Drucksache 18 / 13 445 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 07. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Februar 2018) zum Thema: Schnelle Wiedereingliederung von Arbeitslosen in neue Beschäftigungsverhältnisse und Antwort vom 28. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13445 vom 07. Februar 2018 über Schnelle Wiedereingliederung von Arbeitslosen in neue Beschäftigungsverhältnisse ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RDBB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist. 1. In der Online-Version des Tagesspiegels vom 04.01.2017 wird im Artikel "Das Milliardengeschäft mit den Arbeitslosen" (http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/kursangebot-der-jobcenter-das-milliardengeschaeft-mitden -arbeitslosen/20800654.html) die Arbeitsweise der Jobcenter kritisiert. - Welches sind die Zielvorgaben der im Kundenkontakt bzw. in der Vermittlung tätigen Jobcentermitarbeiter auf der Führungsebene und der Arbeitsebene in den Berliner Jobcentern? Um eine Erläuterung möglicher verschiedener Arten von Zielen wird gebeten, z.B. Anzahl der durch die Mitarbeiter betreuten Kunden pro Jahr oder pro Monat oder die Belegung von Kursen bei Trägern (auch MAT-Maßnahmen bei Trägern genannt) oder die Vermittlung von Kunden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Zu 1.: Die Berliner Jobcenter haben keine „Zielvorgaben“ zu erfüllen. Es gibt gemäß § 48b SGB II einen jährlichen Zielvereinbarungsprozess, in dem die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die gemeinsamen Einrichtungen mit der Bundesagentur und den kommunalen Trägern vereinbaren, welche Ziele im Kontext der Veränderungen bei „der Verringerung der Hilfebedürftigkeit “, „der Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ und „der Vermeidung des langfristigen Leistungsbezuges“ unterjährig innerhalb des Jobcenterbezirks erreicht werden sollen. Eine schematische Darstellung der „Bundesziele“ nebst Kennzahlen und Ergänzungsgrößen zeigt die nachfolgende Grafik. 2 Weiterführende Informationen zum Zielvereinbarungsprozess 2018 mit den Jobcentern sind in dem Fachportal des Bundes „Servicestelle SGB II“ zu finden (http://www.sgb2.info/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Planungsgrundlagen- 2018.pdf;jsessionid=69A1920B7B9690A3910ABCC0BA24781B?__blob=publicationFile&v =1). Darauf aufbauend werden individuelle Zielvereinbarungen mit den BA- Führungskräften abgeschlossen. 2. Sind die Zielvorgaben für die Jobcentermitarbeiter berlinweit einheitlich oder gibt es Unterschiede zwischen den Bezirken? Zu 2.: Jedes Berliner Jobcenter führt einen eigenen Zielvereinbarungsprozess im Sinne des § 48b SGB II durch, so dass individuelle Zielwerte vereinbart werden. 3. Wie viele Mitarbeiter der Berliner Jobcenter sind in der Vermittlung tätig, a) auf der Führungsebene und b) auf der Arbeitsebene? 9. Wie viele Mitarbeiter von Jobcentern sind fest angestellt und wie viele sind befristet angestellt? Zu 3. und 9.: Die Angaben zu Mitarbeiterkapazitäten der Jobcenter in einzelnen Fachbereichen und zum Umfang der eingesetzten Leitungskräfte können der nachfolgenden Tabelle 1 entnommen werden. Die Führungskräfte werden in der dem Senat vorliegenden Quartalsstatistik der BA nicht nach Fachbereichen unterteilt und können daher nicht differenziert ausgewiesen werden. 