipschitzallee Gropiusstadt polGeg;V/P; § 86a StGB Propaganda 13.09.2017 14:10:00 Aronsstr. Neukölln V/P; § 185 StGB sonstige 25.09.2017 09:25:00 Hermannstr. Neukölln fref; § 130 StGB sonstige 27.09.2017 21:41:00 Sonnenallee Neukölln asm;HP; § 86a StGB Propaganda 02.10.2017 Wutzkyallee Gropiusstadt V/P; § 130 StGB sonstige 07.10.2017 22:30:00 U-Bhf. Neukölln (Südring) Neukölln V/P; § 86a StGB Propaganda 11.10.2017 12:40:00 Alt-Rudow Rudow V/P; § 86a StGB Propaganda 20.10.2017 13:30:00 Wutzkyallee Gropiusstadt V/P; § 185 StGB sonstige 21.10.2017 Braunschweiger Str. Neukölln ggli; § 130 StGB sonstige 27.10.2017 02:43:00 Petersburger Str. Friedrichshain fref;Rass;islam;g gAF; § 130 StGB sonstige 03.11.2017 18:20:00 Zwickauer Damm Gropiusstadt fref;islam; Seite 5 von 9 Zähldelikt Deliktsart Tatzeit Straße Ortsteil Thema § 86a StGB Propaganda 03.11.2017 22:15:00 Straße 223 Rudow V/P; § 185 StGB sonstige 05.11.2017 02:50:00 U-Bhf. Blaschkoallee Britz fref;Rass; § 242 StGB sonstige 06.11.2017 10:30:00 Gretelstr. Neukölln asm; § 242 StGB sonstige 07.11.2017 18:30:00 Jahnstr. Britz asm; § 86a StGB Propaganda 21.11.2017 07:30:00 Selchower Str. Neukölln V/P; § 86a StGB Propaganda 24.11.2017 15:50:00 Marienfelder Chaussee Buckow V/P; § 86a StGB Propaganda 24.11.2017 17:00:00 Karl-Marx-Str. Neukölln V/P; § 86a StGB Propaganda 18.12.2017 18:35:00 Onkel-Bräsig-Str. Britz V/P; § 86a StGB Propaganda 30.12.2017 Buckower Damm Britz V/P; § 130 StGB sonstige 01.01.2018 14:00:00 Germaniapromenade Britz fref; Legende: Abkürzung Bezeichnung Abkürzungen in der Tabelle, außer Spalte „Thema“ StGB Strafgesetzbuch Gewalt Gewaltdelikte Propaganda Propagandadelikte sonstige sonstige Delikte Abkürzungen in der Spalte „Thema“ asm antisemitisch BuWa Bundestagswahl fref fremdenfeindlich ggAF gegen Asylbewerber/Flüchtlinge ggAM gegen Amts-/Mandatsträger ggli gegen links HP Hassposting islam islamfeindlich Pol Polizei polGeg gegen sonstige politische Gegner Rass Rassismus V/P Verherrlichung Propaganda 17.08. Politischer Kalender - Todestag Rudolf Hess 4. Welche Kenntnisse liegen dem Senat bezüglich des Ermittlungsstandes zu den jeweiligen Straftaten der rechten Anschlagsserie in Neukölln vor? Seite 6 von 9 5. Wurden bei Abschluss der Ermittlungen die Betroffenen der Anschläge informiert? Wenn ja, wie genau vollzog sich die Information der Betroffenen? Wenn nein, warum nicht? 6. Welche Kenntnisse hat der Senat bezüglich des Standes der Ermittlungen wegen des Veröffentlichens a. von Fotos von Personen, die sich in Initiativen, Parteien oder Veranstaltungen gegen Rechts engagieren? b. einer Übersicht der Standorte von Geflüchtetenunterkünften? c. einer Karte mit jüdischen und israelischen Einrichtungen? d. einer Karte von Lokalen, Parteien und Projekten? Zu 4. – 6 d: Die einzelnen Taten sowie Tatkomplexe werden durch das zuständige Fachkommissariat beim LKA Berlin, LKA 53 EG RESIN „Ermittlungsgruppe Rechtsextremistische Straftaten in Neukölln“ bearbeitet. Da es sich teilweise um laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin handelt, sind dem Senat hierzu keine Angaben möglich. Sofern Verfahren aufgrund einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft nicht mehr in Bearbeitung sind, wurden diejenigen Betroffenen, die Strafanzeige erstattet haben, gemäß § 171 Satz 1 Strafprozessordnung (StPO) darüber in Kenntnis gesetzt. Betroffenen, die selbst keine Strafanzeige erstattet haben, wurde die Einstellung des Verfahrens nur mitgeteilt, wenn sie dies gemäß § 406d Abs. 1 Nr. 1 StPO beantragt haben. 7. Welche Kenntnisse liegen dem Senat bezüglich eines möglichen Zusammenhangs zwischen der rechten Anschlagsserie in Neukölln und den unter Frage 6 a-d genannten Veröffentlichungen vor? 8. Gegen wie viele Tatverdächtige wird aufgrund der Anschlagsserie oder aufgrund eventuell damit zusammenhängender strafbarer Veröffentlichungen jeweils ermittelt? 9. Welchen Organisationen und Parteien können nach Kenntnissen des Senats die Tatverdächtigen zugeordnet werden? Zu 7. – 9.: Die Prüfung etwaiger Zusammenhänge erfolgt zurzeit durch die EG RESIN. Aufgrund der laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin sind dem Senat hierzu keine Angaben möglich. 