Drucksache 18 / 13 417 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 06. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2018) zum Thema: Erschließungsbeitragsgesetz und Antwort vom 21. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13417 vom 6. Februar 2018 über Erschließungsbeitragsgesetz Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft den Vollzug des Erschließungsbeitragsgesetzes, der Bezirksaufgabe ist. Die nachgefragten Übersichten stehen dem Senat nicht zu Verfügung. Der Senat kann die Schriftliche Anfrage daher nicht in eigener Zuständigkeit und aus eigener Kenntnis heraus beantworten und hat diese den Bezirksämtern von Berlin zugeleitet. Die in eigener Verantwortung und nach eigenem Verständnis erstellten und übermittelten Antworten der Bezirksämter werden nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat seiner Antwort vorangestellt: „Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass es angesichts der kurzen Frist zur Beantwortung nicht möglich war, konkrete, ausführliche Ausführungen zu Erschließungen vor 1990 zu machen.“ Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf führt zusammenfassend aus: „Auch aufgrund der bisher nicht vorliegenden Urteilsbegründung des OVG in dieser Sache ist eine Beantwortung derzeit nicht verlässlich möglich (Anmerkung: gemeint ist die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg - OVG 5 B 54.16 -), daher: zu 1.-3.) Die Bewertung und Erstellung einer Übersicht entsprechender Straßen des Bezirks ist aufgrund des hohen individuellen Prüfungsaufwandes für jede einzelne Straße nicht zu leisten, insbesondere nicht in der Kürze der vorgegebenen Antwortfrist.“ 2 Frage 1: 1. Welche Erschließungsanlagen, die vor dem 3.10.1990 in Anwendung des §15a des Erschließungsbeitragsgesetzes noch nicht endgültig oder teilweise hergestellt wurden, gibt es in den Berliner Bezirken? Antwort zu 1: Antwort des Bezirksamts Mitte Afrikanische Straße Am Karlsbad Demminer Straße Döberitzer Straße Dohnagestell Engeldamm Grüntaler Straße Hildebrandstraße Jülicher Straße Koloniestraße Kongostraße Kurt-Schumacher-Damm Lüderitzstraße Nordufer Perleberger Straße Sylter Straße Togostraße Travemünder Straße Straßen in Citè Joffre Diese Straßen waren zum 03.10.1990 existent, aber nicht endgültig hergestellt. Mit § 15a EBG gelten sie als beitragsfrei. Friedrichshain-Kreuzberg Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin gibt es keine Erschließungsanlage, die vor dem 03.10.1990 in Anwendung des § 15a des Erschließungsbeitragsgesetzes noch nicht endgültig oder teilweise hergestellt wurde. Pankow Eine Übersicht über derartige Erschließungsanlagen wird beim SGA Pankow nicht geführt. Im Rahmen von Maßnahmen zur endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen wird einzelfallbezogen geprüft, ob Erschließungsbeiträge zu erheben sind. Charlottenburg-Wilmersdorf Vermutlich ist die Frage folgendermaßen zu verstehen: Für wie viele Erschließungsanlagen in den Berliner Bezirken, die vor dem 03.10.1990 endgültig oder teilweise hergestellt und für Verkehrszwecke genutzt wurden, durften in Anwendung des § 15a EBG keine Erschließungsbeiträge erhoben werden? 3 Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf waren mindestens 139 Erschließungsanlagen (Straßen und Plätze) vollständig bzw. abschnittsweise vor dem 03.10.1990 teilweise hergestellt und wurden für Verkehrszwecke genutzt. Nach § 15a Abs. 1 EBG durften/dürfen für diese Erschließungsanlagen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Spandau Da im Verwaltungsbezirk Spandau nahezu 50% der Straßen noch nicht endgültig oder lediglich teilweise, bzw. provisorisch hergestellt worden sind und das Entstehen der Beitragspflicht jeder Straße individuell ermittelt werden muss, kann leider keine detaillierte Auskunft gegeben werden, welche Erschließungsanlagen es im Verwaltungsbezirk Spandau gibt, die vor dem 03.10.1990 in Anwendung des § 15a EBG noch nicht endgültig oder teilweise hergestellt wurden. Hierzu wären sehr umfangreiche und somit zeitaufwändige Arbeiten erforderlich, die mit dem bestehenden Personal in der Kürze der Zeit leider nicht erbracht werden können. Auf jeden Fall handelt es sich um mehrere Hundert Erschließungsanlagen. Steglitz-Zehlendorf Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf gibt es mehrere Erschließungsanlagen, die als noch nicht endgültig hergestellt gelten, die aber in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht in Gänze haben aufgeführt werden können. Für die Prüfung, ob diese Erschließungsanlagen unter § 15a EBG fallen oder nicht, muss das endgültige Urteil in einem Spandauer Rechtsstreit abgewartet werden. Neukölln Im Straßen- und Grünflächenamt Neukölln werden keine Statistiken über den Ausbauzustand der Neuköllner Straßen und die mögliche Veranlagung nach dem Erschließungsbeitragsgesetz (EBG) geführt. Vielmehr erfolgt bei anstehenden Neubauund Ausbaumaßnahmen in jedem Einzelfall ein Prüfung des Straßenzustandes, der Historie sowie der vorhandenen und fehlenden Erschließungsanlagen (Anmerkung: gemeint sind wohl Teileinrichtungen). Im Ergebnis wird dann entschieden, ob die Voraussetzungen des § 15a EBG vorliegen oder Erschließungsbeiträge zu erheben sind. Marzahn-Hellersdorf Siehe Vorbemerkung Lichtenberg Eine Auflistung kann hier aufgrund der Kurzfristigkeit nicht erstellt werden. Es handelt sich um ca. 80 Erschließungsanlagen, die im Bezirk Lichtenberg vor dem 03.10.1990 in Anlehnung des § 15a EBG noch nicht endgültig oder nur teilweise hergestellt waren. 