3 Tabelle 1: Mitarbeiterkapazitäten der Berliner Jobcenter in Vollzeitäquivalenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesamt davon Dauerkräfte befristet Amtshilfe darunter Fachbereiche darunter Führungskräfte Kundenportal (Eingangszone ) Markt & Integration Leistungsgewährung Geschäftsführung Bereichsleitung Teamleitung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Berlin Charlottenburg- Wilmersdorf 487,5 433,0 50,9 3,6 51,9 209,0 179,4 1,9 6,0 28,8 Berlin Friedrichshain-Kreuzberg 632,8 613,5 16,2 3,0 46,9 281,5 241,0 2,0 6,7 39,5 Berlin Lichtenberg 527,1 495,1 30,0 2,0 39,5 211,6 204,8 2,0 5,0 28,0 Berlin Marzahn-Hellersdorf 577,4 528,3 49,2 0,0 54,8 242,5 216,4 2,0 7,0 34,6 Berlin Mitte 920,5 883,1 37,5 0,0 72,2 410,4 357,7 3,0 8,0 57,8 Berlin Neukölln 847,8 807,9 39,9 0,0 84,2 384,5 296,3 2,0 10,0 49,7 Berlin Pankow 524,6 485,9 36,7 2,0 49,5 202,5 207,5 2,0 6,0 36,7 Berlin Reinickendorf 487,9 438,4 48,5 1,0 62,8 199,4 170,6 2,0 6,0 29,9 Berlin Spandau 539,4 493,9 42,9 2,6 60,4 238,0 188,5 2,0 6,0 36,6 Berlin Steglitz-Zehlendorf 286,3 261,4 17,6 7,3 26,9 114,1 107,2 1,0 4,0 19,8 Berlin Tempelhof-Schöneberg 593,4 556,1 32,1 5,2 47,5 252,1 227,9 2,0 7,0 37,4 Berlin Treptow-Köpenick 373,6 339,2 32,4 2,0 28,5 155,0 142,4 2,0 5,0 23,5 Berlin gesamt 6.798,3 6.335,8 433,9 28,7 625,1 2.900,6 2.539,7 23,9 76,7 422,3 Quelle: BA Personalreport gE, BM Dezember 2017 - SenIAS - II C 51 4 4. Hängen bei Mitarbeitern von Jobcentern auf der Führungsebene und auf der Arbeitsebene deren eigenen Beförderungsaussichten und Anstellungsverhältnisse von einer Zielerreichung ab? Falls ja, von welcher? Zu 4.: Nein. 5. Ist an irgendeiner Stelle in den Jobcentern ein Ziel, Kontakte von Jobcentermitarbeitern zu Personalchefs und Personalsachbearbeitern von Berliner Firmen bzw. potentiellen neuen Arbeitgebern für aktuelle Jobcenterkunden definiert, z.B. zur Ermittlung des verdeckten Stellenmarktes. D.h. ein Austausch über zeitnah freiwerdende Positionen? Zu 5.: Hierzu liegen der BA und dem Senat keine Erkenntnisse vor. 6. Ist an irgendeiner Stelle im Jobcenter ein Ziel Vermittlung von Vorstellungsterminen für Jobcenterkunden bei potentiellen neuen Arbeitgebern definiert? Zu 6.: Hierzu liegen der BA und dem Senat keine Erkenntnisse vor. 7. Ist an irgendeiner Stelle im Jobcenter ein Ziel erfolgreiche Vermittlung Jobcenterkunden an neue Arbeitgeber definiert? Z.B. Jobcentermitarbeiter vermittelt Kunden an neuen Arbeitgeber, der vermittelte Kunde erhält einen Arbeitsvertrag und übersteht die Probezeit. Zu 7.: Die Vermittlung von Kunden in Arbeit ist eines der zentralen Ziele des SGB II und findet in der Integrationsquote ihren Ausdruck. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Eine Unterscheidung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und „neuen“ Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gibt es nach Kenntnis des Senates nicht. 8. Inwieweit sind die Darstellungen im zitierten Tagesspiegelartikel korrekt? (Zitat 1: „Nicht die Interessen der Arbeitslosen stehen dabei im Mittelpunkt, sondern die der Mitarbeiter“"; Zitat 2: "Wer befristet angestellt sei und ein C oder gar ein D bekommt, gerate in Gefahr, bald selbst Kunde des Jobcenters zu werden.") Zu 8.: Nach Aussage der BA sind die Aussagen falsch. 10. Falls es befristet angestellte Mitarbeiter von Jobcentern gibt, was ist der Sachgrund für diese Befristung? Zu 10.: In den Berliner Jobcentern wurden zum Stichtag 01.12.2017 insgesamt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umfang von 433,9 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) befristet beschäftigt , hierauf entfallen 393,1 VZÄ auf den Träger BA und 40,8 VZÄ auf den Träger Land Berlin. Mit einem Vertretungssachgrund für abwesende Dauerkräfte (z. B. Elternzeitvertretungen , Vertretung längerfristig Erkrankter, etc.) wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umfang von 30 VZÄ der BA und 17 VZÄ des Landes Berlin beschäftigt. Auf befristete Beschäftigungsverhältnisse ohne Sachgrund entfallen 363,1 VZÄ auf den Träger BA und 23,8 VZÄ auf den kommunalen Träger Land Berlin. 