10. Welche Kenntnisse liegen dem Senat bezüglich zweier Brandanschläge auf die Kraftfahrzeuge zweier gegen Rechtsextremismus engagierter Personen in der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar 2018 in Neukölln vor? Zu 10.: In den frühen Morgenstunden des 1. Februar 2018 kam es in den Neuköllner Ortsteilen Britz und Rudow zu zwei Brandstiftungen an Fahrzeugen. Bei dem ersten angegriffenen Fahrzeug handelte es sich um das Fahrzeug des Neuköllner Buchhändlers Heinz O., das zum Zeitpunkt der Tat im öffentlichen Straßenland geparkt war. Ein unmittelbar daneben stehendes Fahrzeug wurde durch den Brand ebenso in Mitleidenschaft gezogen. Die zweite Tat ereignete sich auf dem Grundstück des Betroffenen, Herrn F. K., Mitglied der Partei DIE LINKE sowie der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln. Neben dem betroffenen Fahrzeug des Herrn K. wurden ein Carport sowie eine Garage durch den Brand beschädigt. In beiden Fällen entstand Totalschaden an den betroffenen Fahrzeugen. Die Ermittlungen wurden noch in der Tatnacht durch die EG RESIN übernommen. Seite 7 von 9 11. Ermittelt die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf einen Smart an einem Wohnhaus in der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar 2018 in Neukölln wegen versuchten Mordes? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, warum nicht und wegen welcher Delikte wird ermittelt? Zu 11.: Die Ermittlungen der EG RESIN werden in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Verdachts der schweren Brandstiftung sowie Sachbeschädigung geführt. Zureichende tatsachliche Anhaltspunkte für ein Tötungsdelikt liegen entsprechend dem Grundsachverhalt und den aktuellen Ermittlungsergebnissen nicht vor. 12. Welche Kenntnisse liegen dem Senat bezüglich weiterer Anschläge vor, die im Zusammenhang mit den beiden Brandanschlägen stehen könnten? Zu 12.: Die Ermittlungen zur Prüfung von Zusammenhängen zwischen den aktuellen Brandstiftungen und vergangenen, ähnlich gelagerten Straftaten dauern noch an. 13. Welche Maßnahmen ergreift die Berliner Polizei, um die Betroffenen der beiden Brandanschläge in der Nacht des 31.Januar auf den 1. Februar 2018 zu schützen? Zu 13.: Die Polizei Berlin trifft für die Betroffenen der Straftaten auf die persönliche Situation abgestimmte Maßnahmen. Um deren Wirksamkeit nicht zu gefährden, können Einzelheiten durch den Senat nicht weiter erörtert werden. 14. Welche Maßnahmen ergreift die Berliner Polizei, um gefährdete Personen, die potentiell zum Betroffenenkreis von rechter Gewalt gehören, vor weiteren Anschlägen in Neukölln zu schützen? Zu 14.: Die Belange der Betroffenen werden von Seiten des Senats und der Polizei Berlin sehr ernst genommen. Die EG RESIN wird ihre repressiven und präventiven Maßnahmen für den Bereich Neukölln fortführen. Die bereits hohe Sensibilität der Dienstkräfte im Bereich Neukölln wurde ebenso verstärkt wie die Streifentätigkeiten. Ergänzend wurden und werden bei Bedarf Schutzmaßnahmen für Personen geschaffen. Unterstützend wirken hier ebenso die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin im Sachzusammenhang wie der Kontakt mit Nichtregierungsorganisationen, unter anderem der „Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus“ (MBR). 15. Welche Kenntnisse liegen dem Senat über eine rechte antieuropäische Wurfsendung vor, die eine Woche vor den aktuellen Anschlägen Personen in Neukölln zuging, die sich öffentlich gegen rechte Gewalt positionieren? 