Drucksache 18 / 13 480 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 13. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2018) zum Thema: Verkehrslösung Mahlsdorf – Planungsstand, Bauvorbereitung und Fertigstellung und Antwort vom 01. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13480 vom 13. Februar 2018 über Verkehrslösung Mahlsdorf - Planungsstand, Bauvorbereitung und Fertigstellung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Planwerken (bspw. FNP, StEP Verkehr etc.) findet sich die sog. Verkehrslösung Mahlsdorf wieder? Antwort zu 1: Die Planungen zur Verkehrslösung Mahlsdorf sind im Flächennutzungsplan (FNP) Stand 2015, im Stadtentwicklungsplan (StEP Verkehr) Stand 2011 als auch im übergeordneten Straßennetz (Stand 2017) und im Nahverkehrsplan 2014-2018 enthalten. Frage 2: Wann wurde die sog. Verkehrslösung Mahlsdorf in diese Planwerke aufgenommen und welche Beteiligung der Öffentlichkeit fand dafür statt? Antwort zu 2: Anfang der neunziger Jahre wurde diese Planung aufgenommen. Sowohl im FNP- Verfahren als auch bei der Entwicklung der Bebauungspläne im damaligen Bezirk Hellersdorf fanden die im jeweiligen Verfahren vorgesehenen Beteiligungen der Öffentlichkeit statt. Frage 3: Wann fand die Beteiligung der Öffentlichkeit statt (bitte tabellarisch auflisten)? 2 Antwort zu 3: Die Verkehrslösung Mahlsdorf ist bis in die Gegenwart in mehreren planrechtlichen Verfahren (mehrere Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne) enthalten. Dies betrifft die Begründungen, die Flächenfreihaltung, begleitende Verkehrsuntersuchungen und dazugehörige städtebauliche bzw. erschließungsseitige Verträge. Damit ist die übliche Information und Beteiligung der Öffentlichkeit verbunden. Des Weiteren gab es im Rahmen einer vom damaligen Bezirksstadtrat Herrn Gräff einberufenen Akteursrunde für Mahlsdorf, in der Vertreter der Bürgerschaft und einzelner Vereine vertreten waren, eine Vorstellung des Verkehrskonzeptes mit anschließender Diskussion im Oktober 2012. Zwischen 2012 und 2018 gab es keine über die Beteiligung in Planrechtsverfahren und Presseinformationen hinausgehenden Bürgerveranstaltungen oder -informationen. Eine Auflistung sämtlicher Beteiligungen ist im Rahmen dieser Anfrage nicht möglich, da sie in dieser Form nicht dokumentiert werden konnte. Frage 4: Welche dieser Planwerke sind festgesetzt? Antwort zu 4: Die in der Antwort zu 1.genannten Planwerke werden nicht festgesetzt. Sie werden in unterschiedlichen zeitlichen Abständen neu gefasst oder fortgeschrieben. Für den Nahverkehrsplan erfolgt eine Fortschreibung alle vier Jahre. Die durch die Verkehrslösung Mahlsdorf betroffenen B- oder V- und E-Pläne sind teilweise festgesetzt. Zu den bereits festgesetzten B-Plänen gehören: XXIII-2b, XXIII-2d, XXIII-3, XXIII-3-1VE und XXIII-3-2VE, XXIII-9a, XXIII_VE 1 und 10- 72VE. Zu den noch im Verfahren befindlichen B-Plänen gehören: XXIII-2e, XXIII-4a,b und c, XXIII-9b. Frage 5: Zu welchem Zeitpunkt hat die Prüfung der „Planungsidee“ begonnen, die am 22. Januar 2018 Abgeordneten, Bezirksverordneten und der Bürgerinitiative vorgestellt wurde? Frage 6: Welche Bestandteile hat die Planungsidee aus der Sicht der Senatsverwaltung? Antwort zu 5 und 6: Am 24.August 2017 wurde von der Bürgermeisterin Frau Pohle und dem Abgeordneten Stefan Ziller die Planungsidee (Straßenbahnführung über die Pesalozzistraße – Straße An der Schule und südlicher Verlängerung bis zum Hultschiner Damm und Erhalt des Straßenzuges Hönower Straße – Hultschiner Damm für den übergeordneten Kfz-Verkehr) zur Prüfung vorgeschlagen, danach erfolgte die Prüfung dieser Variante. Frage 7: Warum ist in der Planungsidee eine durchgängige Verkehrsverbindung für den Individualverkehr auf der Straße „An der Schule“ vorgesehen? 