11. Wie viele Träger für Maßnahmen gibt es, die für Berliner Jobcenter-Kunden zur Verfügung stehen? Zu 11.: Die BA verfügt über keine Daten, wie viele Bildungsträger am freien Bildungsmarkt aktiv sind. 12. Wie viele Maßnahmen bei einem Träger (MAT) werden jährlich vermittelt, a) insgesamt, b) pro Kunde? Zu 12.: Im Jahr 2017 wurden in den 12 Berliner Jobcentern 60.510 Eintritte in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gefördert. Darunter waren 7.039 Förderfälle bei einem Arbeitgeber und 1.813 Förderfälle bei einem privaten Arbeitsvermittler. Ob und wie häufig es Mehrfachförderungen je Kunden gab, kann statistisch nicht ausgewertet werden. 5 13. Wieviel Geld wird jährlich von den Jobcentern für Maßnahmen beim Träger (MAT) ausgegeben? Zu 13.: Die Berliner Jobcenter haben im Jahr 2017 für Maßnahmen beim Träger 89.646.911 € eingesetzt. 14. Wie hoch waren die Mittel gegen Langzeitarbeitslosigkeit und wie hoch war die tatschliche Mittelausschöpfung ? Zu 14.: Da es keinen isolierten Mittelansatz für das Merkmal Langzeitarbeitslosigkeit gibt, kann eine Auswertung nach diesem Kriterium nicht erfolgen. Insgesamt standen den Berliner Jobcentern 343.338.439 € für Eingliederungsleistungen zur Verfügung. Die Berliner Jobcenter haben 338.717.962 € für Eingliederungsmaßnahmen ausgeben können, dies entsprach 98,7 % der verfügbaren Haushaltsmittel. 15. Auf wie viele Träger von Maßnahmen verteilen sich die jährlichen Ausgaben? Zu 15.: Eine solche Auswertung ist statistisch nicht möglich, da nur die Eintritte von Kunden in Maßnahmen erfasst werden und nicht die Bilanz der Träger. 16. Gibt es unter den Anbietern von Maßnahmen in Berlin auch Träger, die Tochterfirmen von politischen Parteien oder Gewerkschaften sind? Zu 16.: Es entzieht sich der Kenntnis der BA, ob es Träger gibt, die Verflechtungen mit politischen Parteien und Gewerkschaften haben. Die Jobcenter geben Bildungsgutscheine aus oder weisen Teilnehmer in zertifizierte Maßnahmen zu. Die Zertifizierung von Trägern und Maßnahmen obliegt nicht der Bundesagentur für Arbeit, sondern externen Zertifizierungsstellen . 17. Inwieweit ist die Aussage „Ob so ein Kurs den Arbeitslosen etwas bringt, spielt bei der Vergabe keine Rolle“ des Tagesspiegels im zitierten Artikel korrekt? Zu 17.: Nach Aussage der BA ist die Aussage falsch. 18. Wie gehen die Jobcenter mit Fällen um, in denen offensichtlich qualitativ minderwertige Maßnahmen von Trägern angeboten werden? Zu 18.: Die Jobcenter nutzen die vertraglichen und zivilrechtlichen Regelungen bei der Maßnahmedurchführung aus und fordern die vertragsgerechte Erfüllung der Verträge zu den Arbeitsmarktdienstleistungen. 19. Erfolgt nach der Vergabe von Kursen an Kunden des Jobcenters eine Qualitätskontrolle, bei der überprüft wird, a) ob die Maßnahme in der abgerechneten Form stattgefunden hat, d.h. die abgerechnete Kursstundenzahl eingehalten wurde, der Kurs durch eine qualifizierte Person abgehalten worden ist und im Kurs die gegenüber dem Jobcenter angerechneten Inhalte vollständig vermittelt worden sind? Zu 19.: Die Jobcenter suchen stichprobenartig oder anlassbezogen die Maßnahmeorte auf und kontrollieren neben der Personalausstattung auch die Infrastruktur auf Vertragskonformität . Der Prüfdienst der BA prüft ferner stichprobenartig die Maßnahmequalität des Arbeitsmarktdienstleisters. 6 20. Erfolgt vor, während oder nach der Vergabe von Kursen an Kunden eine Erfolgskontrolle, bei der überprüft wird, ob ein Kurs der Richtige für den richtigen Kunden ist, bzw. für die Richtung, in die sich der Kunde entwickeln will und der Kunde mit einem Benefit dort herauskommt (z.B. Weiterbildung bei technisch überholten Berufsabschlüssen, Handhabung Online-Jobbörsen, allg. akzeptierte vorzeigbare Bewerbungsunterlagen , Fähigkeit zu einer zielgerichteten Selbstdarstellung im Bewerbungsgespräch, Kenntnis des eigenen Marktwerts, Vertragsverhandlungen, die ersten 100 Tage im neuen Job usw.). Zu 20.: Nach Aussage der BA/RDBB werden Maßnahmen nur initiiert, wenn individuelle Förder- und Entwicklungsbedarfe beim Kunden vorliegen, welche durch eine Teilnahme beseitigt werden sollen. Nach einer Maßnahmeteilnahme wird durch die Vermittlungsfachkraft geprüft, ob und wie