Drucksache 18 / 13 441 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 08. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2018) zum Thema: BerlKönig: Welche Verkehrsdaten sollen erhoben werden und wem nutzt das? und Antwort vom 20. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13441 vom 8. Februar 2018 über BerlKönig: Welche Verkehrsdaten sollen erhoben werden und wem nutzt das? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche vertraglichen Regelungen gibt es (soll es geben) mit dem Ridesharing-Anbieter BVG / BerlKönig im Zusammenhang mit dem Erheben, Speichern, Nutzen und Weitergeben von Verkehrsdaten die durch den Betrieb entstehen (auch nicht personenbezogene)? Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht der Senat aufgrund bestehender Vertragsgestaltungen oder ggf. zukünftiger, die genannten durch den Betrieb entstehenden Verkehrstaten im Rahmen der Berliner Open-Data-Strategie zum allgemeinen Nutzen für die Smart City Berlin öffentlich zugänglich zu machen? Antwort zu 1 und zu 3: Es gibt zwischen dem Land Berlin und der BVG AöR keine vertraglichen Regelungen zum o.g. geplanten Ridesharing-Angebot. Es handelt sich um ein eigenwirtschaftliches Projekt des Unternehmens. Frage 2: Wenn dem Senat bekannt ist welche Verkehrsdaten BerlKönig plant zu erheben, zu speichern, zu nutzen oder weiterzugeben bitte um Auflistung. Antwort zu 2: Der Senat geht davon aus, dass die BVG bzw. ihr Kooperationspartner die für den Pooling-Algorhythmus der App sowie die Bezahlfunktion erforderlichen Daten bei den Kunden abfragen wird. Darüber hinaus wird die beantragte personenbeförderungsrechtliche Genehmigung u.a. Berichtspflichten in Bezug auf die 2 Erreichung der Projektziele enthalten, die eine Erfassung der dafür erforderlichen Daten durch die BVG voraussetzt. Das Genehmigungsverfahren beim Landesamt für Bürgerund Ordnungsangelegenheiten ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Insofern kann zu den daraus resultierenden Berichtspflichten der BVG, den in diesem Zusammenhang zu übermittelnden Informationen noch keine Aussage getroffen werden. Berlin, den 20. Februar 2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13441 S18-13441