Drucksache 18 / 13 467 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 12. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Februar 2018) zum Thema: Bedarfsgerechte Buslinien-Planung im Land Berlin und Antwort vom 23. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13467 vom 12. Februar 2018 über Bedarfsgerechte Buslinien-Planung im Land Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht allein aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Nach welchen Kriterien bzw. Faktoren werden Buslinien der landeseigenen BVG im Land Berlin geplant und schließlich durch die zuständige Senatsverwaltung genehmigt? Antwort zu 1: Hierzu berichtet die BVG: „Die regelmäßige Überprüfung und Überarbeitung des Buslinienangebots erfolgt als Teil der Netzentwicklung des integrierten BVG-Angebots. Dazu werden Daten der Fahrgastnachfrage herangezogen und die zurückliegende Entwicklung ebenso betrachtet wie die Prognosen der künftigen Entwicklung. Komplexere Maßnahmen werden auch unter Heranziehung von Modellbetrachtungen bewertet. Maßnahmen zur Netzentwicklung werden gemeinsam durch den Aufgabenträger für den ÖPNV und die BVG erarbeitet. Der Aufgabenträger formuliert dazu im Rahmen seiner Planerischen Bestellanforderungen einen Arbeitsrahmen, der von der BVG mit eigenen Vorschlägen ergänzt wird. Darauf aufbauend werden in enger Abstimmung zwischen BVG und Aufgabenträger Angebotsmaßnahmen entwickelt, die in einer Bestellung des Aufgabenträgers münden. Die Planung der Maßnahmen orientiert sich an den im Nahverkehrsplan hinterlegten Kriterien zur Erschließung und zur Auslastung.“ 2 Das neben der Bestellung erforderliche Genehmigungsverfahren gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) führt in Berlin als zuständige Genehmigungsbehörde das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten durch. Dies beteiligt im Rahmen seiner Anhörung die gemäß PBefG Anhörungsberechtigten, u.a. die Bezirke in ihrer Funktion als Straßenbaulastträger. Wesentliche Kriterien für die Genehmigung gemäß PBefG sind die Eignung der für die Linie vorgesehenen Straßen und die Übereinstimmung mit den öffentlichen Verkehrsinteressen. Letztere sind im NVP benannt, die geforderte Übereinstimmung ist daher durch die Bestellung durch den Aufgabenträger und den vorlaufenden, an den NVP-Vorgaben orientierten Planungsprozess gegeben. Frage 2: Inwieweit und in welchem Intervall werden bestehende Buslinien im Land Berlin evaluiert? Antwort zu 2: Hierzu berichtet die BVG: „Das bestehende Angebot wird auf Basis regelmäßig erfasster Nachfragedaten kontinuierlich analysiert, mindestens jedoch einmal jährlich.“ Frage 3: Welche Einflussnahme auf den Verlauf von Buslinien besteht für die zuständige Senatsverwaltung? Antwort zu 3: Mit dem Verkehrsvertrag besteht zwischen dem Land Berlin und der BVG ein Besteller- Ersteller-Verhältnis. Der Aufgabenträger (die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) kann im Rahmen seiner vertraglich festgelegten Bestellkompetenzen und durch Vorgaben im Nahverkehrsplan des Landes Berlin Einfluss auf den Verlauf von Buslinien nehmen. Frage 4: Inwieweit wird die barrierefreie Anbindung an andere Verkehrsmittel bei bestehenden Buslinien im Land Berlin evaluiert? Antwort zu 4: Eine gesonderte Evaluation der Umsteigemöglichkeiten vom Bus bspw. zum Eisenbahnverkehr oder den Flughäfen erfolgt nicht und ist auch nicht sinnvoll. Das Land Berlin verfolgt das Ziel, den gesamten ÖPNV und damit auch den Busverkehr barrierefrei zu gestalten, die entsprechenden Anforderungen sind im Nahverkehrsplan definiert. Fahrzeugseitig ist dieses Ziel beim Bus bereits erreicht. Bei den Bushaltestellen sind die Straßenbaulastträger für den barrierefreien Ausbau zuständig. Das Land Berlin stellt hierfür Mittel u.a. im Rahmen des Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) zur Verfügung. Für die Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln ist zudem jeweils deren barrierefreier Ausbau erforderlich. Hierfür liegt bspw. bei der U-Bahn ein im Rahmen der AG Bauen und Verkehr mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie den in der AG vertretenen Verbänden abgestimmtes Umsetzungsprogramm vor. Über die Umsetzung der NVP- Vorgaben zum Nahverkehrsplan wird regelmäßig im ÖPNV-Bericht des Landes informiert, zudem erfolgt ein Monitoring des NVP. Zu den Inhalten dieser Berichte zählt bspw. auch die Entwicklung beim barrierefreien Ausbau von Haltestellen und Bahnhöfen. 3 Frage 5: Nach welchen konkreten Kriterien bzw. Faktoren erfolgt die Ausweisung von X- sowie M-Linien sowie die Genehmigung? Antwort zu 5: Hierzu berichtet die BVG: „Expressbuslinien und Metrobuslinien sind herausgehobene Produkte im ÖPNV-Angebot, die im Nahverkehrsplan des Landes Berlin definiert sind. Im Allgemeinen kommt es zur Konzeption neuer X- oder M-Linien, wenn definierte Voraussetzungen erfüllt sind: Neue X-Linien werden auf Relationen eingerichtet, auf denen Langstreckenverkehre nachweisbar sind. Da der Fahrzeitvorteil bei X-Linien in der Regel durch den Entfall von Haltestellen erfolgt, muss sichergestellt werden, dass die Bedienung dieser Haltestellen durch andere Linien erfolgt. Somit muss auf Relationen für potentielle X- Linien neben den Langstreckenverkehren auch ein hohes Fahrgastpotential vorhanden sein. Neue M-Linien kommen nur auf sehr aufkommensstarken Relationen in Frage. Da mit diesem Produkt i.d.R. eine Bündelung vorhandener Angebote verbunden ist, darf es für die Linien im verbleibenden Ergänzungsnetz bei Einrichtung neuer M-Linien nicht zu unzumutbaren Einschränkungen kommen.“ Frage 6: Welche konkreten Planungen bzw. Strategien verfolgt das Land Berlin derzeit zur Einführung von X- sowie M-Linien in den Berliner Bezirken, um den Umstieg auf den ÖPNV zu fördern? Antwort zu 6: Gegenwärtig untersucht der Aufgabenträger gemeinsam mit der BVG neue Anwendungsfälle für X- und M-Linien. Berlin, den 23.02.2018 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13467 S18-13467