Drucksache 18 / 13 456 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 12. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2018) zum Thema: Informationen für blinde und sehbehinderte Fahrgäste und Antwort vom 23. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13456 vom 12. Februar 2018 über Informationen für blinde und sehbehinderte Fahrgäste Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Planungen verfolgt der Senat aktuell, um Informationen an Haltestellen, Bussen und Straßenbahnen für blinde und sehbehinderte Fahrgäste bereitzustellen, um ihnen die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu ermöglichen bzw. zu erleichtern? Antwort zu 1: Der Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2014 bis 2018 gibt grundsätzlich für die Bereitstellung aller Fahrgastinformationen so weit wie möglich das Zwei-Sinne-Prinzip vor. Im derzeit in Bearbeitung befindlichen Nahverkehrsplan für die Jahre 2019 bis 2023 wird diese Vorgabe beibehalten. Beibehalten wird auch die Fortführung des noch nicht abgeschlossenen Prüfauftrags aus dem NVP 2014-2018 zur Fahrgastinformation im zwei- Sinne-Prinzip an Bus- und Straßenbahnhaltestellen, der derzeit von BVG und Senat im gemeinsamen Projekt „Fahrgastinformation akustisch“ umgesetzt wird. Hierzu berichtet die BVG AöR: „Die BVG setzt bereits seit vielen Jahren das 2-Sinne-Prinzip bei der Fahrgastinformation in Bus und Bahn um. Mit dem aktuellen Projekt wollen Senat und BVG die letzte wesentliche Informations-Lücke für blinde und seheingeschränkte Menschen schließen. 2 Das Projekt wird Handlungsempfehlungen für die Ausprägung und für den Ausbau der künftigen akustischen Fahrgastinformation im Außenbereich erarbeiten.“ Frage 2: Welche technischen Lösungsansätze zur Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips für blinde und sehbehinderte Menschen verfolgen Senat und BVG? Antwort zu 2: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Im Projekt werden 3 Modelle mit unterschiedlichen technischen Lösungsansätzen verfolgt: Sprechende Haltestelle Sprechendes Fahrzeug und Sprechendes Smartphone An den Haltestellen lösen mechanische Taster die Fahrgastinformation der kommenden Abfahrten aus und kündigen das einfahrende Fahrzeug mit Linie und Ziel an. Die Fahrzeuge geben nach dem Öffnen der Einstiegstür „Linie und Ziel“ aus. Smartphones geben über Apps mit Hilfe unterschiedlicher Funktionalitäten akustisch Auskunft über den aktuellen Standort einer Haltestelle, die kommenden Abfahrten und kündigen einfahrende Fahrzeuge mit Linie und Ziel an.“ Frage 3: Inwiefern werden Verbände und Vereine in die Erarbeitung von Lösungskonzepten einbezogen? Antwort zu 3: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV), der Deutsche Blindenund Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) sowie ProRetina sind aktiv in das Projekt einbezogen und stellen für die Tests und die Evaluation Personen zur Verfügung.“ Frage 4: Bis wann ist mit einer Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips zu rechnen? Antwort 4: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange, die in ihrer Mobilität oder Sensorik eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Es ist das Ziel des Senates, die Erprobung im Rahmen des unter Frage 1 genannten Projekts in der Laufzeit des nächsten Nahverkehrsplans 2019-2023 abzuschließen. Bis 3 2022 soll eine Systementscheidung getroffen und die Einführung über den Umfang des Projekts hinaus erfolgen. Berlin, den 23.02.2018 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13456 S18-13456