Drucksache 18 / 13 453 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ines Schmidt (LINKE) vom 12. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2018) zum Thema: Integrationsbeauftragte sowie Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der Berliner Bezirke und Antwort vom 28. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Ines Schmidt (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13453 vom 12. Februar 2018 über Integrationsbeauftragte sowie Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der Berliner Bezirke ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wurden die Bezirke um Zuarbeit gebeten. Die untenstehenden Angaben geben die Zuarbeit der Bezirke wieder. 1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Amt der/des Integrationsbeauftragten sowie der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen eines Bezirkes zu erfüllen? Zu 1.: Die Benennung der oder des Bezirksbehindertenbeauftragten für Menschen mit Behinderung obliegt dem jeweiligen Bezirk. § 7 Absatz 1 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) schreibt die Wahl von Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen vor. Diese erfolgt durch die Bezirksverordnetenversammlung auf Vorschlag des Bezirksamtes. Die Ernennung der oder des Bezirksbeauftragten für Integration und Migration obliegt ebenfalls dem jeweiligen Bezirk. § 7 Absatz 1 Satz 1 des Partizipations- und Integrationsgesetzes (PartIntG) schreibt vor, dass das Bezirksamt nach Anhörung der örtlichen Migrantenorganisationen bei der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister eine Bezirksbeauftragte oder einen Bezirksbeauftragten für Integration und Migration (Integrationsbeauftragte oder Integrationsbeauftragter) ernennt. Die Voraussetzungen richten sich nach den jeweiligen Anforderungsprofilen der Bezirke. 2 Im Folgenden werden die formalen Voraussetzungen zusammengefasst, ggf. ergänzt um Anmerkungen einzelner Bezirke. Die formalen Voraussetzungen werden in den jeweiligen Anforderungsprofilen um weitere, je nach Bezirk unterschiedliche Kompetenzen ergänzt. Bezirk Integrationsbeauftragte bzw. Integrationsbeauftragter Beauftragte bzw. Beauftragter für Menschen mit Behinderungen Mitte Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst, bei Tarifbeschäftigten Verwaltungslehrgang II oder vergleichbare Fachkenntnisse und Erfahrungen. Abschluss einer Fachhochschule sozialwissenschaftlicher oder sozialpädagogische Fachrichtung oder vergleichbarer Abschluss, Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen. Friedrichshain- Kreuzberg Keine Angabe. Abgeschlossene Fachhochschulausbildung, insbesondere mit den Schwerpunkten Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten. Da es sich um eine Querschnittsfunktion handelt, kann dieses Aufgabengebiet auch für andere Berufsfelder z. B. in medizinischen oder baufachlichen Bereichen geöffnet werden. Pankow Als formale Voraussetzungen sind für beide Aufgabengebiete ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder vergleichbar) in einer tätigkeitsrelevanten Fachrichtung und eine mehrjährige Praxiserfahrung erforderlich. Als formale Voraussetzungen sind für beide Aufgabengebiete ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder vergleichbar) in einer tätigkeitsrelevanten Fachrichtung und eine mehrjährige Praxiserfahrung erforderlich. Charlottenburg- Wilmersdorf Abschluss einer (Fach-) Hochschule / Master in den Fachrichtungen Verwaltungs -, Politik- oder Sozialwissenschaften mit einschlägiger Berufserfahrung (mindestens 2 Jahre), insbesondere in den Bereichen Migration / Integration (inkl. Asyl und Flucht), Diversity Management, Prävention Erfüllung der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen 3 betr. Diskriminierung und Ausgrenzung sowie Demokratieentwicklung; Leitungserfahrung. Spandau Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes – BesGr. A 11 bzw. Erfüllung der tarifrechtlichen