Drucksache 18 / 13 490 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 14. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Februar 2018) zum Thema: Wie schützt der Senat das Brandenburger Tor? und Antwort vom 27. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13490 vom 14. Februar 2018 über Wie schützt der Senat das Brandenburger Tor? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt die Senatsverwaltung die aktuelle Sicherheitslage rund um das Brandenburger Tor ein? Zu 1.: Im nahen Umfeld des Brandenburger Tores befinden sich mit den Botschaften der Vereinigten Staaten von Amerika, der Französischen Republik, der Russischen Föderation und des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland potenziell gefährdete Einrichtungen. Zudem hat der Bereich rund um den Pariser Platz und den Platz des 18. März eine hohe Attraktivität, ist stark frequentiert und ein Touristenziel mit großer Anziehungskraft. Für den Bereich besteht eine abstrakt erhöhte Gefährdungslage. Konkrete Gefährdungserkenntnisse liegen jedoch weder für die Botschaften noch für das Brandenburger Tor selbst oder die es umgebenden Plätze vor. 2. Welche konkreten Maßnahmen unternehmen die zuständigen Sicherheitsbehörden bzw. die Senatsverwaltung zur öffentlichen Sicherheit am Brandenburger Tor? Zu 2.: Der Senat prüft fortlaufend die Sicherheitslage, mögliche Risiken und Gefährdungspotenziale . Auf der Basis der Erkenntnisse erfolgen in Kooperation aller jeweils in Betracht kommenden Beteiligten entsprechende adäquate Sicherheitsmaßnahmen. Insbesondere erfolgen polizeiliche Maßnahmen im Rahmen des täglichen Dienstes, bei der Durchführung von Schwerpunkteinsätzen sowie bei konkreten Anlässen, wie z.B. Versammlungen oder Veranstaltungen. Darüber hinaus werden das Brandenburger Tor sowie die zuvor benannten Botschaften und das Umfeld durch Objektschutzmaßnahmen geschützt. Seite 2 von 2 3. a) Gibt es Planungen die Zufahrten zum Brandenburger Tor am Pariser Platz bzw. Platz des 18. März zu regulieren bzw. besser zu sichern, z.B. durch Sicherheitsmaßnahmen wie den Aufbau von Pollern (vgl. Sicherung der amerikanischen Botschaft)? b) Wenn ja: Wann ist mit einer Umsetzung baulicher Maßnahmen zu rechnen? c) Wenn nein: Auf Basis welcher Gefährdungsanalyse wird ein besserer Schutz des Brandenburger Tors abgelehnt? Zu 3 a – 3 c.: Die Zufahrten zum Pariser Platz und zum Platz des 18. März sind durch Verkehrszeichen und bauliche Gegebenheiten beschränkt. Darüber hinaus wird auch der Bereich um das Brandenburger Tor in die Gesamtplanung des Landes Berlin zur Sicherung von Veranstaltungsflächen und öffentlichen Räumen, z. B. durch permanente und/oder temporäre Sperrmittel, einbezogen. Eine Umsetzungsplanung erfolgt nach Abschluss der konzeptionellen Betrachtung. 4. a) Gab es zu dem Anliegen eines besseren Schutzes des Pariser Platzes bereits Gespräche / Schriftverkehr mit den Anrainern des Pariser Platzes? b) Wenn ja: Was war der Inhalt und wie war die Position des Senats? Zu 4 a. und b.: Mit Anrainern des Pariser Platzes wurden durch Dienstkräfte der Polizei Berlin Gespräche über die Sicherheit ihrer Einrichtungen geführt. Der Inhalt der Gespräche berührt den Kernbereich von gefährdungsmindernden technischen Sicherungsmaßnahmen , deren Veröffentlichung den Zweck der Gefahrenabwehr konterkarieren würde. 5. a) Gab es Kontakte mit der französischen Botschaft, inwieweit dauerhafte bauliche Schutzmaßnahmen am Pariser Platz vorgenommen werden (anstelle von aktuell dort stehenden Absperrgittern)? b) Wenn ja: Wie lautete der Wunsch der Botschaft bezüglich der Sicherung? c) Wenn ja: Wann ist mit einer Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen zu rechnen? Zu 5a., b. und c.: Dem Senat ist bekannt, dass die französische Botschaft plant, die Sicherheit der Botschaft durch bauliche Maßnahmen zu erhöhen. Sie wurde durch die Polizei Berlin bezüglich der Ausgestaltung beraten. Derzeit liegen dem Senat keine konkreten Umsetzungsplanungen vor. Berlin, den 27. Februar 2018 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-13490 S18-13490