3 Antwort zu 7: Die Bebauungspläne (B-Pläne) XXIII-3, XXIII-4a, b und c sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan (V- und E-Plan) XXIII-3.1VE sehen die Straße An der Schule neben der übergeordneten Netzfunktion gleichberechtigt auch als Erschließungsstraße mit Anbindungen an die B1/5 und die Pestalozzistraße vor. Zusätzlich gibt es für die noch nicht festgesetzten B-Pläne eine neue Straßenverbindung zwischen Straße An der Schule zur Landsberger Straße. Aufgrund der Festsetzungen der B- Pläne, der Genehmigung der neuen städtebaulichen Nutzungen wie der Genehmigung und Realisierung des Einkaufszentrums einschließlich EDEKA-Markt kann auf die Erschließungsfunktion und Anbindung an das übergeordnete Straßennetz nicht verzichtet werden. Frage 8: Zu welchem Ergebnis kommt der Senat bei der Abwägung zwischen der sog. Vorzugsvariante und der Planungsidee? Antwort zu 8: Die vorgenommene Überprüfung ergab bei wichtigen verkehrsplanerischen als auch planrechtsrelevanten Kriterien Nachteile der „Planungsidee“ gegenüber der bisher verfolgten Verkehrslösung. Dies wurde bei einer Veranstaltung im Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf am 22.01.2018 vorgestellt und erläutert. Frage 9: Zu welchem Ergebnis kommt der Senat in seiner Abwägung, wenn auf der Straße „An der Schule“ kein durchgängiger Individualverkehr, sondern nur nördlich und südlich angebundener Erschließungsverkehr möglich wäre? Antwort zu 9: Diese Randbedingung war nicht Gegenstand der Überprüfung. Frage 10.: Stellt der geplante Bau der neuen Oberschule aus der Sicht des Senats eine wesentliche Veränderung der Ausgangsbedingung für eine Verkehrslösung in Mahlsdorf dar? Antwort zu 10: Nein. Der Schulstandort ist gemäß der B-Planentwürfe XXIII-4b und c möglich und in Verbindung mit dem B-Plan XXIII-3 und den dazugehörigen Straßenverkehrsflächen und Grünverbindung ausreichend erschlossen. Entsprechend notwendige Querungsanlagen im Straßenraum der Straße An der Schule wurden flächenseitig berücksichtigt. Frage 11: Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus seiner Abwägung für das weitere Verfahren? Antwort zu 11: Entsprechend der vorliegenden Erkenntnisse werden nun die Planungsarbeiten für eine verkehrlich und städtebaulich vernünftige Verkehrslösung in Mahlsdorf wieder aufgenommen. 4 Frage 12: Wann ist die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens geplant? Antwort zu 12: Erst nach Wiederaufnahme der Planungsarbeiten ist die Erarbeitung eines seriösen Zeitplans möglich. Frage 13: Wird es eine erneute Linienprüfung geben, da sich entscheidende Rahmenbedingungen im Ortskern Mahlsdorf verändert haben? Antwort zu 13: Die Rahmenbedingungen für die sogenannte Verkehrslösung in Mahlsdorf haben sich nicht grundsätzlich geändert, sie basiert auf einem mit neuen städtebaulichen Nutzungen integrierten Ansatz. Die Baugenehmigungen für neu entstandene städtebauliche Nutzungen waren in Kenntnis und häufig nur aufgrund der geplanten Verbesserungen der verkehrlichen Infrastruktur erteilt worden. Für die Vorhaben- und Erschließungspläne der Einkaufszentren REWE am Bahnhof Mahlsdorf und EDEKA an der B1/5 mussten Zwischenlösungen für die Verkehrserschließung vertraglich vereinbart werden. Nur mit einer neuen Infrastruktur für Straße und Straßenbahn ist hier auch langfristig eine ausreichende Erschließung für alle Verkehrsarten sichergestellt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden bisherige Lösungsansätze überprüft. Frage 14: Mit welchem Zeitraum ist für in Planfeststellungsverfahren für die Verkehrslösung zu rechnen? Frage 15: Wann ist nach derzeitigem Stand mit einem Baubeginn zu rechnen? Frage 16: Wann ist nach derzeitigem Stand mit einem Abschluss der Baumaßnahmen zu rechnen? Antwort zu 14 bis 16: Aufgrund des Planungsstandes sind hier noch keine belastbaren Aussagen möglich. Berlin, den 01.03.2018 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-13480 S18-13480