Voraussetzungen für die entsprechende Eingruppierung – EG 11. Abgeschlossene einschlägige Fach- bzw. Hochschulausbildung mit dem Themenbereich Inklusion sowie Erfahrungen in der Beratung bei und Beurteilung von Bauvorhaben in Bezug auf Barrierefreiheit. Mehrjährige Berufserfahrung in der Arbeit mit Seniorinnen bzw. Senioren und/oder behinderten Menschen bzw. ihren Institutionen ist erwünscht. Grundsätzlich ist zu beachten, dass in Spandau der Aufgabenbereich der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen zusammen mit dem der/des Seniorenbeauftragten in einem Arbeitsgebiet wahrgenommen wird. Steglitz- Zehlendorf Ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium in geeigneter Fachrichtung bzw. Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) oder Bachelor of Arts (B.A.) bzw. Bachelor of Laws (LL.B) in der Fachrichtung „Öffentliche Verwaltungswirtschaft“ oder eine im öffentlichen Dienst vergleichbare Ausbildung (z.B. erfolgreicher Abschluss des Verwaltungslehrganges II). Abgeschlossene Fachhochschulausbildung insbesondere in den Schwerpunkten Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder Verwaltung (Verwaltungslehrgang II) oder gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten. Tempelhof- Schöneberg Die formalen Voraussetzungen sind für beide Stellen wie folgt definiert: Abgeschlossenes Studium der Sozialwissenschaften, Politikwissenschaften, des Journalismus, der Soziologie, der Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Sozialwesen Die formalen Voraussetzungen sind für beide Stellen wie folgt definiert: Abgeschlossenes Studium der Sozialwissenschaften, Politikwissenschaften, des Journalismus, der Soziologie, der Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Sozialwesen 4 Neukölln Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst Tarifbeschäftigte: Verwaltungslehrgang II (VL II) und/oder abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium (Fachhochschule /Universität) in einem der folgenden Studiengänge: - Public Management/ Public und Nonprofit-Management (HWR/HTW Berlin) - Verwaltung und Recht (TH Wildau) - Wirtschaft und Recht (TH Wildau) - Öffentliche Verwaltung (HWR Berlin) - Business Administration (HWR Berlin) - Betriebswirtschaftslehre (alle Hochschulen) oder einem anderen Studiengang mit mindestens 50% Modulen einer Kombination aus verwaltungs-, wirtschafts-, sozial-, politik- und rechtswissenschaftlichen Inhalten, wobei mindestens drei vorliegen müssen. Berufliche Vorerfahrung: zwingend: dreijährige Erfahrung im Arbeitsfeld Integration. wünschenswert: Führungserfahrung. Abgeschlossene Hochschul-, Fachhochschulausbildung insbesondere mit dem Schwerpunkt der Sozialpädagogik und – oder psychologischmethodischen Kompetenzen der allgemeinen erziehungswissenschaftlichen Bereiche mit dem Schwerpunkt der Inklusionspädagogik. Bei Angestellten: Abschluss des Verwaltungslehrgang II Bei Beamten: Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (Fachrichtung nichttechnischer Verwaltungsdienst). Treptow- Köpenick Abgeschlossenes Fachhochschulstudium bzw. Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst der Allgemeinen Verwaltung. Abschluss einer Fachhochschule sozialwissenschaftlicher oder pädagogischer Fachrichtung oder vergleichbarer Abschluss Der Vorschlag des Bezirksamtes für die Wahl in der Bezirksverordnetenversammlung erfolgte auf 5 Die/Der Beauftragte für Integration und Migration ist im Rahmen eines regulären Auswahlverfahrens ausgewählt worden; die örtlichen Migrantenorganisationen sind zu den Auswahlgesprächen eingeladen worden, haben aber nicht teilgenommen. der Grundlage eines Auswahlverfahrens. Marzahn- Hellersdorf Abschluss einer (Fach)- Hochschulausbildung / Bachelor in der Fachrichtung: Öffentliche Verwaltung, Diplomverwaltungswirtin/Dipl omverwaltungswirt, Verwaltungsfachwirtin/Verwal tungswirt, Fremdsprachenkompetenz , Berufserfahrungen im Bereich der Integrations- und Migrationsarbeit. Abschluss