weit die Vermittlungshemmnisse beseitigt wurden. Das Profil des Kunden wird entsprechend angepasst. So wird sichergestellt, dass es eine Rückkopplung zwischen Maßnahmeteilnahme und Erfolgskontrolle gibt. 21. Erfolgt vor, während oder nach der Vergabe von Kursen an Kunden eine Erfolgskontrolle in dem Sinne, dass die Zahlen der Einstellung von Kursteilnehmern durch neue Arbeitgeber ansteigen bzw. über Vergleichszahlen von Kunden ohne Kursteilnahme liegen? Zu 21.: Ja - es erfolgen Erhebungen, die darstellen, wie viel Menschen nach einer Maßnahmeteilnahme in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert wurden. 22. Erfolgt bei den Trägern eine Kontrolle, ob diese versuchen Jobcenterkunden langfristig an sich zu binden oder den Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu beschleunigen? Zu 22.: Es ist auch im Interesse des Trägers, möglichst vielen Menschen einen Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu ebnen und somit die Erfolgsfähigkeit der Maßnahme zu beweisen . Durch eine hohe Eingliederungsquote erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Träger bei künftigen Maßnahmeausschreibungen einen Zuschlag erhält, da auch die Erfolgsfähigkeit ein Kriterium bei der Bieterauswahl ist. 23. Werden die Träger von Maßnahmen rein nach den Kosten für Kurse, Pauschalen oder Stundensätzen bezahlt oder gibt es Prämienmodelle für den Träger wenn der Kunde/Kursteilnehmer zeitnah nach der Maßnahme in ein Beschäftigungsverhältnis bei einem neuen Arbeitgeber übergeht? Zu 23.: Die Vergütung von Maßnahmeträgern kann nach Aufwandspauschalen und Vermittlungsvergütungen für erfolgreiche Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen. 24. Falls nein, erachtet der Senat eine Prämierung von Trägern für eine möglichst schnelle Eingliederung von Kursteilnehmern/Kunden in ein neues Beschäftigungsverhältnis für sinnvoll? Zu 24.: Die Maßnahmen für Kundinnen und Kunden der Jobcenter zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt werden in Trägerverantwortung der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt . Die Erfolgsfähigkeit von Maßnahmen (z. B. angemessene Eingliederungsquote) findet bei der Auswahl der Maßnahmen und der Anbieter (siehe Antwort zu Frage 22) Berücksichtigung , was der Senat für sinnvoll hält. 25. Gibt es Beispiele für erfolgreiche Vermittlungen von Kunden unter und über 50 Jahre in neue Beschäftigungsverhältnisse , sowohl mit hoher als auch mit niedriger Qualifikation? Ggf. wird hier um einen Verweis auf eine Quelle gebeten, damit im Falle einer sehr hohen Zahl positiver Beispiele nicht unverhältnismäßig viele aufgeschrieben werden müssen. Zu 25.: Gerade im Kontext der Perspektive 50 Plus wurden viele gute Beispiele generiert. Siehe dazu: http://www.perspektive50plus.de/medien/publikationen/broschueren/ 7 26. In der schriftlichen Anfrage geht der Fragesteller in allen bisherigen Fragen von einer grundsätzlich vorhandenen Eigenmotivation der Jobcenterkunden aus, ein Beschäftigungsverhältnis zu finden, anzutreten und auch zu behalten. In welchem Umfang sind Teile der im Tagesspiegel dargestellten Sachverhalte auf ein völliges Fehlen jeglicher Eigenmotivation von Kunden zurückzuführen sein, die in vielen Fällen Jobcenter- Mitarbeitern und Jobcenterführungskräften keine andere Möglichkeit lassen als so vorzugehen, wie es in den Negativbeispielen des Tagesspiegels dargestellt ist? Es wird um Nennung von Zahlen, Fakten und Hintergründen gebeten, die die Jobcenter und deren Mitarbeiter von den Vorwürfen des Tagesspiegels entlasten und ein realistisches Bild der Lage wiedergeben. Zu 26.: Es ist nicht statistisch auswertbar, wie viel erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Berlin Handlungsbedarfe im Kontext der Motivation besitzen. Berlin, den 28. Februar 2018 In Vertretung Alexander Fischer Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13445 S18-13445