Drucksache 18 / 13 460 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Swyter (FDP) vom 13. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Februar 2018) zum Thema: Verkehrsmaßnahmen Schönhauser Allee und Antwort vom 28. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Florian Swyter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13 460 vom 13. Februar 2018 über Verkehrsmaßnahmen Schönhauser Allee Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Bezug nehmend auf den Bericht der Berliner Zeitung vom 21.03.2017 (https://www.berlinerzeitung .de/berlin/verkehr/schoenhauser-allee-das-experiment-fuer-den-verkehr-der-zukunft-beginnt- 26230860), in dem eine erste Phase der Umsetzung der aus dem Workshop des Senats 2015 hervorgegangenen Pläne laut Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger Kirchner (Grüne) im Sommer 2017 beginnen sollte, wie ist der aktuelle Sachstand der Umsetzung a. der ersten Phase (Parklets)? b. der zweiten Phase (Umgestaltung des Straßenraumes nach Machbarkeitsstudie ab 2018)? c. der dritten Phase (Versuchsabschnitt mit Verschwenkung des stadtauswärts fahrenden Verkehrs auf die westliche Fahrbahn)? Antwort zu 1: Die Umsetzung der Förderprojektes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) „Nationale Klimaschutzinitiative im Radverkehr: Temporäres Modellprojekt klimaneutraler Mobilität in der Schönhauser Allee in Berlin“ (kurz: TEMPOrär) begann planmäßig mit Beginn des Jahres 2017. Jedoch verzögerte sich der tatsächliche Start der Einzelmaßnahmen im Verlauf des Jahres 2017. Als Gründe sind hier Verzögerungen zu nennen, die sich aus der Synchronisierung zweier, zunächst verschiedener Projekte ergeben haben. Hierbei wurde der Bau von zwei Parkletprototypen für das Projekt Begegnungszone Bergmannstraße mit dem Bau der Parklets für das Projekt Schönhauser Allee gekoppelt. Dies geschah um die Wirtschaftlichkeit beider Projekte, durch Vermeidung von doppelten Entwicklungsarbeiten, weiterhin gewährleisten zu können. Dabei verzögerte sich jedoch der Bau der nicht förderfähigen Prototypen der Parklets für die Bergmannstarße durch eine zu 2 wiederholende komplexe Ausschreibung (keine Angebote eingegangen) und durch Lieferverzögerungen eines Zulieferes für Gitterroste. Angesichts der diversen Verzögerungen hat daher die Senatsverwaltung Anfang November 2017 mit dem Projektträger für dieses Förderprojekt vereinbart, dass hier nur eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis Ende 2019 einen erfolgreichen Abschluss des Projektes gewährleisten kann. Entsprechend dem mit dem Projektträger neu vereinbarten Zeitplan stellt sich die Zeitschiene für die hier angefragten Arbeitspakte derzeit wie folgt dar: a. Die Aufstellung der Parklets ist für den Beginn des 2. Quartals 2018 angedacht (derzeit im Bau) b. Erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden im März/April 2018 erwartet. Die temporäre Umgestaltung soll im September 2018 starten. c. Eine derartige Verschwenkung ist nicht geplant (s. hierzu auch die Antwort auf die Frage 5 der schriftliche Anfrage 17/18339 vom 06.04.2016). Frage 2: Ist die Machbarkeitsstudie bereits abgeschlossen? a. Falls ja, zu welchem Ergebnis kam diese? Ist eine Umsetzung auf einer wichtigen und viel befahrenen Hauptverkehrsader machbar? b. Welche Maßnahmen sind vorgesehen i. für Fußgänger? ii. für den Radverkehr? iii. für die auf der Schönhauser Allee in die Fahrbahn integrierten Straßenbahnlinien? iv. für den Autoverkehr? c. Ab wann soll die Umsetzung beginnen? (bitte genaues Datum) d. Falls nein, wann wird die Studie abgeschlossen? (bitte genaues Datum) Antwort zu 2: d. Nein (s. auch Antwort zu Frage 1 b.) Frage 3: Welche Ergebnisse konnte die SenUVK am 18.5.2017 im Ausschuss VerkOrd der BVV Pankow berichten? (vgl. Protokoll FahrRat, 16.05.2017 https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/gremien/beiraete/bestaetigtes-protokoll-fahrrat-16- 05-2017.pdf) Antwort zu 3: Die Dokumentation der von Sen UVK am 18.5.2017 