Drucksache 18 / 13 481 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 13. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2018) zum Thema: Integrierte Maßnahmeplanung gegen sexualisierte Gewalt: „Wir setzen den IMP um…“ - Wie steht es damit im Bereich Soziales? (1) und Antwort vom 01. März 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13481 vom 13. Februar 2018 über Integrierte Maßnahmenplanung gegen sexualisierte Gewalt: „Wir setzten den IMP um...“ – Wie steht es damit im Bereich Soziales? (1) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat zur Etablierung eines verbindlichen Rahmenkonzeptes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe gem. IMP- Forderung 4.1 veranlasst? 2. Welche konkreten Sofortmaßnahmen zum Schutz des persönlichen Wohnumfeldes von Menschen mit Behinderungen bei sexualisierter Gewalt gem. IMP-Forderung 4.2 sind entwickelt worden oder werden bereits umgesetzt? 4. Welche Verbesserungen hat der Senat zur nachhaltigen Stärkung der Kooperationen zwischen Fachstellen gegen sexualisierte Gewalt und Einrichtungen der Behindertenhilfe durch Regelverfahren gem. IMP-Forderung 6.2 d) unternommen? Wenn derzeit noch keine Maßnahmen eingeleitet wurden, wann hat der Senat vorgesehen, diese zu veranlassen? 6. Was hat der Senat unternommen, um Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Senioreneinrichtungen zu etablieren? Zu 1., 2., 4. und 6.: Der Senat hat gemeinsam mit der LIGA der Spitzenverbände durch Beschluss der Kommission 75 eine Unterarbeitsgruppe gegen Gewalt und Missbrauch initiiert. Ziel der Unterarbeitsgruppe ist es, eine Anlage zum Berliner Rahmenvertrag (BRV) zu erarbeiten. Die Anlage wird die Erstellung von Schutzkonzepten für alle (Wohn-) Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die themenspezifische Qualifizierung von Personal, die Einrichtung eines Beschwerdemanagements, die Durchführung von Risikoanalysen, die Vorhaltung eines Konzeptes zur Personaleinstellung, sowie die regelmäßige interne Evaluation der Konzepte verbindlich regeln. Die Anlage zum BRV 2 wird in einigen Punkten über die Empfehlungen der Monitoring Stelle UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hinausgehen und wurde schon vor dem 01.02.2018 (Inkrafttreten des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention)) in die Wege geleitet. Nach aktuellem Sachstand geht der Senat von einer Verabschiedung der Anlage zum BRV im Mai dieses Jahres aus. Im Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) wird mit der 2. Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) die Einführung der Funktion einer Frauenbeauftragten zum 01.01.2018 verbindlich vorgeschrieben. Die Frauenbeauftragten sollen den in den Werkstätten beschäftigten behinderten Frauen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen und ihre Interessen gegenüber der Werkstattleitung vertreten. Wesentlicher Anknüpfungspunkt der Frauenbeauftragten sind die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung und insbesondere auch der Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt. Ebenso befand sich eine von der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (Berlin) e. V. (LAG WfbM) auf Anregung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erarbeitete Handlungsempfehlung zur Gewaltprävention, welche auch das Thema sexualisierter Gewalt für alle Geschlechter beinhaltet, in der Abstimmung. Auf Grundlage dieser Handlungsempfehlung wurde von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Einrichtung einer zentralen Fachstelle bei der LAG WfbM favorisiert, welche den Betroffenen aber auch den Verantwortlichen vor Ort in den WfbM`s im Bedarfsfall zur Verfügung stehen soll. Die LAG-WfbM hatte diese Überlegung begrüßt. An der Umsetzung dieses Vorhabens wird zurzeit gearbeitet 3. Welche Mittel hat der Senat im Haushalt 2018/2019 zur Erhöhung der kommunikativen und baulichen Barrierefreiheit der Fachberatungsstellen für Menschen mit Behinderung gem. IMP-Forderung 5.4 vorgesehen? Zu 3.: Der Senat fördert die Fachberatungsstelle Mutstelle Berlin durch Zuwendungen (für 2018 erhält die Mutstelle Mittel aus dem IGP 40.000,00 €), Mitteln des Integrierten Sozialprogramms/ISP (30.000,00 €) und erbringt einen Eigenanteil (6.325,38 €). Die Mutstelle der Lebenshilfe Berlin beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema sexualisierte Gewalt bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Sie berät trägerübergreifend Opfer von sexualisierter Gewalt und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen Fälle oder Verdachtsfälle von sexualisierter Gewalt aufgetreten sind. 5. Welche Maßnahmen hat der Senat für neue Interventionsmöglichkeiten für in Kindheit/Jugend missbrauchte und im Erwachsenenalter fortgesetzt viktimisierte Frauen und Männer gem. IMP-Forderung 6.3 entwickelt? Zu 5.: Der Träger „Wildwasser Arbeitsgemeinschaft gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen e. V. bietet durch seine Angebote im Bereich Selbsthilfe und Beratung ein spezielles Beratungs- und Unterstützungsangebot für Frauen an, die in ihrer Kindheit/Jugend sexuelle Gewalt erlebt haben. Zum Teil sind die Frauen auch als Erwachsene weiterhin Opfer sexualisierter Gewalt. Zudem führt Wildwasser das FrauenNachtCafé, eine nächtliche Anlaufstelle für Frauen, die sich auf Grund sexualisierter Gewalt in einer Krise befinden. 3 Die im Integrierten Maßnahmeplan gegen sexualisierte Gewalt enthaltenen Empfehlungen für die Beratung von Frauen, die in ihrer Kindheit Opfer sexueller Gewalt wurden, hat der Senat durch eine zusätzliche Stelle für Wildwasser im Haushalt 2016/2017 umgesetzt. Auch das FrauenNachtCafé wird vom Senat finanziell gefördert. 7. Was hat der Senat veranlasst, um das Personal in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Senioreneinrichtungen zur regelmäßigen Vorlage ihres erweiterten Führungszeugnisses zu verpflichten? Zu 7.: Für Einrichtungen der Eingliederungshilfe regelt § 30a Abs. 1 Nr. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) i. V. m. § 124 Abs. 2 S. 3 SGB IX n.F. bzw. § 75 Abs. 2 S. 3 SGB XII die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Die Gesetzeslage wurde in der erwähnten Unterarbeitsgruppe gegen Gewalt und Missbrauch ausführlich erörtert. Berlin, den 01. März 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-13481 S18-13481