Drucksache 18 / 13 465 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 12. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Februar 2018) zum Thema: Märkischer Sand in Hauptstadt-Hand – Eigentum des Landes Berlin im Nachbarland Brandenburg und Antwort vom 01. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13465 vom 12. Februar 2018 über Märkischer Sand in Hauptstadt-Hand – Eigentum des Landes Berlin im Nachbarland Brandenburg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die mit der Verwaltung des Treuhandvermögens des Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (Liegenschaftsfonds Berlin) betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) und die Berliner Forsten um Stellungnahme gebeten. Die dem Senat von dort übermittelten Sachverhalte bilden die Grundlage zur Beantwortung der Fragen 1. bis 5. 1. Welche immobilen Vermögenswerte nebst Zubehör hat das Land Berlin in welchen Landkreisen des Landes Brandenburg? Bitte auflisten nach Grundstücksart (z.B. Baugrundstücke, Erholungsgrundstück , Waldflächen, Seeflächen etc.) Lage, Größe, Marktwert, Art des Zubehörs (Bebauung), Tag der Eigentumsübertragung. 2. Wie werden die vorbezeichneten Flächen derzeit durch wen in welchem Rechtsverhältnis genutzt? (bitte auflisten) Zu 1.: Im Eigentum des Landes Berlin befanden sich zum Stichtag 31.12.2017 Flächen im Land Brandenburg mit einer Größe von ca. 126 km². Überwiegend handelt es sich dabei um Waldflächen, welche durch die Berliner Forsten verwaltet werden. Weitere Grundstücke des Landes Berlin befinden sich im Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds sowie im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB), diese werden von der landeseigenen Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) verwaltet. Darüber hinaus befinden sich im Vermögen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften (s. Schriftliche Anfrage Nr. 18/11971) und der Berliner Stadtgüter GmbH (BSG) weitere Flächen. - 2 - Zusammenstellung nach Grundstücksart: Nutzungsart Berliner Forsten (m²) BIM GmbH (m²) Fläche nach Nutzungsart (m²) Gebäude- und Freiflächen 134.846 543.761 678.607 Betriebsflächen 0 19.653 19.653 Erholungsfläche 0 168.239 168.239 Verkehrsfläche 689.067 13.406 702.473 Landwirtschaftsfläche 1.470.516 50.016 1.520.532 Waldfläche 118.521.583 189.232 118.710.815 Wasserfläche 2.947.350 145.666 3.093.016 sonstige Nutzung 1.113.206 165.159 1.278.365 INSGESAMT 124.876.568 1.295.132 126.171.700 3. Welche der vorbezeichneten Flächen befinden sich derzeit in einem Veräußerungsverfahren an a) das Land Brandenburg, b) den Bund sowie c) private Rechtssubjekte? (bitte jeweils konkret benennen ). Zu 3.: Über beabsichtigte Grundstücksgeschäfte wird der Unterausschuss Vermögensverwaltung laufend im Rahmen der Listenbefassung gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 in Verbindung mit Abs. 9 i.V.m. § 112 LHO in Kenntnis gesetzt. 4. Welche politischen Ziele verfolgt das Land Berlin mit den vorbezeichneten Flächen aus Ziffer 1 und 3? Zu 4.: Das Aufgabenspektrum der Berliner Forsten umfasst die Entwicklung des Lebensraums Wald durch nachhaltige und ökologische Bewirtschaftung, die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die Verbesserung des Wasserhaushaltes (Erhöhung der Qualität und Quantität des Grundwassers) sowie die Erhaltung eines ausgeglichenen Stadtklimas. Die BIM GmbH ist als Immobiliendienstleister des Landes Berlin für die Vermietung, Bewirtschaftung und im Einzelfall ggf. auch für den Verkauf von landeseigenen Immobilien in Brandenburg verantwortlich. 5. Welche Auswirkungen sieht der Senat für das landeseigene Eigentum durch eine Einführung einer „Grundsteuer C“ für unbebaute Wohngrundstücke durch die Brandenburger Kommunen? - 3 - Zu 5.: Das geltende Grundsteuergesetz regelt keine „Grundsteuer C“. Eine konkrete Abschätzung der fiskalischen Folgen für landeseigene Grundstücke Berlins im Land Brandenburg ist derzeit nicht möglich. Berlin, den 01.03.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-13465 S18-13465