16. Welche Kenntnisse liegen dem Senat über Bild- und Schriftinhalt der Wurfsendung vor? Zu 15. und 16.: Ein Vertreter der Anwohnerinitiative Hufeisern gegen Rechts hat Dienstkräfte der EG RESIN am 2. Februar 2018 erstmals darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihm sowie seinem Nachbarn eine Postwurfsendung zugegangen ist. Eine Übersendung der Postwurfsendung oder einer Kopie durch die Betroffenen wurde durch die EG RESIN erbeten, die Übermittlung der Postwurfsendung steht noch aus. Jedoch wurde bereits eine Internetadresse mitgeteilt, die einen deckungsgleichen Wortlaut zum Flyer aufweisen soll. Dort abgebildet ist ein Flyer der Kampagne „Europa erwache“ ,welcher höchstwahrscheinlich aus dem Bereich Dortmund stammt und eine Seite 8 von 9 Demonstration in Dortmund am 14. April 2018 bewirbt. Die Beurteilung des Inhaltes auf strafrechtliche Relevanz sowie in Bezug auf die aktuellen Brandanschläge auf Fahrzeuge dauert an. 17. Welche Kenntnisse liegen dem Senat über den auf der Wurfsendung angegebenen und den tatsächlichen Verantwortlichen im Sinne des Presserechts bzw. den Herausgeber oder den Absender der Wurfsendung vor? 18. Welchen Organisationen und Parteien können nach Kenntnissen des Senats die Verantwortlichen im Sinne des Presserechts bzw. der Herausgeber oder der Absender der Wurfsendung zugeordnet werden? Zu 17. und 18.: Die Identifizierung des Herausgebers der Postwurfsendung ist Gegenstand laufender Ermittlungen, weshalb der Senat an der Beantwortung der Fragen gehindert ist. 19. Welche Kenntnisse hat der Senat bezüglich der Hausdurchsuchungen am 2. Februar 2018 über a. die vier durchsuchten Objekte und in welchen Bezirken und Straßen diese sich befanden? b. den Vorwurf welcher Straftaten, die zum Durchsuchungsbeschluss geführt haben? c. den strafprozessualen oder gefahrenabwehrrechtlichen Zweck der Durchsuchungen? 20. Wann und durch welches Gericht wurde der Durchsuchungsbeschluss bzw. wurden die Durchsuchungsbeschlüsse ausgefertigt? Zu 19. – 20.: Die Durchsuchungen erfolgten in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin auf Anordnung des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Tiergarten vom 2. Februar 2018. Sie stehen im Zusammenhang mit den Taten, die Gegenstand der Frage zu 11. sind. Bei den Durchsuchungsorten handelte es sich um vier Anschriften in Berlin-Neukölln. Die Durchsuchungsmaßnahmen dienten dem Auffinden von Beweismitteln. 21. Welche Personalstärke mit welchen Qualifikationen hat aktuell die Ermittlungsgruppe „Rechtsextremistische Straftaten in Neukölln“ (EG RESIN) beim LKA Berlin und a. wie viele Stellen der EG RESIN sind zurzeit nicht besetzt oder fallen aufgrund nicht nur vorübergehender Krankheit aus? Zu 21. und 21 a: Die EG RESIN besteht aus einem Ermittlungsgruppenleiter sowie fünf Dienstkräften mit jeweils umfangreichen Erfahrungen im Aufgabenbereich des Staatsschutzes und fundierten Kenntnissen zur rechten Szene Berlins. Defizite im Sinne der Fragestellung gibt es nicht. b. welche personellen oder konzeptionellen Veränderungen hat es bei der EG RESIN seit Beantwortung der Anfrage 18/11861 im August 2017 gegeben? Zu 21 b: Seit der Beantwortung der Anfrage zur Drs. 18/11861 gab es keine personellen oder konzeptionellen Veränderungen bei der EG RESIN. Administrativ und logistisch ist die EG RESIN weiterhin beim Fachkommissariat zur Bekämpfung des organisierten Rechtsextremismus des LKA 5 angegliedert. 22. Welche Personalstärke mit welchen Qualifikationen hat aktuell die Operative Gruppe Rechtsextremismus (OG Rex) beim Polizeiabschnitt 56 und a. wie viele Stellen der OG Rex sind zurzeit nicht besetzt oder fallen aufgrund nicht nur vorübergehender Krankheit aus? Seite 9 von 9 Zu 22. und 22 a: Die Operative Gruppe Rechtsextremismus (OG Rex) beim Polizeiabschnitt 56 (A 56) besteht aus drei szenekundigen Dienstkräften mit umfangreichen Kenntnissen zur rechten Szene Berlins. Aufgrund einer längerfristigen Erkrankung einer Dienstkraft wird die OG Rex ab dem 15. Februar 2018 durch eine weitere Dienstkraft des A 56 mit Fachkenntnissen im Bereich Antisemitismus verstärkt. b. welche personellen oder konzeptionellen Veränderungen hat es bei der OG Rex seit Beantwortung der Anfrage 18/11861 im August 2017 gegeben? Zu 22 b: Eine ursprünglich zum 1. Januar 2018 beabsichtigte Verlagerung von Aufgaben sowie Berichtspflichten der „Regionalen Ansprechpartnerin Rex“ der Direktion 5 zur OG Rex wurde aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit den in Beantwortung der Frage 10 genannten Taten bis auf Weiteres ausgesetzt. Berlin, den 20. Februar 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13413 S18-13413