Drucksache 18 / 13 459 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) vom 13. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Februar 2018) zum Thema: Ehemalige Flüchtlingsunterkunft in der Salvador-Allende-Straße 89-91 und Antwort vom 22. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Feb. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Martin Trefzer (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13459 vom 13. Februar 2018 über Ehemalige Flüchtlingsunterkunft in der Salvador-Allende-Straße 89-91 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer ist Eigentümer des Grundstücks Salvador-Allende-Straße 89-91 und des darauf befindlichen Gebäudes? Zu 1.: Das Gebäude und das Grundstück befinden sich im Treuhandvermögen des Landes Berlin. 2. Zu welchen unterschiedlichen Zwecken wurde das Gebäude seit 1990 genutzt? Zu 2.: Das Gebäude wurde bis zum 26.09.2013 als vollstationäre Pflegeeinrichtung genutzt. Anschließend erfolgte ab November 2013 die Belegung als Flüchtlingsunterkunft. Diese wurde zum 05.07.2017 beendet. 3. a.) In welchem Stadium befinden sich die aktuellen Bau-und Sanierungsarbeiten am Gebäude Allende- Str. 89-91? b.) Wann sollen die Bau- und Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein? 4. Wie hoch sind die Sanierungskosten und wie werden die Mittel dafür aufgebracht? 5.) a.) Welche Pläne bestehen für die zukünftige Nutzung des sanierten Gebäudes seitens des Senats, nachdem die dort befindliche Flüchtlingsunterkunft im Juli 2017 geräumt wurde? Welcher Zeitplan besteht zur Umsetzung dieser Pläne? 2 b.) Welche Pläne bestehen für die zukünftige Nutzung des sanierten Gebäudes seitens des Bezirksamtes, nachdem die dort befindliche Flüchtlingsunterkunft im Juli 2017 geräumt wurde? Welcher Zeitplan besteht zur Umsetzung dieser Pläne? 6. a.) Haben sich Senat und Bezirksamt in der Vergangenheit über eine zukünftige Nutzung abgestimmt? Welches Ergebnis hatte diese Abstimmung? b.) Falls nein, besteht seitens des Senats die Absicht, sich zukünftig mit dem Bezirksamt über die zukünftige Nutzung abzustimmen? 7. Sind der Senat und/oder das Bezirksamt bezüglich der möglichen zukünftigen Nutzung in Kontakt mit einer oder mehreren Wohnungsbaugesellschaften? Wenn ja, wurden Angebote für eine zukünftige mögliche Nutzung durch diese unterbreitet? Welchen Inhalts waren diese Angebote? 8. Verfügen der Senat und/oder das Bezirksamt über weitere Interessenbekundungen Dritter zur zukünftigen Nutzung? 9. a.) Ist es möglich, das Gebäude nach der Sanierung als Seniorenheim zu nutzen? b.) Kommt für den Senat eine Nutzung als Seniorenheim in Frage? c.) Kommt für das Bezirksamt eine Nutzung als Seniorenheim in Frage? 10. Kann der Senat ausschließen, dass das Gebäude erneut als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird? Zu 3. bis 10.: Auf Grund des sehr hohen Sanierungsbedarfs (unsaniert seit der Errichtung 1976) plant der Senat in Abstimmung mit dem Bezirk den Abriss des Gebäudes. Im Rahmen der Bezirkstour im Sommer 2017 wurde das Grundstück vom Senat als möglicher Standort für die Errichtung einer Modularen Unterkunft für Flüchtlinge (MUF) benannt. Zu diesem Zeitpunkt lag noch keine Prüfung der Eignung vor, diese erfolgte im Januar 2018 abschließend. Auf dem Grundstück soll anschließend eine Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung Geflüchteter errichtet werden. Entsprechende Planungen und Vorarbeiten für Abriss und Neubau beginnen in Kürze. Die Wohnungen und Apartments sollen langfristig als bezahlbarer Wohnraum für alle genutzt werden. Der Senat hat Kenntnis darüber, dass der Bezirk mit einer Wohnungsbaugenossenschaft, die Interesse am Standort hat, in Kontakt steht. Berlin, den 22. Februar 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13459 S18-13459