Drucksache 18 / 13 458 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 12. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2018) zum Thema: Neubau der Chemnitzer Straße in Kaulsdorf und Antwort vom 23. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13458 vom 12.Februar 2018 über Neubau der Chemnitzer Straße in Kaulsdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat den Zustand der Chemnitzer Straße in Kaulsdorf? Antwort zu 1: Die Chemnitzer Straße hat einen hohen Sanierungsbedarf (siehe Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/13059). Die grundhafte Erneuerung ist in der Investitionsplanung des Landes Berlin ab 2020 vorgesehen. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen sollen im Rahmen des geplanten Neubaus der Chemnitzer Straße durchgeführt werden? Frage 2.1: Wie soll die Verkehrssicherheit auf der Chemnitzer Straße erhöht werden? Frage 2.2: Welche Maßnahmen sind für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen? Frage 2.3: Welche Maßnahmen sind für den ruhenden Verkehr vorgesehen? Was wird mit den provisorischen Parkplätzen geschehen? 2 Frage 2.4: Welche Maßnahmen sind zur Befestigung von Wegen und zur Herstellung von Barrierefreiheit (insbesondere an Bushaltestellen) vorgesehen? Welche Verbesserungen bzgl. der Straßenüberquerung sind vorgesehen? Frage 2.5: Welche Planungen für zusätzliche Lichtsignalanlagen werden verfolgt? Frage 2.6: Wie soll die Aufenthaltsqualität entlang der Chemnitzer Straße erhöht werden? Sollen entlang der Straße neue Bäume gepflanzt werden? Frage 2.7: Wie soll die Straßenbeleuchtung verbessert werden? Antwort zu 2 bis zu 2.7: Vorhabenträger für diese Straßenbaumaßnahme ist das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf. Die Einzelfragen 2.1. bis 2.8. betreffen Defizite der bestehenden Straßenverkehrsanlage entlang der Chemnitzer Straße, die regelmäßig vor Beginn jeder Straßenbaumaßnahme aufgenommen bzw. abgeprüft werden. In der Vorplanung werden dann vom Vorhabenträger in Abhängigkeit von der Flächenverfügbarkeit, abschnittsweise auch in Varianten, Planungsvorschläge zur Behebung der Defizite erarbeitet. Mit der Vorplanung wurde noch nicht begonnen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird in den Planungsprozess einbezogen und gibt grundsätzliche Vorgaben für die Planung der Chemnitzer Straße insbesondere auch zur Gestaltung durchgängiger Radverkehrsanlagen, beidseitiger Gehwege, barrierefreier Haltestellen und der Gestaltung von Querungsstellen, sofern dies nicht ohnehin vom Vorhabenträger in ersten Entwurfsskizzen bereits berücksichtigt wurde. Der konkrete Planungsprozess hierfür hat jedoch noch nicht begonnen. Frage 2.8: Wie soll die Straßenentwässerung verbessert werden? Antwort zu 2.8: Auf der Grundlage der Straßenplanung wird durch die Berliner Wasserbetriebe ein Konzept und eine Planung für die Regenentwässerung aufgestellt werden. Frage 3: Bis wann wird die erforderliche Bauplanungsunterlage (BPU) erarbeitet werden? Frage 4: Wann ist frühestens mit dem Beginn von Baumaßnahmen zu rechnen? Welche Bauzeit ist für den Neubau vorgesehen? 3 Frage 5: Wie werden die Bürgerinnen und Bürger über die Planungen und Baumaßnahmen informiert werden? Welche Beteiligungsformate sind vorgesehen? Antwort zu 3 bis zu 5: Der Baubeginn ist voraussichtlich ab 2020/2021 zu erwarten. Die Bauplanungsunterlage muss rechtzeitig, in der Regel 1 Jahr vor Baubeginn vorliegen. Die Bauzeit für diese Straßenbaumaßnahme wird mit zwei bis drei Jahren eingeschätzt. Die Bürgerinformation und -beteiligung erfolgt gemäß den im Bezirk geforderten bzw. üblichen die Straßenplanung begleitenden Prozessen. Berlin, den 23.02.2018 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13458 S18-13458