im genannten Ausschuss vorgetragen Inhalte sind dem entsprechenden Wortprotokoll der Sitzung zu entnehmen. Dieses kann unter der bezirklichen Internetseite des besagten Ausschusses abgerufen werden (https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-undverwaltung /bezirksverordnetenversammlung/online/to020.asp?TOLFDNR=40195). Nachfolgend wird der zentrale Text hier wiedergegeben: „Herr Stadtrat Kuhn bestätigt das Paten für die geplanten Parklets in der Schönhauser Allee gefunden wurden. Allerdings ist die Verkehrssicherungspflicht, die beim Bezirk liegen soll, schwierig. Es wird darauf hingewiesen das es bei dem Projekt um das Ausprobieren 3 geht. Vielleicht wird eine Spur der Schönhauser Allee stadtauswärts nur für Fahrräder geöffnet. Eine Machbarkeitsstudie dazu ist in Arbeit. Parklets kann es auch in der Bergmannstr. geben. […] Wer die Nutzung evaluiert, wird noch geklärt. Auch die Kosten sind noch nicht ganz klar. Ein kleines Parklet wird sicher 25.000 Euro kosten. Entsprechend mehr wenn es größer wird. Probleme mit der Verkehrssicherheit sollen herausgefunden werden. Die Seitenbereiche der Schönhauser Allee bieten eine gute Möglichkeit Parklets zu testen. Kostenträger bei Vandalismus muss noch geklärt werden. Die Benutzungspflicht des Fahrradwegs wird ebenfalls noch geprüft. Anfang August 2017 sollen Parklets fertig sein. Wie lange sie bleiben sollen ist noch unklar.“ Frage 4: In welcher Form gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem Land Berlin und dem Bezirk Pankow bei den Planungen zur Umgestaltung der Verkehrssituation und der Umsetzung dieser (Zuständigkeiten, Planungshoheit, Kostenübernahme)? Antwort zu 4: Die ehemalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (jetzt Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – Sen UVK) hatte 2016 erfolgreich an dem „Bundeswettbewerb für Klimaschutz im Radverkehr“ des BMUB teilgenommen. Die bewilligte Förderquote liegt bei 70 %. Die Finanzierung der Komplementärmittel von 30 % erfolgt komplett durch Sen UVK. Die Federführung im Projekt liegt auch bei Sen UVK. Der Bezirk ist in seiner Rolle als Umsetzer der baulichen Maßnahmen (Baulastträgerschaft) Partner der Senatsverwaltung. Dieses Vorgehen sowie die weiteren Arbeitsschritte wurden in Form von Besprechungen und mit der Leitung der Abteilung Stadtentwicklung des Bezirks Pankow 2016/17 abgestimmt. Frage 5: Welche Kosten (Workshop 2015, bisherige Planungen, Machbarkeitsstudie) sind bisher a. dem Senat entstanden? b. dem Bezirk entstanden? Antwort zu 5: a. rd. 97.400 Euro b. keine Frage 6: Wie sieht der konkrete Zeitplan bezüglich der neuen Aufenthaltsflächen für Fußgänger, die Verlagerung des Radwegs und möglicher Streichungen von Parkflächen aus? Antwort zu 6: Die temporäre Verbreiterung der Seitenbereiche östlich der Schönhauser Allee im Umfeld der S+U-Bahnstation/Schönhauser Allee Arcaden soll, laut dem mit dem BMUB neu abgestimmten Zeitplan (s. Antwort zu Frage 1), in der ersten Stufe (Testweise Umsetzung vergleichbar einer Baustellensicherung) im September 2018 beginnen. Diese temporären Maßnahmen sollen von März bis Mai 2018 evaluiert werden (Stufe 2) und bis Ende August 2019 in eine dauerhaft-temporäre Umgestaltung umgewandelt werden. 4 Frage 7: Mit welchen Kosten rechnet die zuständige Senatsverwaltung bei der Realisierung der aktuellen Pläne zur Umgestaltung der Schönhauser Allee? Antwort zu Frage 7: Die Gesamtkosten des Förderprojektes belaufen sich laut genehmigtem und aktualisiertem Förderbescheid des Projektträgers 550.000 Euro. Dabei beträgt der Eigenanteil des Landes Berlin 30 % (165.000 Euro). Hinzuzurechnen sind nicht förderfähige Kosten für nicht investive Maßnahmen wie etwa die Machbarkeitsuntersuchung, den Workshop (Gehl Architects) und die noch folgenden Planungskosten für die Entwurfs- und Ausführungsplanung. Letztgenannte können derzeit noch nicht benannt werden. Berlin, den 28.02.2018 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13460 S18-13460