Drucksache 18 / 13 419 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 06. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Februar 2018) zum Thema: Warum ist PIN MAIL AG bei der Beförderung von Briefen so unzuverlässig? und Antwort vom 16. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13419 vom 06. Februar 2018 über Warum ist PIN MAIL AG bei der Beförderung von Briefen so unzuverlässig? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie gewährleisten die Verwaltung und Gerichte in Berlin, dass die von der PIN MAIL AG zu befördernden Briefe zeitnah bzw. innerhalb von 3 Tagen beim Adressaten in Berlin ankommen? Zu 1.: Für Briefdienstleistungen gelten die Qualitätsmerkmale nach der Post- Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Diese Qualitätsmerkmale, u.a. Laufzeitvorgaben für Briefsendungen, gelten auch für die vom Land Berlin beauftragte PIN Mail AG und müssen eingehalten werden. Die Einhaltung der PUDLV ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungsbeschreibung. Nach der Legaldefinition in der PUDLV müssen im Jahresdurchschnitt 80 Prozent aller Sendungen an dem ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 95 Prozent der Sendungen bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden. Diese Anforderungen gelten bundesweit für alle Postdienstleister. Bei etwaigen Störungen wird das beauftragte Unternehmen zur Einhaltung der Leistungsanforderungen aus dem Dienstleistungsvertrag angehalten und aufgefordert, ggf. organisatorische Vorkehrungen zu treffen und die Zustellung stets auf den Folgetag auszurichten. Die zu versendenden Briefsendungen der Verwaltung und der Gerichte werden regelmäßig Tag genau eingesammelt und zur Hauptverteilerstelle im Landesverwaltungsamt transportiert. Von dort werden diese von der PIN Mail AG zwei Mal täglich abgeholt und am gleichen Tag für die Zustellung am Folgetag aufbereitet. Alternativ können Dienststellen auch den taggenauen Abholservice der PIN Mail AG in Anspruch nehmen . 2. Wie bewertet der Senat die Fälle, in denen Briefe auf den Depots der PIN MAIL AG mehrere Tage rumliegen, ohne befördert bzw. den Adressaten weitergeleitet zu werden? Seite 2 von 3 Zu 2.: Solche Fälle sind dem Senat nicht bekannt. Die PIN Mail AG führt zu dieser Frage aus, dass die Sendungen des Landes Berlin in der Regel am Morgen nach der Einlieferung gegen 6:00 Uhr die Zustelldepots der PIN Mail AG erreichen. Die Endsortierung der im Sortierzentrum auf Postleitzahlen vorsortierten Sendungen auf die Zustelltouren erfolgt dort bis spätestens 8:30 Uhr. Die Zustellung erfolgt ab ca. 9:00 Uhr und wird in der Regel taggleich erledigt. Auch bei kurzfristigen Personalausfällen wegen Krankheit oder ähnlichem ist eine taggleiche Zustellung durch entsprechende Vertretungsregelungen sowie durch den Einsatz von Springern und Task-Force-Springern sichergestellt. In Ausnahmesituationen (z.B. Auftreten einer weit überdurchschnittlichen Krankenquote) wird durch entsprechende organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass nicht ausgefahrene Fächer (Teile von Zustelltouren) am Folgetag zugestellt werden. 3. Wie bewertet der Senat, dass die Adressaten dieser verspätet überbrachten Briefe möglicherweise von Gerichten und Verwaltungen kurz gesetzte Fristen unverschuldet nicht einhalten können und den Adressaten dadurch Nachteile entstehen? Zu 3.: Sollten Adressaten Fristen, die nicht ohnehin erst mit Zustellung zu laufen beginnen, aufgrund verspäteten Empfangs unverschuldet nicht einhalten können, so kann von diesen ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden. Ein von der PIN MAIL AG angeregter und von drei Gerichten im Jahr 2016 durchgeführter Testlauf mit 50 Briefsendungen hat keine größeren Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung aufgezeigt: 49 Briefsendungen sind am ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag ausgeliefert worden. Bei einer weiteren Sendung erfolgte die Zustellung am zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag. 4. Wie bewertet der Senat jene Fälle, in denen sich die Empfänger der an sie adressierten Briefe ebendiese von den Depots der PIN MAIL AG selbst abholen müssen, um einen zeitnahen Erhalt der Briefe zu gewährleisten und keine Überschreitung der von Gerichten und Verwaltung gesetzten Fristen in Kauf zu nehmen? Zu 4.: Solche Fälle sind dem Senat nicht bekannt. Bei Sendungen „Einschreiben mit persönlicher Übergabe“ oder „Einschreiben mit Rückschein“ kann bei Abwesenheit des Adressaten eine Abholungsnotiz, wie auch bei anderen Postdienstleistern, hinterlegt werden. Die PIN Mail AG führt zu dieser Frage aus, dass sie überobligatorisch und kostenfrei interessierten Empfängerkreisen die Möglichkeit bietet, ihre Post zu einem frühen Zeitpunkt am Zustelltag im jeweils zuständigen Zustelldepot des Unternehmens selbst abzuholen statt auf die reguläre Zustellung zu warten. Dieser für die PIN Mail AG mit erheblichen Mehrkosten verbundene Dienst (Postfach) ist bei den Konkurrenzunternehmen nur gegen Gebühr erhältlich. 5. Wie wurde bei der europaweiten Vergabe dieser ausgeschriebenen Dienstleistung das Kriterium „Zuverlässigkeit“ gewichtet und aus welchen Gründen hat die PIN MAIL AG den Zuschlag erhalten ? Seite 3 von 3 Zu 5.: Als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung wurde der entsprechende Auftrag 2014 an die PIN Mail AG vergeben. Unter Beachtung aller im Land Berlin geltenden rechtlichen Vorgaben hatte die PIN Mail AG das wirtschaftlichste Angebot abgegeben . Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und kann maximal drei Mal um ein Jahr verlängert werden. Grundlage einer Verlängerung ist die vertragsgemäße Erfüllung der Leistung sowie eine wirtschaftliche Marktanalyse. Der Vertrag wurde seitdem zwei Mal um ein Jahr verlängert. Das Kriterium „Zuverlässigkeit“ ist neben der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit ein Eignungskriterium und wird einer vergaberechtlichen Prüfung unterzogen. Die Zuverlässigkeit wird vergaberechtlich grundsätzlich über Eigenerklärungen z.B. über das Vorliegen der Tariftreue, zum Mindestlohn, zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, durch Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nachgewiesen und nicht gewichtet (Eignung vorhanden oder nicht). Kann die Zuverlässigkeit anhand der geforderten Unterlagen nicht nachgewiesen werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. Berlin, den 16. Februar 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13419 S18-13419