Drucksache 18 / 13 420 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Kössler (GRÜNE) vom 02. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2018) zum Thema: Kommunales Klimaschutzkonzept – Umsetzung in Neukölln und Antwort vom 19. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13420 vom 02.02.2018 über Kommunales Klimaschutzkonzept - Umsetzung in Neukölln Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Neukölln von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage 1: Wird nach Kenntnis des Senats in Neukölln aktuell an einem Klimaschutzkonzept gearbeitet bzw. ist solch eines in Auftrag gegeben? Wenn ja, in welche Verwaltung im Bezirksamt Berlin-Neukölln und mit welchem Zeitplan? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1: Nach Kenntnis des Senats wurde bisher vom Bezirksamt Neukölln kein Klimaschutzkonzept in Auftrag gegeben. Nach Auskunft der Abteilung Umwelt und Naturschutz im Bezirksamt Neukölln ist eine gesonderte Stellenposition notwendig für die systematische Koordinierung anfallender Tätigkeiten im Bereich des Klimaschutzes. Im Bezirksamt Neukölln wurde eine Dienstkraftanmeldung für den Haushalt 2018/2019 zur Schaffung einer Stelle für einen Klimaschutzbeauftragten nicht berücksichtigt. Aktuelle Vorhaben zur Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes sind dem Senat nicht bekannt. Frage 2: Wie stellt sich nach Kenntnis des Senats der konkrete Arbeitsumfang der zusätzlichen Personen im Umweltund Naturschutzamt Berlin-Neukölln dar und mit welchem zusätzlichen Arbeitsumfang wird durch Beauftragung eines Klimaschutzkonzeptes kalkuliert? 2 Antwort zu 2: Laut Bezirk können hierzu keine genauen Angaben gemacht werden. Generell handelt es sich um eine anspruchsvolle Querschnittsaufgabe, die Kenntnisse zu energetischer Sanierung, Energiemanagement und Ressourceneffizienz, Mobilität, Städtebau, stadtökologischen sowie sozioökologischen Aspekten von Durchgrünung, Energien aus naturdynamischen Prozessen sowie Öffentlichkeitsarbeit und Koordination erfordert. Frage 3: Wie unterstützt der Senat das Bezirksamt-Neukölln aktuell bei der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und bei der Hebung der enormen wirtschaftlichen und klimapolitischen Potenziale im Bezirk? Was ist darüber hinaus möglich bzw. geplant? Antwort zu 3: Der Senat hält die Erstellung von Klimaschutzkonzepten sowie die Einstellung von Klimaschutzmanagerinnen und -managern grundsätzlich für sinnvoll und empfiehlt den Bezirken, ensprechende Fördermittel nach der Kommunalrichtline des Bundes zu beantragen. Nach § 9 des Berliner Energiewendegesetzes (EWG Bln) haben die Bezirke die dort verankerte Vorbildfunktion der öffentlichen Hand für den Klimaschutz in Berlin in eigener Verantwortung zu erfüllen. Sie sind gehalten, eigene Energie- und Kohlendioxidbilanzen zu erstellen, Ziele zur Minderung von Kohlendioxidemissionen zu formulieren und Aussagen zur Einsparung von Energie in den bezirklichen Gebäuden zu treffen. Die Förderung der Kommunalrichtlinie ist geeignet, die Bezirke bei der Umsetzung dieser Pflichten zu unterstützen. Darüber hinaus sollen klimaschutzpolitische Potenziale in den Bezirken durch die Umsetzung der § 7 EWG Bln (Maßnahmenplan CO2-neutrale Verwaltung) sowie § 8 EWG Bln (Sanierungsfahrpläne für öffentliche Gebäude) erschlossen werden. Für die Erfüllung der Pflichten aus dem EWG Bln wurden für die Bezirke zusätzliche Mittel für die Einrichtung einer Stelle nach der Entgeltgruppe 10 zur Verfügung gestellt. Zur Unterstützung der Bezirke hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einen regelmäßigen Austausch mit ihren Ansprechpartnerinnen und -partnern in den Bezirken auf Fachebene initiiert und ist bezüglich des möglichen Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zum Klimaschutz mit den Bezirken im Gespräch, die der Unterstützung der Umsetzung der Pflichten aus § 9 EWG Bln dienen sollen. Außerdem besteht ein regelmäßiger Austausch mit den Energiebeauftragten der Bezirke. Darüber hinaus stehen den Bezirken – neben der Förderung aus der Kommunalrichtlinie des Bundes – weitere Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Zum einen können die Bezirke aus dem Berliner Förderprogramm BENE-Klima, welches durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert wird, Mittel für Klimaschutz- Maßnahmen beantragen. Des Weiteren können Klimaschutzmaßnahmen in den Bezirken grundsätzlich auch aus den für die Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 vorgesehenen Mitteln finanziert werden. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hält sich grundsätzlich über den Bund-Länder-Austausch Kommunaler Klimaschutz und über die Servicestelle Kommunaler Klimaschutz über die Förderbedingungen der Kommunalrichtline, nach der kommunale Klimaschutzkonzepte gefördert werden, auf dem Laufenden und gibt diese Informationen an die Bezirke weiter. 3 Berlin, den 19.02.2018 In Vertretung Stefan Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13420 S18-13420