4 Frage 2: 2. Welche endgültig oder teilweise hergestellten Erschließungsanlagen gibt es in den Bezirken, die seit mehr als 15 Jahren für Verkehrszwecke genutzt werden, für die jedoch keine Erschließungsbeiträge erhoben wurden? Antwort zu 2: Antwort des Bezirksamts Mitte Keine Friedrichshain-Kreuzberg Es gibt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin keine endgültig oder teilweise hergestellte Erschließungsanlage, die seit mehr als 15 Jahren für Verkehrszwecke genutzt wird, für die jedoch keine Erschließungsbeiträge erhoben worden sind. Pankow Siehe meine Antwort zu 1.. Charlottenburg-Wilmersdorf Es handelt sich um die unter der Antwort zur 1. Frage genannten mindestens 139 Erschließungsanlagen. Spandau Das Straßen- und Grünflächenamt Spandau hat, in Absprache mit dem bezirklichen Rechtsamt, in allen Fällen, in denen die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten entstanden sind durch den Erlass entsprechender Beitragsbescheide in vollem Umfang geltend gemacht. Steglitz-Zehlendorf Inwiefern Erschließungsanlagen als „endgültig oder teilweise hergestellt“ bezeichnet werden können und ob hierfür auch nach mehr als 15 Jahren Nutzung für Verkehrszwecke noch Beiträge abgerechnet werden können, muss aufgrund der oben genannten neuesten Rechtsprechung noch einmal eingehend geprüft werden. Derzeit gehen wir davon aus, dass – wenn überhaupt – nur sehr vereinzelte Objekte in unserem Bezirk die Kritierien erfüllen könnten. Neukölln Antwort wie zu 1. Marzahn-Hellersdorf Siehe Vorbemerkung 5 Lichtenberg Die Frage müsste lauten: „Welche noch nicht endgültig oder teilweise hergestellten Erschließungsanlagen gibt es in den Bezirken, die seit mehr als 15 Jahren für Verkehrszwecke genutzt werden, für die jedoch keine Erschließungsbeiträge erhoben wurden?“ Für ca. 60 Erschließungsanlagen könnten noch Erschließungsbeiträge erhoben werden, wenn der § 15a EBG nicht am 19.06.2006 in Kraft getreten wäre. Frage 3: 3. Für welche endgültig oder teilweise hergestellten Erschließungsanlagen, die a) bis zu 5 Jahre b) bis zu 10 Jahre c) bis zu 15 Jahre für Verkehrszwecke genutzt wurden, beabsichtigen die Bezirke, 2018 Erschließungsbeiträge zu erheben? Antwort zu 3: Antwort des Bezirksamts Mitte Zu 3 b) Clara-Wieck-Straße Zu 3 c) Minna-Cauer-Straße Friedrichshain-Kreuzberg Zu 3 a) Für die endgültig hergestellte Erschließungsanlage Fromet-und-Moses-Mendelssohn- Platz, die bis zu 5 Jahre für Verkehrszwecke genutzt wird, erhebt der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2018 Erschließungsbeiträge. Zu 3 b) Für keine endgültig oder teilweise hergestellte Erschließungsanlage, die bis zu 10 Jahre für Verkehrszwecke genutzt wird, beabsichtigt der Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin, 2018 Erschließungsbeiträge zu erheben. Zu 3 c) Für keine endgültig oder teilweise hergestellte Erschließungsanlage, die bis zu 15 Jahre für Verkehrszwecke genutzt wird, beabsichtigt der Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin, 2018 Erschließungsbeiträge zu erheben. Pankow Für das Jahr 2018 sind nach dem aktuellen Stand der Planung keine Erschließungsmaßnahmen vorgesehen, die zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen führen könnten. Charlottenburg-Wilmersdorf Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf existiert gegenwärtig keine Erschließungsanlage , für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem EBG zu erheben wären. 6 Spandau Im Jahr 2018 werden die Erschließungsbeiträge für die Straße Am Zeppelinpark (von Brunsbütteler Damm bis Nennhauser Damm), deren Beitragspflicht am 25.06.2014 entstanden ist und die bis zu 10 Jahre für Verkehrszwecke genutzt worden ist, erhoben. Steglitz-Zehlendorf Zu a) Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist nach derzeitiger Rechtsauffassung beabsichtigt, die Erschließungsanlage „Robert-von-Ostertag-Straße“ im Jahr 2018 gem. dem Erschließungsbeitragsgesetz zu veranlagen. Zu b) keine Erschließungsanlagen Zu c) keine Erschließungsanlagen Neukölln In 2018 steht in Neukölln keine Straße zur Veranlagung nach dem EBG an. Insofern ist nicht beabsichtigt, Erschließungsbeiträge zu erheben. Marzahn-Hellerdorf Siehe Vorbemerkung Lichtenberg a) Keine b) Keine c) Keine Im Bezirk Lichtenberg gibt es momentan nur ca. 5 Erschließungsanlagen, für deren Herstellung sich unter Beachtung des §15a EBG noch Erschließungsbeiträge erheben lassen. Berlin, den 21.02.18 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13417 S18-13417