einer (Fach) Hochschulausbildung in der Fachrichtung: Soziologie, medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation, oder Verwaltungslehrgang II, oder sonstige Angestellte mit vergleichbaren Fachkenntnissen und Fähigkeiten. Lichtenberg Die Anforderungen um die Position einer/eines Integrationsbeauftragten ausführen zu können, richten sich nach dem im Anforderungsprofil formulierten Voraussetzungen. Durch gesellschaftspolitische Veränderungen kommen bei dieser Aufgabe häufig neue Anforderungen hinzu, so dass sich auch Änderungen und Erweiterungen im Anforderungsprofil ergeben. Das ist in der derzeitigen Situation der Fall. Das Anforderungsprofil liegt umzugsbedingt derzeit nicht vor. Eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung insbesondere mit den Schwerpunkten Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Verwaltung oder gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten. Da es sich um eine Querschnittsfunktion handelt, kann dieses Aufgabengebiet auch für andere Berufsfelder, z. B. in medizinischen und bautechnischen Bereichen geöffnet werden. Reinickendorf Die Voraussetzungen für die Erfüllung des Amtes der Integrationsbeauftragten bzw. des Integrationsbeauftragten sowie der Beauftragten bzw. Die Voraussetzungen für die Erfüllung des Amtes der bzw. des Beauftragten für Menschen mit Behinderung werden vom Bezirksamt im pflichtgemäßen 6 des Beauftragten für Menschen mit Behinderung werden vom Bezirksamt im pflichtgemäßen Ermessen festgelegt. Diese formellen und fachlichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen sowie die Führungskompetenzen im Bezirksamt Reinickendorf finden sich in den Anforderungsprofilen. Dies weist für die bzw. den Integrationsbeauftragte/n aus: Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen des allgemeinen gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes. Ermessen festgelegt. Diese formellen und fachlichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen sowie die Führungskompetenzen im Bezirksamt Reinickendorf finden sich in den Anforderungsprofilen. Dies weist für die bzw. den Beauftragte/n aus: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium insbesondere mit den Schwerpunkten Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Verwaltung oder gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten. 2. Wie sieht das Anforderungsprofil beider Beauftragten aus? Zu 2.: Ein einheitliches Anforderungsprofil gibt es nicht. Die Anforderungsprofile sind in jedem Bezirk unterschiedlich. Es gibt für beide Ämter eine gesetzliche Aufgabenbeschreibung. Für die oder den bezirklichen Integrationsbeauftragten findet sich diese in § 7 PartIntG: „(1) In jedem Bezirk ernennt das Bezirksamt nach Anhörung der örtlichen Migrantenorganisationen bei der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister eine Bezirksbeauftragte oder einen Bezirksbeauftragten für Integration und Migration (Integrationsbeauftragte oder Integrationsbeauftragter). Hinsichtlich ihrer oder seiner Rechte und Aufgaben gegenüber dem Bezirksamt und den anderen bezirklichen Einrichtungen gilt § 5 entsprechend der bezirklichen Zuständigkeit. (2) Die Integrationsbeauftragten nehmen im engen Zusammenwirken mit den örtlichen Migrantenorganisationen insbesondere folgende Aufgaben wahr: 1. Sie geben Anregungen und unterbreiten Vorschläge zu Entwürfen von Anordnungen und Beschlussvorlagen sowie Maßnahmen der Bezirke, soweit diese Auswirkungen auf den Abbau von Integrationshemmnissen sowie die Förderung und Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund haben. 