Drucksache 18 / 13 463 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 12. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Februar 2018) zum Thema: Baugenehmigungen im Land Berlin seit 2010 und Antwort vom 28. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 13463 vom 12.02.2018 über Baugenemigungen im Land Berlin seit 2010 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Zahl aller Baugenehmigungsverfahren für Wohnungen (Neubauwohnungen in Wohngebäuden, Wohnungen in Wohnheimen, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, Wohnungen in Einfamilienhäusern) im Land Berlin seit 2010 im Hinblick auf a) öffentliche Vorhaben sowie b) private Vorhaben entwickelt? (bitte auflisten nach Jahr/Anzahl, Unterscheidung nach Genehmigungsbescheid, Nebenbestimmung, Bauvorlagen, durchschnittliche Bearbeitungsdauer, Bauvorbescheid, nachträgliche Baugenehmigung) Antwort zu 1: Die Entwicklung der Baugenehmigungen für Wohnungen seit 2010 nach Anzahl der Gebäude und Anzahl der Wohnungen ist in nachstehender Tabelle aufgelistet. Anzahl Genehmigungen für die Errichtung neuer Wohngebäude 2010 - Nov. 2017 Jahr Wohngebäude mit 1 Wohnung Wohngebäude mit 2 Wohnungen Wohngebäude mit 3 Wohnungen oder mehr Wohnheime Gebäude Wohnungen Gebäude Wohnungen Gebäude Wohnungen Gebäude Wohnungen 2010 1.518 1.518 108 216 161 2.042 1 0 2011 1.832 1.832 88 176 235 3.517 1 2 2012 1.727 1.727 63 126 347 5.632 2 86 2013 1.774 1.774 86 172 416 7.704 4 241 2014 1.853 1.853 92 184 754 12.917 9 1.144 2015 1.693 1.693 80 160 814 15.202 3 759 2016 1.676 1.676 78 156 864 16.556 24 2.688 2017 * 1.536 1.536 101 202 850 17.359 14 654 * Ergebnisse nur bis einschl. November 2 Eine Kombination der Zahl der Baugenehmigungen nach der Gebäudeart und dem Bauherren ist aus den Angaben der amtlichen Statistischen Berichte nicht möglich. Die Verteilung der Baugenehmigungen nach Bauherren ist in nachstehender Tabelle dargestellt. Anzahl Genehmigungen für die Errichtung neuer Wohngebäude 2010 - Nov. 2017 nach Bauherren Jahr öffentliche Bauherren private Bauherren 1) Organisation ohne Erwerbszweck Gebäude Wohnungen Gebäude Wohnungen Gebäude Wohnungen 2010 4 5 1.772 3.654 12 117 2011 3 3 2.139 5.430 14 94 2012 3 26 2.123 7.246 13 299 2013 28 164 2.244 9.567 8 142 2014 64 880 2.586 14.770 58 478 2015 88 1.539 2.481 16.092 21 183 2016 133 4.362 2.499 16.564 15 150 2017 * 127 2.970 2.361 16.645 13 136 * Ergebnisse nur bis einschl. November 1) Zu den privaten Bauherren zählen u.a. private Wohnungsunternehmen, Genossenschaften Immobilienfonds, private Haushalte Weitere in der Frage benannte Daten und Datenkombinationen werden statistisch nicht erfasst und können deshalb nicht ausgewertet werden. Frage 2: Welche Baugenehmigungsverfahren erfolgten seit Beginn der 18. Wahlperiode in den Berliner Bezirken: Antwort zu 2: In den Berliner Bezirken werden Bauvorhaben - im Genehmigungsfreistellungsverfahren - im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und - im (regulären) Baugenehmigungsverfahren bearbeitet. Laut den statistischen Berichten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg betrug die Anzahl der nach diesen Verfahren zulässigen Bauvorhaben in Berlin vom 1.10.2016- 30.11.2017 insgesamt 5253. Frage 3: Welche befristeten Baugenehmigungsverfahren erfolgten seit Beginn der 18. Wahlperiode in den Berliner Bezirken? Antwort zu 3: Es gibt Fristen bei der Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren. Befristete Baugenehmigungsverfahren gibt es hingegen nicht. 3 Es gibt auch vereinzelt Baugenehmigungen, die befristet werden. Die Anzahl ist jedoch sehr gering, diese werden statistisch nicht erfasst. Frage 4: Wie bewertet der Senat die zahlenmäßige Entwicklung bei Baugenehmigungsverfahren? Antwort zu 4: Die Zahl der zum Bau genehmigten Wohnungen in neu zu errichtenden Wohngebäuden ist von 3.890 Wohnungen im Jahr 2010 auf 21.119 Wohnungen im Jahr 2016 sehr stark angestiegen. Für 2017 wird mit einem ähnlichen hohen Ergebnis wie 2016 gerechnet. Diese Größenordnung an genehmigten Wohnungen ist auch notwendig um die erforderliche Zahl von 20.000 fertig gestellten Wohnungen in den nächsten Jahren zu erreichen. Insofern ist die Entwicklung der Baugenehmigungszahlen positiv zu bewerten. Frage 5: Welche Strategie verfolgt der Senat zur Steigerung der Baugenehmigungsverfahren für den weiteren Verlauf der 18. Wahlperiode? Antwort zu 5: Mit den am 15.02.2018 unterzeichneten Bezirksbündnissen sind auch Eckpunkte zur Steigerung der Baugenehmigungszahlen vereinbart worden. Die Eckpunkte der Vereinbarung sind u. a. die Aktivierung bezirklicher Neubaupotentiale, die Forcierung ausgewählter Wohnungsneubauvorhaben sowie bezirksspezifische Themen, die zügige Schaffung von Planungs- und Baurecht, die Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung und die Regelungen zur Mieterinnen- und Mieterberatung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stellt aus dem Doppelhaushalt 2018/2019 pro Jahr 7,5 Mio. Euro zweckgebunden zur Beschleunigung des Wohnungsneubaus und für weitere wohnungspolitische Maßnahmen wie Bürgerbeteiligung zur Verfügung. Berlin, den 28.02.18 In Vertretung Regula Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-13463 S18-13463