Drucksache 18 / 13 451 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (GRÜNE) vom 12. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2018) zum Thema: Weihnachtszirkus (Circus Voyage) gastierte in Berlin – Wie ging es den Tieren? Teil 2 und Antwort vom 28. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 451 vom 12. Februar 2018 über Weihnachtszirkus (Circus Voyage) gastierte in Berlin – Wie ging es den Tieren? Teil 2 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorwort: Der Senat weist darauf hin, dass die Antworten auf die Fragen 1. bis 8. auf der Stellungnahme des für die Veterinärkontrolle zuständigen Bezirksamtes Charlottenburg- Wilmersdorf beruhen. Aus den Antworten zu Drucksache 18/13 066 ergeben sich folgende Fragen. 1. Wann fand die eine Kontrolle durch den Fachbereich Veterinär-und Lebensmittelaufsicht (VetLeb) des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf beim Weihnachtszirkus am Olympiagelände statt? Zu 1.: Die Kontrolle fand am 05.01.2018 statt. 2. Wurde die eine Kontrolle vorher beim Zirkus durch das VetLeb angemeldet? Zu 2.: Nein, die Kontrolle erfolgte unangemeldet. 3. Wie lange dauerte die eine Kontrolle? Zu 3.: Die Kontrolle dauerte inkl. An- und Abfahrt ca. drei Stunden. 4. Wie viele Mitarbeiter*innen des VetLeb waren bei der einen Kontrolle im Zirkus zugegen? Zu 4.: Die Kontrolle wurde von zwei amtlichen Tierärzten des Fachbereichs VetLeb durchgeführt. 2 5. Was genau wurde kontrolliert? Zu 5.: Im Rahmen der Schwerpunktkontrolle wurden sämtliche Tiere einer amtstierärztlichen Begutachtung unterzogen (Ernährungs- und Pflegezustand, Verhalten). Bei allen Tieren wurden das Futter, das Tränkwasser und die Einstreu überprüft. Zusätzlich wurde u. a. - im Elefantenzelt die Raumtemperatur gemessen, - der Außenauslauf der Elefanten und die Gehegegröße überprüft, - in der Flusspferdhaltung die Wassertemperatur des Schwimmbeckens überprüft, - das Innengehege der Giraffen vermessen, - bei den Kameliden und dem Esel das Innen- und Außengehege überprüft, - bei den Pferden der Auslauf begutachtet, - das Verhalten der Tiger im Transportwagen beobachtet und der Transportwagen überprüft und - das Tierbestandsbuch inkl. Tierbehandlungsbuch eingesehen und stichprobenartig kontrolliert. 6. Wer hat entschieden, dass der Zirkus während der Gastspielzeit nur einmal kontrolliert wird? Zu 6.: Die Entscheidung wurde vom zuständigen VetLeb getroffen. 7. Wie rechtfertigt der Fachbereich Veterinär-und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Charlottenburg -Wilmersdorf, dass in einer mindestens vierwöchigen Gastspielzeit des Weihnachtszirkusses am Olympiagelände nur eine Kontrolle stattfand? Zu 7.: Im Vergleich zu vielen anderen überwachungspflichtigen Betrieben wurde der Zirkus im Jahr 2017 durch amtliche Tierärzte verschiedener Bundesländer mindestens 26 mal und damit überdurchschnittlich häufig kontrolliert. Daher wurde eine anlassbezogene Schwerpunktkontrolle als ausreichend erachtet. 8. Laut oben genannter Drucksache wurden bei der einmaligen Kontrolle durch das zuständige VetLeb keine Tierschutzverstöße festgestellt. Wurden dennoch Konsequenzen aus der Kontrolle gezogen oder lautete das Kontrollergebnis einfach nur „gut“? Zu 8.: Aufgrund des Kontrollergebnisses wurden keine besonderen Konsequenzen gezogen . Eine Bewertung des Kontrollergebnisses mittels Schulnoten erfolgt üblicherweise nicht. 9. Teilt der Senat die Einschätzung, dass mit nur einer Kontrolle nicht gewährleistet ist, dass die Tiere über die gesamte Gastspielzeit artgerecht und ohne Einschränkungen gehalten werden? Zu 9.: Nein. Werden bei einer ersten unangemeldeten Kontrolle Mängel festgestellt, können weitere Begehungen zur Kontrolle der Abstellung der Mängel notwendig werden. Insofern richtet sich die Anzahl der Kontrollen nach den Befunden der ersten Kontrolle. 10. Berichten von Besucher*innen zufolge, führte der Zirkus alle seine Tiere mit sich, aber nur ein Bruchteil der Tiere musste auch in die Manege. Welche Möglichkeiten hat der Senat, dass die anderen Tiere schon ins Winterquartier gebracht werden, um ihnen unnötige Leiden zu ersparen? 3 Zu 10.: Der Senat hat keine Möglichkeit hier entsprechend einzugreifen. Die Zuständigkeit für die Kontrolle von Zirkussen und die Anordnung von Maßnahmen bei Verstößen gegen Rechtsvorschriften liegt in Berlin bei den bezirklichen VetLeb. 11. Laut der Zirkus-Homepage wird der Weihnachtszirkus auch im Jahr 2018 wieder auf dem Olympiagelände gastieren. Wird die Senatsverwaltung für Inneres und Sport aufgrund der wenigen Kontrollen durch das VetLeb dem Pächter untersagen die Fläche wieder an den Zirkus zu vermieten, da nicht sichergestellt ist, dass während des Gastspiels absolut keine Tierschutzverstöße erfolgten? Zu 11.: Der Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegt bisher kein Antrag für ein Gastspiel 2018 vor. Nach Eingang eines entsprechenden Antrages wird dieser geprüft und anschließend wird eine Entscheidung getroffen. Berlin, den 28. Februar 2018 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-13451 S18-13451