2. Sie wirken darauf hin, dass bei allen wichtigen Vorhaben, die der Bezirk plant oder realisiert, die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden. (3) Die Bezirksämter informieren die Integrationsbeauftragten unverzüglich über alle Vorhaben, Programme und sonstigen Maßnahmen, die ihre Aufgaben betreffen, und geben ihr oder ihm vor einer Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist die Gelegenheit zur Stellungnahme. (4) Die Integrationsbeauftragten sind Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner für Vereine, Initiativen und sonstige Organisationen, die sich mit Fragen im 7 Zusammenhang mit der Lebenssituation von Menschen mit Migrationshintergrund befassen, sowie für Einzelpersonen bei auftretenden Problemen.“ Die Aufgaben der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung sind im § 7 LGBG normiert: „(1) In den Bezirken wählt die Bezirksverordnetenversammlung auf Vorschlag des Bezirksamtes einen Bezirksbeauftragten oder eine Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung. Hinsichtlich seiner oder ihrer Rechte und Aufgaben gegenüber dem Bezirksamt und den anderen bezirklichen Einrichtungen gilt § 5 (Berliner Landesbeauftragter oder Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung) entsprechend der bezirklichen Zuständigkeit. (2) Die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung nehmen in engem Zusammenwirken mit den örtlichen Organisationen der Behindertenselbsthilfe insbesondere folgende Aufgaben wahr: 1. Sie geben Anregungen und unterbreiten Vorschläge zu Entwürfen von Anordnungen und Maßnahmen des Bezirks, soweit diese Auswirkungen auf die Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen haben. 2. Sie wachen darüber, dass bei allen Projekten, die der Bezirk plant oder realisiert, die Belange behinderter Menschen berücksichtigt werden. (3) Die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung sind Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner für Vereine, Initiativen und sonstige Organisationen, die sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Lebenssituation behinderter Menschen befassen, sowie für Einzelpersonen bei auftretenden Problemen.“ Auf Grundlage dieser gesetzlichen Vorgaben erstellt jeder Bezirk in eigener Verantwortung eigene Anforderungsprofile, die eine Aufgabenbeschreibung, die formalen Anforderungen sowie gewichtete Leistungsmerkmale enthalten. Diese fallen je nach Bezirk unterschiedlich aus. 3. Wie werden die Integrationsbeauftragten sowie die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der einzelnen Bezirke vergütet (bitte getrennt nach den einzelnen Bezirken aufführen)? Zu 3.: Bezirk Integrationsbeauftragte bzw. Integrationsbeauftragter Beauftragte bzw. Beauftragter für Menschen mit Behinderungen Mitte A13S EG 11 Friedrichshain- Kreuzberg Keine Angabe. EG 9 Pankow EG 11 Teil I Anlage A TV-L EG 11 Teil I Anlage A TV-L Charlottenburg- Wilmersdorf EG 13 TV-L Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wurde seinerzeit mit Vergütungsgruppe IVa/III BAT eingestellt und wird seit der Überleitung in den TV-L nach Entgeltgruppe 11 TV-L vergütet. 8 Spandau EG 11 TV-L EG 11 TV-L Steglitz- Zehlendorf EG 11 TV-L EG 11 TV-L Tempelhof- Schöneberg EG 11 TV-L EG 11 TV-L Neukölln A13 S/ E 12 TV-L Das Bezirksamt weist darauf hin, dass eine Vergleichbarkeit der Aufgabenwahrnehmung nicht herzustellen sein dürfte. Denn die allgemein formulierten gesetzlichen Aufgaben bilden nur den Rahmen und werden dann letztendlich in den Bezirken sehr unterschiedlich ausgestaltet, was sich wiederum in der Bewertung niederschlägt. A 11 (derzeit läuft eine Bewertungsüberprüfung nach A 12). Das Bezirksamt weist darauf hin, dass eine Vergleichbarkeit der Aufgabenwahrnehmung nicht herzustellen sein dürfte. Denn die allgemein formulierten gesetzlichen Aufgaben bilden nur den Rahmen und werden dann letztendlich in den Bezirken sehr unterschiedlich ausgestaltet, was sich wiederum in der Bewertung niederschlägt. Treptow- Köpenick EG 11 TV-L EG 11 TV-L Marzahn- Hellersdorf EG 11 einzige Fallgruppe Teil I Anlage A TV-L EG 11 einzige Fallgruppe Teil I Anlage A TV-L Lichtenberg EG 11 TV-L EG 11 TV-L Reinickendorf A 12 EG 11 TV-L Berlin, den 28. Februar 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13453 S18-13453